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Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Am Donnerstag fanden die ersten Beratungen des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsregelungen statt.

Damit wird dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, der vorsieht, die Besoldung und Versorgung in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 berücksichtigt. Der Entwurf sieht vor, die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801797.pdf