Schlagwortarchiv für: Beschäftigung

„Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Diese Initiative ist auch aus Sicht des Kreises Unna sehr sinnvoll, teilt Oliver Kaczmarek, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, mit.

„An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung auch im Kreis Unna weitestgehend vorbei. Jeder Mensch hat viele Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung auf dem Wahlkreisarbeitsmarkt haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“

Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Einen vergleichbaren Vorschlag hatten bereits Landrat Michael Makiolla gemeinsam mit weiteren Landräten unterbreitet. Auch der Unterbezirksvorstand der SPD im Kreis Unna wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Zurückhaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, da wo eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Dazu braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Großen Koalition in Berlin.“

 

Regierungserklärung des Bundeswirtschaftsministers „Chancen des digitalen Wandels nutzen“

Am Donnerstag gab Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Regierungserklärung zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Deutschlands ab. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ beschlossen.

Der Bericht erwartet auch für 2016 ein solides Wirtschaftswachstum von etwa 1,7 Prozent, das vor allem von der guten Binnenkonjunktur getragen wird. Positive Auswirkungen zeigen sich bei den Beschäftigungsverhältnissen: Die Zahl der Beschäftigten befindet sich auf sehr hohem Niveau, während die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hat. Die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Jobs und das Wachstum der Realeinkommen zeigen außerdem: Das Wachstum kommt bei den Menschen an!

Auch die Aussichten für die deutschen Exporte sind stabil, allerdings sorgt die anhaltende Wachstumsschwäche in den Schwellenländern für Unsicherheit.

In diesem Jahr steht unsere Wirtschaftspolitik vor allem im Zeichen von Investitionen und Digitalisierung. Ob bei der Elektromobilität, dem Breitbandausbau des Internets, der Vernetzung von Produktion und Maschinen oder der Digitalisierung der Arbeit: In vielen Bereichen ist der Staat als Förderer wie auch als Regulierer gefragt. Damit die Digitalisierung zur Chance für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten wird, sind enorme Investitionen in Infrastruktur und Forschung genauso wichtig wie einheitliche und Standards und Regelwerke.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ finden Sie hier.

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf