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Haushalt und Eurokrise – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.11.12

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Mit meiner Roter Rucksack-Kampagne mache ich immer wieder deutlich, wie wichtig bei meiner Arbeit der Praxisbezug ist. In regelmäßigen Abständen besuche ich Betriebe und Einrichtungen in meinem Wahlkreis, um mir einen direkten Eindruck von den Arbeitsbedingungen und Herausforderungen vor Ort zu verschaffen. Vergangene Woche habe ich nun zum ersten Mal eine Praxisnacht absolviert – bei der Kreispolizeibehörde Unna.

Im Rahmen der Praxisnacht konnte ich nach einer Dienstbesprechung auf zwei Einsatzwagen der Polizei in Unna mitfahren und so den Alltag der Polizistinnen und Polizisten hautnah miterleben. Zudem habe ich die Leitstelle besucht. Dort haben wir ein aktuelles bundespolitisches Thema diskutiert: Soll in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden? Die Polizei erläuterte, welche Möglichkeiten sich bei der Verfolgung von Straftaten ergeben würden. Andererseits gibt es ein Interesse daran, Freiheitsrechte nicht unnötig einzuschränken und den Grundsatz der Datensparsamkeit einzuhalten. Eine schwierige Abwägung, die wir im Bundestag zu treffen haben – wenn sich die derzeitige Regierungskoalition denn irgendwann mal auf eine Vorlage für das Parlament einigen kann.

Bei den Gesprächen auf der Streife und in der Dienststelle waren jedoch zwei andere Themen dominant: die Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten sowie die gesellschaftlichen Umstände, auf die die Beamten treffen. Die Polizistinnen und Polizisten empfinden ihre Arbeitsbedingungen an der einen oder anderen Stelle als verbesserungsfähig. Sicher wäre mehr Personal wünschenswert. Viele Kolleginnen und Kollegen machen sich auch über die fortschreitende Alterung Gedanken. Eine wichtige Frage ist die, wie Familie und Beruf im Polizeidienst besser miteinander vereinbart werden können – trotz Schichtdiensten. Dabei ist allen klar, dass die besonderen Bedingungen im Polizeidienst nicht mit anderen Berufen vergleichbar sind. So waren die Forderungen auch moderat. Vor allem wünschte man sich die Einbeziehung der Polizisten vor Ort und keine alleinigen Vorgaben über Arbeitszeit und -lage von oben.

Auch diese Praxisnacht hat bewiesen: Der Praxisbezug ist für einen Abgeordneten von elementarer Bedeutung! Der direkte Einblick vor Ort bringt mehr als viele Vorlagen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

  1. Bundeshaushalt 2013 strukturell ausgleichen und nachhaltiges Wachstum ermöglichen
  2. Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln
  3. Die unwürdige Griechenland-Heuchelei
  4. Ausblick Parteikonvent: Thema Rente

Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln

Am Donnerstag wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes sowie ein diesbezüglicher Änderungsantrag und ein Gruppen-Gesetzentwurf debattiert. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 über die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen besteht Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund hatten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen soll zulässig sein.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt einige zusätzliche Regelungen vor. Eine Ärztin oder einen Arzt muss die Eltern vor der Beschneidung über den Eingriff aufklären. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung selbst von einem nicht-ärztlichen Beschneider durchgeführt wird. Zudem sind die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nicht-ärztlicher Beschneider einheitlich zu regeln. Für die Durchführung der Beschneidung müssen allgemeine Standards gelten. Eine qualifizierte Schmerzbehandlung und Nachsorge sowie eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung sind zu gewährleisten. Die Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Eingriffs muss standardisiert und konkretisiert werden. Der Wille des Kindes soll unabhängig von seinem Alter berücksichtigt werden. Und schließlich soll die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden.

Der Gruppen-Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, auch wenn sie medizinisch nicht erforderlich ist. Der Sohn muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und in die Beschneidung einwilligen. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, reicht auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem ist die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen.

Bei dieser Gewissensentscheidung wird es keine einheitlichen Fraktionsentscheidungen geben. Bei einer Anhörung in der nächsten Woche werden verschiedene Experten gehört. Entschieden werden soll der Gesetzentwurf noch im Jahr 2012.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf

Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf