Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschafts- und Hochschulbereich – Änderung des Grundgesetzes
Am Freitag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes eingebracht. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern.
Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Ausnahmen gibt es zum Beispiel nur bei der beruflichen Bildung und den Hochschulzulassungen. Das bedeutet der Bund und die Länder können sonst nicht kooperieren und der Bund darf auch keine finanziellen Mittel an die Länder geben.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern. Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.
Wir setzen uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass wir diese neuen Möglichkeiten zügig nutzen, um etwa die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland zu verbessern.
Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der außeruniversitären Forschung werden durch die Neufassung Grundgesetzes ebenfalls deutlich erleichtert. Wir wollen dies nutzen, um die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Hochschulsystems in Spitze und Breite zu stärken. Exzellenz- und Breitenförderung schließen einander nicht aus, sondern sind zwei eng verknüpfte Komponenten einer modernen Wissenschaftsförderung.
Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen.
Meine Rede im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes finden Sie hier.