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Erste Lesung zur Einführung einer PKW-Maut

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut beraten. Gleichzeitig wurde der Entwurf eines zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes, das die Senkung der Kfz-Steuer vorsieht, beraten. Dadurch werden die Belastungen durch die Pkw-Maut so kompensiert, dass in Deutschland zugelassene Pkw nicht stärker belastet werden. Durch die Pkw-Maut verschiebt sich die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von der Kfz-Steuer, die dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließt, in die Nutzerfinanzierung. So wird die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur unabhängiger vom Bundeshaushalt und steht jahresübergreifend zuverlässig zur Verfügung.

Die Gestaltung der Pkw-Maut und die zugehörige Entlastung bei der Kfz-Steuer müssen gewährleisten, dass kein in Deutschland lebender Autofahrer stärker belastet wird, als bisher. Dies wird die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren nochmals detailliert prüfen, genauso wie die europarechtskonforme Ausgestaltung des Gesetzes. Außerdem werden wir sicherstellen, dass die Berechnungen der Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut im parlamentarischen Verfahren transparent gemacht werden. Da die Erhebung der Infrastrukturabgabe für ausländische Pkw auf Bundesstraßen beschränkt ist, muss außerdem sichergestellt sein, dass die Autofahrer nicht vermehrt auf Bundesstraßen ausweichen und dort die Lärm- und Abgasbelastungen erhöhen. Schließlich muss der Datenschutz bei der Erhebung der Abgabe gewährleistet sein, damit die Nutzung der Autobahnen ausschließlich zum Zwecke der Erhebung der Steuer überwacht und gespeichert wird.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Bei der geplanten Pkw-Maut sollen 3,19 Milliarden Euro pro Jahr von inländischen Autobesitzern
  • In Deutschland lebende Autofahrer sollen die Maut aber über eine geringere Kfz-Steuer voll ausgeglichen bekommen.
  • Von Autofahrern aus dem Ausland erwartet das Verkehrsministerium jährlich 733 Millionen Euro.
  • Nach Abzug der Systemkosten sollen ca. 500 Millionen Euro für Investitionen übrig bleiben.
  • In der Prognose geht das Ministerium davon aus, dass es jährlich rund 130 Millionen Ein- und Durchfahrten von ausländischen Pkw auf den mautpflichtigen deutschen Autobahnen gibt.
  • Fahrer aus dem Ausland werden voraussichtlich vor allem die nach Schadstoffausstoß und Hubraum gestaffelte Jahresmaut oder eine Zehn-Tages-Maut für 10 Euro kaufen.
  • Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden zum Beispiel für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 zwei Euro (Ottomotor) oder fünf Euro (Diesel) berechnet. Es gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr

Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Antrag der Bundesregierung beraten, die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) um 15 Monate bis zum 31. Mai 2016 zu verlängern. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union und mehrerer Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Zielsetzung der EU ist es weiterhin, die Ende 2013 neu gewählte malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen und den Aussöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Notwendig hierfür sind die Festigung der staatlichen Strukturen und die Integration aller malischen Bevölkerungsgruppen.

Die Ausbildungsmission EUTM Mali trägt seit ihrer Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung dazu bei, die demokratisch geführten malischen Streitkräfte und Ministerien zu befähigen, Stabilität und Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Zudem wird Expertise auf den Gebieten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Verfügung gestellt. Mali bleibt auch aufgrund der weiterhin angespannten Sicherheitslage Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Die Bundesregierung beabsichtigt, im August 2015 die Führung von EUTM Mali zu übernehmen. Um die mit dieser Verantwortung verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, soll die Mandatsobergrenze von derzeit 250 auf 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben werden. Derzeit sind etwa 140 Soldatinnen und Soldaten vor Ort im Einsatz. Gleichzeitig leistet Deutschland mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Malis.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Beratung des Nationalen Bildungsberichts 2013

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag abschließend den fünften nationalen Bildungsbericht beraten. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Gruppe von WissenschaftlerInnen im Auftrag der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz erstellt. Er beschreibt Erfolge und Defizite in allen wichtigen bildungspolitischen Handlungsfeldern von der frühkindlichen Bildung über die schulische und berufliche Bildung bis zur Weiterbildung. Schwerpunkt des fünften Berichts ist das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Der aktuell vorgelegte Bildungsbericht bestätigt eine erneute Verbesserung der Bildung in Deutschland. Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten Jahren zeigen Wirkung. Beispielhaft sind hier zu nennen: Der Ausbau der Kindertagesstätten ist konsequent vorangetrieben worden und die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist deutlich angestiegen. Auch der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung wird durch die Kommunen und die Länder fortgesetzt.

Gleichzeitig zeigt der Bericht auch noch vorhandene Schwächen auf. Auch wenn es leichte Verbesserungen bei der Gleichheit der Bildungschancen zwischen Kindern und Jugendlichen aus z. B. Nichtakademiker- und Akademikerhaushalten gegeben hat, bleiben die noch bestehenden Unterschiede ein ernst zu nehmendes Problem und eine zentrale Herausforderung für die weitere Bildungspolitik. Gleiches gilt für die Jugendlichen ohne Schulabschluss sowie den Anteil der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zahlen haben sich verbessert, aber sie sind nicht gut.

Der Fokus des Berichts liegt auf der Umsetzung der Inklusiven Bildung. Trotz der rechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird die Umsetzung weiterhin durch zahlreiche strukturelle Probleme erschwert. Deutschland hat 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 Rechtssystemen, keine einheitlichen Definitionen von inklusiver Bildung und unterschiedliche begriffliche Zuordnungen.  Der Handlungsbedarf ist groß: Bei rund 493.000 Schülerinnen und Schülern wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Das sind 6,6% der Gesamtschülerschaft. Im Ländervergleich schwankt die Zahl zwischen 4,9% und 10,5%. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen stellen mit 40 % die größte Gruppe.

Immer mehr Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam Kindertageseinrichtungen und Schulen; der Anteil nimmt aber mit zunehmenden Alter ab. Bundesweit haben fast drei Viertel derjenigen, die eine Förderschule verlassen, keinen allgemeinen Schulabschluss erworben.

Ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU/CSU greift die Schlussfolgerungen des Berichtes auf und fordert unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau, den Ausbau der Bildungsforschung, die Qualifizierung in der Lehrerbildung auf dem Gebiet der Inklusion für alle Schulstufen und alle Schularten weiter zu unterstützen.

Den nationalen Bildungsbericht finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier. 

Freihandelskonferenz im Livestream

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Leidenschaftlich und kontrovers wird derzeit die Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA geführt. Es gibt Ängste und Sorgen. Arbeitnehmerrechte, Verbraucher- und Umweltschutzstandards oder rechtsstaatliche Verfahren und Prinzipien, die sich in Europa bewährt haben – manches davon, so die Befürchtung vieler Menschen, könne durch die Abkommen aufgeweicht werden.

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Umso wichtiger sind Transparenz und eine offene Debatte über die Abkommen. Eine Konferenz der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ am Montag, 23. Februar, will hierzu einen Beitrag leisten. Mit dabei sind SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann und weitere Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion (Programm der Konferenz).

Sie diskutieren unter anderem mit der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und dem DIHK-Präsidenten Erik Schweitzer. In Expertenhearings werden Chancen und Risiken der Abkommen für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, beim Investorenschutz, dem Verbraucherschutz oder für die Daseinsvorsorge und Kultur diskutiert.

Beteiligen an der Debatte können sich alle – online können hier schon jetzt Fragen gestellt und von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet werden. Die Themen, die auf das höchste Interesse stoßen, werden dann in die Diskussion eingebracht. Wie die Fachleute darauf reagieren, ist schließlich im Internet-Livestream am 23. Februar ab 14 Uhr auf SPD.de und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion zu sehen.

Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

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Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

Der Bundestag hat in dieser Woche den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ beraten. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juni 2010 bis Mai 2014 und enthält einen ersten, politisch-konzeptionellen Teil, und einen zweiten bilanzierenden Teil, der über konkrete Maßnahmen berichtet. Ziel des Aktionsplans, der 2004 auf den Weg gebracht wurde, ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren.

 

Grundgedanken des Aktionsplans

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.

Die Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik haben sich seit dem Ende der Ost-West Konfrontation und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung verändert. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen. Jedoch haben Verteilungskonflikte zugenommen, die auch weit über die betroffenen Regionen destabilisierend wirken können. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des internationalen Terrorismus oder die Bedrohung durch die Piraterie stellen neue Anforderungen an die internationale Staatengemeinschaft.

Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und so einer Eskalation vorzubeugen. Deutschland leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten und zur Konfliktnachsorge. Effektive Konfliktnachsorge soll ein Wiederaufflammen von gewaltsamen Auseinandersetzungen verhindern. Sie ist deshalb Teil einer präventiven Politik.

Kommt es zu Krisen und gewaltsamen Entwicklungen, hat die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Bevölkerung hohe Priorität. Mittel- und langfristig unterstützt Deutschland seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und inklusiver, partizipativer Gesellschaften sowie bei der Gestaltung von Transformationsprozessen und Schritten zur Friedenskonsolidierung.

Konkrete Maßnahmen finden beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte oder Aussöhnung und Dialog statt. Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassendem Ansatz gelingen, der alle Politikfelder einschließt, insbesondere Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Umweltpolitik.

Unter diesen Vorzeichen steht der deutsche Einsatz für zivile Krisenprävention seit 2004.

 

Den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ finden Sie hier.

Schutz vor islamistischem Terror

Mit mehreren Gesetzesvorhaben verstärkt die große Koalition den Schutz vor Terror. Es geht dabei vor allem darum, im Zusammenspiel mit der Staatengemeinschaft der Unterstützung unter anderem für islamistische Gewalt den Nährboden zu entziehen.

SPD und CDU/CSU haben deshalb bereits in der vorigen Woche im Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Ausreise gewaltbereiter Terroristen in Krisen- und Kriegsregionen besser ver-hindert. Unter restriktiven Voraussetzungen kann ihnen künftig für bis zu drei Jahre der Personalausweis entzogen werden. Diese Woche legt Bundesjustizminister Heiko Maas nun ein weiteres Maßnahmenpaket vor. Strafbar soll künftig nicht nur der tatsächliche Aufenthalt in einem Terrorcamp sein, sondern strafbar macht sich bereits, wer bei der Ausreise die Absicht hat, terroristisch tätig zu werden. Zudem werden wird ein eigener Strafbestand Terrorfinanzierung geschaffen.

Wir wissen: Auch die besten Gesetze schaffen keinen absoluten Schutz vor Anschlägen. Für unsere freie, demokratische Gesellschaft gibt es nur einen richtigen Weg, mit dieser permanenten Bedrohung umzugehen: Indem wir unsere Sicherheit entschlossen verteidigen und gleichzeitig mit Augenmaß und Besonnenheit agieren. Alle Vorhaben zur Terrorabwehr müssen dieser Maßgabe Rechnung tragen.

Gedenken an die Befreiung von Auschwitz – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.1.2015

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Am 70. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee gedachte der Bundestag – wie in jedem Jahr seit 1996 – der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 fanden die Soldaten einen Ort vor, der in seinem unerträglichen Grauen zum Tatort und Symbol eines Menschheitsverbrechens wurde. Einen Ort, an dem von den fast sechs Millionen Opfern des Holocaust über eine Million Menschen in einem industriell organisierten Massenmord umgebracht wurden. Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner, Kriegsgefangene und Widerstandskämpfer aus ganz Europa wurden vergast und erschossen.

70 Jahre nach der Befreiung müssen wir erkennen: Der Judenhass in Europa hat sich verändert, vergangen ist er nicht. Neben nationalsozialistischem Rassenwahn ist zunehmend die Übertragung von Feindbildern aus dem Nahostkonflikt die Basis für Antisemitismus geworden. Jüdische Bürger und Einrichtungen werden wieder Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Pöbeleien, Drohungen und tätliche Angriffe gegen Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, sind auch in Deutschland nicht mehr selten. Bei Demonstrationen im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Straßen offen antisemitische Hassparolen gebrüllt.

Hier wird unsere Verantwortung konkret, denn mehr denn je muss auch politische und gesellschaftliche Solidarität bedeuten: Die Sicherheit und Unversehrtheit jüdischen Lebens und der Kampf gegen jede Form des Antisemitismus ist selbstverständlich. Niemals wird es wieder gelingen, das Judentum aus unserer Mitte zu drängen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche haben wir, das Team in Berlin, für Sie zusammengestellt. Oliver Kaczmarek ist Vater geworden und verbringt den Januar mit seiner Familie. Uns Mitarbeiterinnen erreichen Sie wie gewohnt in Unna und Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

 

das Mitarbeiterinnen-Team in Berlin

 

PS: Auf ein Jahr mit vielen spannenden Begegnungen und Gesprächen blickt Oliver Kaczmarek in seinen Jahresbericht 2014 zurück. Sie können den Bericht hier herunterladen oder im Wahlkreisbüro abholen.

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Die Themen:

1. Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

2.  Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

3.  Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

4.  Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

5. Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

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In dieser Woche hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einer Regierungserklärung den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung vorgestellt. Darin wurde deutlich, dass sich die deutsche Wirtschaft zurück auf dem Wachstumskurs befindet: sie ist 2014 so stark gewachsen wie schon seit 2011 nicht mehr.

Besonders erfreulich: Auf dem deutschen Arbeitsmarkt herrscht weiter Rekordbeschäftigung. Die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten hat sich 2014 um über eine halbe Million erhöht. Das ist ein Verdienst der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik unserer Minister Sigmar Gabriel und Andrea Nahles, aber auch langfristige Auswirkung der rot-grünen Arbeitsmarktreformen von 2003. Für 2015 bleibt der Wachstumsausblick auf diesem Niveau. Der Jahreswirtschaftsbericht macht daher deutlich, dass die Bundesregierung ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in 2015 weiter fortsetzen wird: eine Politik für gute Löhne, für gute Beschäftigungsformen auf dem Arbeitsmarkt, für stabile Energiepreise und für langfristige Investitionen in Infrastruktur und den Produktions- und Forschungsstandort Deutschland. Mitberaten wurde in der Debatte außerdem das Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom Herbst letzten Jahres.

Den Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung finden Sie hier.

Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

Diese Woche hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan und der irakischen Sicherheitskräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nord-Irak oberste Priorität.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Ausbildungsmission dem Bundestag ein Mandat vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem früheren Urteil gefordert, dass in einem Abwägungsfall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Bundesregierung sich parlamentsfreundlich verhalten sollte. Auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion besteht seit langem eine entsprechende Erwartungshaltung, weshalb wir die Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich begrüßen.

Mit der Bitte der irakischen Regierung vom 25. Juni 2014 um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS liegt eine klare völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Engagement im Nordirak vor. Im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 der Vereinten Nationen, in der ISIS als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet wird, findet die Ausbildungsmission im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, statt. Gemeinsam mit anderen europäischen Partnern wollen wir den Irak unterstützen, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden, insbesondere an Defensivwaffen und bei der Minenräumung. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten sollen in den Nord-Irak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan/Irak und zeitlich auf ein Jahr befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.