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Afghanistan bei der Ausbildung von Sicherheitskräften unterstützen

Am Donnerstag stimmte der Deutsche Bundestag der Entsendung deutscher Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der neuen RESOLUTE SUPPORT MISSION für Afghanistan zu.

Mit Beendigung des NATO-geführten ISAF-Einsatzes zum Ende diesen Jahres übernimmt Afghanistan die Hauptverantwortung für die Gewährleistung  der Sicherheit seiner Bevölkerung. Gleichwohl wird Afghanistan auch nach Ende des ISAF-Einsatzes die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Sicherheitsbereich benötigen. Ziel der neuen, NATO-geführten RESOLUTE SUPPORT MISSION ist deshalb die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der nationalen afghanischen Sicherheitskräfte.

Die Dauer des Mandats ist für 12 Monate festgelegt. Die Personalobergrenze soll bei 850 Soldatinnen und Soldaten liegen. Einsatzgebiet für Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte ist der Norden des Landes, in erster Linie Kabul, Bagram und Mazar-el Sharif. Wichtig ist: Die Resolute Support Action ist kein Kampfeinsatz, trotzdem kann es im Zuge der Selbstverteidigung zu Kampfhandlungen kommen.

Die Bundesregierung wirkt derzeit im engen Austausch mit den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates darauf hin, vor Beginn der Mission eine entsprechende UN-Resolution zu erreichen. Die Mission ist dabei Teil einer langfristigen politischen Strategie: Nach Beendigung dieser Mission wird die internationale Gemeinschaft weiterhin einen Beitrag leisten zum zivilen Aufbau Afghanistans. Als drittgrößter bilateraler Geber Afghanistans steht Deutschland dabei zu seiner Verantwortung und unterstützt das Land auch weiterhin mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit hin zu einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung. Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich daher auf eine gute Regierungsführung und den Aufbau von leistungsfähigen staatlichen Institutionen sowie Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Schul- und Berufsbildung und die Versorgung mit Energie und Wasser (insbesondere Trinkwasser) fördern. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Deutsche Bundestag bereits Anfang Dezember beschlossen.

Den Antrag zur Entsendung deutscher Streitkräfte im Rahmen der RESOLUTE SUPPORT MISSION finden Sie hier.

Den Antrag zum zivilen Engagement in Afghanistan finden Sie hier.

Operation Active Endeavour im Mittelmeer fortsetzen

Deutsche Soldaten nehmen weiter an der Nato-geführten Operation Active Endeavour teil. Die Nato überwacht das Mittelmeer mit Schiffen und Flugzeugen. Das schützt vor Terrorismus und verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeerraum.

Das Mandat läuft bis zum 31. Dezember 2015. Der Beschluss des Bundestages vom Donnerstag sieht vor, bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Die Nato-Operation wurde vor mehr als dreizehn Jahren beschlossen. Mit Active Endeavour will die Nato einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr leisten. Allerdings wird die Bedrohung der Allianz als nur sehr gering eingeschätzt. Aufgrund der geringen Bedrohung beschränkt sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch. Dazu werden Schiffe und Luftfahrzeuge eingesetzt. Die Präsenz der Einsatzverbände wirkt als ein präventiver Ordnungsfaktor. OAE verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeer grundlegend.

Grundlage des Einsatzes ist Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrags. Danach haben die Nato-Partner vereinbart, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen ihrer Partner als ein Angriff gegen alle angesehen wird. In einem solchen Fall kann das in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannte Recht der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung angewendet werden. Damit soll die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederhergestellt und erhalten werden. Die deutschen Soldaten handeln bei OAE in Wahrnehmung des Rechts zur kollektiven Selbstverteidigung im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes finden Sie hier.

Girls‘ Day im Bundestag: Mädchen, bewerbt Euch!

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Immer noch gibt es viele Berufe, in denen Frauen und Mädchen deutlich unterrepräsentiert sind. Deshalb schließt sich die SPD-Bundestagsfraktion im nächsten Jahr wieder dem Mädchenzukunftstag Girls‘ Day an, der am 23. April stattfindet. Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren können einen Tag lang den Deutschen Bundestag und die politische Arbeit in Berlin kennenlernen und mit den Abgeordneten ins Gespräch kommen.

„Nicht nur in den Bereichen Handwerk, Technik oder Naturwissenschaften, sondern auch in der Politik brauchen wir mehr Frauen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Der Girls‘ Day sei eine gute Gelegenheit, den Schülerinnen politische Abläufe und die Beschäftigungsmöglichkeiten im politischen Umfeld zu zeigen und ihre Neugier für neue Berufsbilder und -wege zu wecken.

Mädchen, die Interesse an einer Teilnahme haben und mindestens 14 Jahre alt sind, können sich mit einem kurzen Anschreiben und Lebenslauf bis zum 5. Januar 2015 im Bürgerbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten unter der E-Mail-Adresse oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de (Stichwort Girls‘ Day 2015) bewerben.

Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

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Der am 3. Dezember jährlich statt findende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen war Anlass einer Debatte im Deutschen Bundestag. Dieser Tag trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.

Das bedeutendste Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link einsehbar.

Die Rede der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre neue „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ vorgestellt und damit eine wichtige Weiche für die Sicherung der zukünftigen Innovationsfähigkeit unseres Landes gestellt.

Dank der SPD ist es im Rahmen der Neuausrichtung der High-Tech- und Innovationsstrategie zu einer wichtigen Akzentverschiebung gekommen: weg von einer technologieorientierten Förderung hin zu einer ganzheitlichen Innovationsstrategie. Der Mensch steht stärker als zuvor im Mittelpunkt der Innovationsförderung, denn auch technikbasierte Innovationen können nur da entstehen, wo Menschen zusammenkommen und Impulse aus der Forschung praktisch nutzen. Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hin wird es im Rahmen der High-Tech- und Innovationsstrategie zudem eine stärkere Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft geben. Künftig sollen sich die Mitglieder der Begleitgremien nicht nur aus Wissenschaft und Industrie rekrutieren, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bereichert werden.

In der kommenden Förderphase wird sich die SPD für eine begleitende Weiterentwicklung und Verbesserung der High-Tech- und Innovationsstrategie stark machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strategie als lernendes System verstanden wird. Denn nur, wenn sich die Forschungsförderung des Bundes konsequent an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientiert, kann sie einen Beitrag zu mehr Innovationen leisten, die unser Leben bereichern und unsere Wirtschaft stärken.

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.

Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu den prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, werden die Kommunen im Vorgriff auf die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten. Dies soll hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer umgesetzt werden.

Im Rahmen des Gesetzes wird zudem das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. Um die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung zu erhöhen, verzichtet der Bund 2017 und 2018 zugunsten der Länder  jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Dies soll unter anderem der Sprachförderung in den Kindertagesstätten zugutekommen.

Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab dem 12. Lebensmonat. Diesen hatte die SPD-Fraktion 2008 in der damaligen Großen Koalition durchgesetzt. Mit dem Tagesbetreuungsausbau-Gesetz (TAG) hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drei Jahre zuvor in der rot-grünen Koalition den Startschuss für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gegeben.

Durch die beiden Investitionsprogramme für den Kita-Ausbau von 2008 bis 2014 sind insgesamt 233.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sollen zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Betreuungsplätzen weitere 30.000 Plätze geschaffen werden.

Bei dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erreicht werden. Sie stärkt die frühkindliche Bildung und hilft, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Den Meisterbrief erhalten und stärken

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Meisterbriefes beraten.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewerken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Über 60 Prozent derjenigen, die im Handwerk eine Ausbildung genossen haben, gehen später als hochqualifizierte Fachkräfte in andere Wirtschaftsbereiche.

Für den Erfolg der dualen Ausbildung im Handwerk ist der Erwerb der Meisterqualifikation als Zugangsvoraussetzung zu den 41 reglementierten Berufen ein bestimmender Faktor. Erst der Meisterbrief befähigt Handwerker neben dem Erwerb einer hohen Fachkompetenz gleichzeitig zum erfolgreichen Unternehmer, zum Ausbilder und zur Führungsperson.

Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Handwerks im Ausbildungsbereich ist es von enormer Bedeutung, dass die meisterliche Befähigung der Betriebsleiter gesetzlich geregelt ist. Nur so werden nachhaltig die Qualität der Ausbildung, die Produkt- und Dienstleistungsqualität und der überproportional hohe Beitrag zur Fachkräftesicherung gewährleistet.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet verbessert. Mit dem Gesetz sollen humanitäre Verbesserungen geschaffen werden.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Jugendliche geben Bundespolitikern neue Impulse

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141203 Planspiel

Das Thema Energiewende war Sophie Disselhoff aus Bönen wichtig beim Treffen mit Oliver Kaczmarek in Berlin.

Auf Einladung des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahm Sophie Disselhoff, Schülerin am Marie-Curie-Gymnasium in Bönen, am Planspiel „Zukunftsdialog“ der SPD-Bundestagsfraktion teil. Gemeinsam mit anderen Nachwuchspolitikern entwickelte sie Konzepte zu verschiedenen Politikbereichen wie Wirtschaft oder Arbeit, Integration oder Bildung. Sophie Disselhoff war Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales.

Ihre Beratungsergebnisse präsentierten die Jugendlichen am Ende des Planspiels den „echten“ Abgeordneten. „Es gab spannende Diskussionen“, so Kaczmarek, „die Jugendlichen haben oft einen anderen Blickwinkel auf die Frage, was Politik im Alltag leisten muss. Dies ist auch für uns Abgeordnete  immer wieder wichtig zu erfahren und ich nehme für meine Arbeit einige Impulse mit.“

Ein Treffen mit Oliver Kaczmarek nutzte die Schülerin, um sich mit ihm über das Thema Energiewende auszutauschen. Für Sophie Disselhoff eines der zentralen Projekte, das ihre Generation betrifft.

Das Planspiel ist eine spielerische, aber realistische Simulation der Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion. „Ziel ist es, jungen Menschen einen Eindruck von der Arbeit einer Fraktion im Deutschen Bundestag zu vermitteln“, sagt Oliver Kaczmarek. Drei Tage lang konnten rund 100 Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende aus ganz Deutschland in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und über politische Zukunftsfragen diskutieren.