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Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 – Zur Sitzungswoche vom 24.-28.12.2014

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Über 50 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen wurden 2010 im Kreis Unna geschaffen, als das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft gesetzt wurde. Sie arbeiten in allen Schulformen im Kreis Unna und helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei Alltagsfragen und insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung dieser Stellen war bundesseitig nur bis Ende 2013 gesichert, der Kreistag hat durch einen Beschluss das laufende Schuljahr abgesichert. Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung bekannt gegeben, dass sie die Stellen zunächst für weitere drei Jahre zum größten Teil weiter finanziert. Das ist ein großartiger Beschluss und eine gute Nachricht für alle Schulen im Kreis Unna!

Im Jahr 2010 hat es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben, 3.000 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen bundesweit einzuführen und bundesseitig bis 2013 zu finanzieren. Seitdem war strittig, wie die Finanzierung weiter laufen könnte. Die Kommunen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage und in der Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen. Bund und Länder müssen sich einigen. Nachdem jedoch der Bund für die Komplettübernahme des BAföGs durch den Bund jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro aufbringt, um die Länder zu entlasten, war in der Großen Koalition neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken bis jetzt keine Einigung über eine weitere Mittelaufstockung zugunsten der Länder zu erreichen. Dass das Land jetzt den Knoten durchschlägt, zeigt vor allem, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen auch in diesem Fall nicht im Stich lässt und ihren Weg des vorbeugenden Sozialstaates („Kein Kind zurücklassen“) konsequent weiter verfolgt.

Weitere Informationen zum Beschluss der Landesregierung finden Sie hier. 

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundeshaushalt 2015

2. Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz 

3. Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt Steuermythen.de

4. Weihnachtskarten vom Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung

Bundeshaushalt 2015

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Die schwarze Null im Bundeshaushalt erreicht und trotzdem in die Zukunft investiert

Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro. Damit hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche erstmals seit 46 Jahren einen ausgeglichenen Bundeshaushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Der ausgeglichene Haushalt ist notwendig, um auch nachfolgenden Generationen eine gerechte Chance auf Wohlstand, Teilhabe und Sicherheit zu bieten.

Unser Erfolg: Wir schaffen den Haushaltsausgleich, ohne am falschen Ende zu sparen. Denn wir erhöhen gleichzeitig die Mittel für Bildung und Forschung, für den Erhalt unserer Verkehrswege, für den sozialen Städtebau und für die Entlastung der Kommunen. Eine solide Finanzpolitik und mehr Investitionen – beides ist notwendig, um die richtigen Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Insbesondere wollen wir die Investitionskraft unserer Kommunen weiter stärken. Darauf wird die SPD-Bundestagsfraktion gezielt ein Augenmerk legen beim konkreten Einsatz der 10 Mrd. Euro, die ab 2016 für zusätzliche Investitionen im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.

Wichtige Eckpunkte, die von der SPD-Fraktion durchgesetzt wurden

Auch im Bundeshaushalt 2015 konnte die SPD-Bundestagsfraktion wieder wichtige Impulse für Investitionen, Bildung und Betreuung setzen. Gute Haushaltspolitik bedeutet nicht nur Sparen, sondern auch Gestaltung.

 

  • Es geht weiter mit der Entlastung der Kommunen um 1 Mrd. Euro pro Jahr. Das entsprechende Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden wir in der ersten Dezemberwoche beschließen.
  • Es geht weiter mit der Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro über die Wahlperiode für Bildungsaufgaben, für Kinderkrippen, für Kitas, für Schulen und Hochschulen. Für 2015 heißt das vor allem: Ab dem 1. Januar 2015 finanziert der Bund das BAföG alleine. Für die Länder bedeutet das, eine Entlastung um mindestens 1,17 Mrd. Euro pro Jahr. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ werden wir im Laufe der Wahlperiode auf 1 Mrd. Euro aufstocken.
  • Für Forschung stellen wir in der Wahlperiode 3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Nachdem Bund und Länder sich geeinigt haben, wie das am besten geschieht, sind jetzt die ersten 200 Mio. Euro im Haushalt 2015 eingeplant: für eine Steigerung beim Pakt für Forschung und Innovation, für erhöhte Forschungsausgaben im Bildungs- und Forschungsministerium, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien.
  • Kurs hält die Koalition auch bei den Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur: 5 Mrd. Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Bundeshaushalt 2015 bedeutet das: 1 Mrd. mehr als in der alten Finanzplanung vorgesehen, davon 700 Mio. Euro für die Straße, 200 Mio. Euro für die Schiene und 100 Mio. Euro für die Wasserstraße.
  • Die SPD hat auch durchgesetzt, dass die Große Koalition wieder mehr für den Städtebau tut: 600 Mio. Euro gibt es zusätzlich in der Wahlperiode, damit die Programmmittel in jedem einzelnen Jahr wieder auf 700 Mio. Euro ansteigen können. Das gilt auch für 2015. Investiert wird hier sowohl in konkrete Baumaßnahmen, aber auch in das Programm „Soziale Stadt“.
  • Mehr Geld gibt es wie versprochen auch für die Entwicklungszusammenarbeit: 400 Mio. Euro zusätzlich für 2015, den Löwenanteil von 323 Mio. Euro beim Entwicklungshilfeministerium.
  • Für die Eingliederung Arbeitsuchender stehen auch 2015 wieder 350 Mio. Euro zusätzlich zu Verfügung. Damit helfen wir den Menschen, die es trotz guter Wirtschaftslage schwer haben, einen Job zu finden.

 

Weitergehende Informationen zu den Einzelhaushalten der Ministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung

Arbeit und Soziales
Im Haushaltsjahr 2015 stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales insgesamt 125,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 90,2 Mrd. Euro für die Rentenversicherung sowie 33,1 Mrd. Euro für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch in diesem Jahr ist dieser Einzelplan wieder der mit Abstand größte Einzeletat des Bundeshaushaltes.

Der Arbeits- und Sozialhaushalt 2015 führt die Politik des Haushaltes 2014 fort: So erhalten die Jobcenter auch im kommenden Jahr wieder 350 Mio. Euro zusätzlich für die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Damit unterstreichen wir unser Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit endlich effektiv zu bekämpfen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die signifikante Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Damit wächst die Entlastung der Kommunen von 5,5 Mrd. Euro in 2014 bis 2018 auf rund 7,2 Mrd. Euro jährlich an.

Außerdem haben wir die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft um insgesamt 1,2 Mrd. Euro bedarfsgerecht angepasst.

Bildung und Forschung

Auf unser Betreiben hin investiert die Große Koalition 2015 erheblich mehr in die berufliche Bildung in Deutschland als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Berufsorientierungstage für Schüler um bis zu 20.000 Plätze soll mit weiteren 12 Mio. Euro gefördert werden, bis zum Ende der Legislaturperiode darüber hinaus mit weiteren 55 Mio. Euro. Zudem werden die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit zusätzlichen 10 Mio. Euro modernisiert und zu Kompetenzzentren ausgebaut.

Ein Programm, das den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen begleitet, soll künftig in der Verantwortung der Bundesländer fortgesetzt werden. Damit der Übergang klappt, ist für das nächste Jahr noch einmal die Finanzierung der Aktivitäten mit 1,9 Mio. Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Das Programm hätte ansonsten zum Jahresende vor dem Aus gestanden. Erheblich mehr Geld gibt es darüber hinaus für den Kampf gegen Analphabetismus. 2015 stehen dafür 6 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, weitere 12 Mio. Euro in den Folgejahren. Einen Akzent setzen wir auch bei den Digitalen Medien in der Bildung. Mit 2 Mio. Euro in 2015 und zunächst weiteren 5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen stehen erste Anlaufbeträge für freie Lehr- und Lernmaterialien sowie Lernsoftware („Open Educational Resources“) im Haushalt 2015 bereit. Um eine weitere Million wird außerdem der Ansatz für das „Haus der kleinen Forscher“ erhöht. Dies ist ein Projekt, das Kinder in Kindertagesstätten spielerisch an Naturwissenschaften heranführt.

Im Forschungsbereich ist unter anderem die Anhebung der Ausgaben für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung um 3 Mio. Euro vorgesehen – speziell für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung. Darüber hinaus wird die Forschung an Fachhochschulen durch zusätzliche 4 Mio. Euro gestärkt. Erheblich ausgebaut wird die Arbeits- und Dienstleistungsforschung mit zusätzlichen 6 Mio. Euro in 2015 und 52 Millionen in den Folgejahren. Der Ausbau des Europäischen Forschungs- und Bildungsraums wird mit weiteren 3 Mio. Euro unterstützt. Für neue Produktentwicklungspartnerschaften stehen in der Gesundheitsforschung zusätzlich 1 Million Euro bereit.

Die BAföG-Reform und die Bundeswehrmandate im Sudan – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.11.2014

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Die duale Berufsausbildung ist ein großer Erfolg. Viele andere Industrienationen beneiden Deutschland um dieses System. Umso wichtiger ist es, dass es erhalten bleibt und für die Zukunft gerüstet wird. Auf einem Kongress zur beruflichen Bildung hat die SPD-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert, wie man der beruflichen Bildung mehr „Rückenwind“ geben kann.

Denn die jüngsten Zahlen zum Ausbildungsmarkt geben durchaus Grund zur Beunruhigung. Derzeit stecken 260.000 junge Menschen in Warteschleifen zwischen Schule und Ausbildung fest. Gerade mal zwei Drittel der Ausbildungsinteressierten finden laut DGB-Ausbildungsreport einen Ausbildungsplatz, gleichzeitig klagen viele Unternehmen über unbesetzte Ausbildungsstellen, da sie keine qualifizierten Bewerber finden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geht die Ausbildungsquote zurück. Alle Beteiligten der Veranstaltung  waren sich einig, dass das Übergangsmanagement zwischen Schule und Ausbildung deutlich verbessert werden muss. Die Potentiale aller Jugendlichen müssen gefördert und genutzt werden. Eine flächendeckende Berufsorientierung an den Schulen – auch an den Gymnasien – muss allen Jugendlichen den Weg erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung und die assistierte Ausbildung sind im Bedarfsfall wirksame Instrumente. Diese müssen ausreichend finanziert sein. Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung soll die Zahl der Abbrüche verringert und die Ausbildungsbetriebsquote erhöht werden.

Darüber hinaus wurde diskutiert, dass zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems die universitäre Ausbildung der Berufsschullehrer verbessert werden müsse; durch eigenständige Institute, mehr Professoren-Stellen und intensive Forschung auf diesem Gebiet. Das Meister-BAföG muss weiterentwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt im Nachgang zum Kongress weitere Fachdialoge mit dem Schwerpunkt Ausbildung.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

2. Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

3. Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

4. Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

5. Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

6. Mehr Zeit für die Pflege

Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

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Nach wie vor entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) substanziell zu verbessern. Wir wollen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen bekommen, die eigene Bildung und Ausbildung nach eigenem Wunsch und Fähigkeit zu gestalten. Denn ihre Talente und Ideen sind unsere wertvollste Ressource. Jeden Euro, den wir in ihre Ausbildung investieren, ist gleichzeitig gut angelegtes Geld für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche wurde die 25. BaföG-Reform im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Im Zuge der BAföG-Reform übernimmt der Bund ab 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet und können ihrerseits zusätzliche Mittel in Hochschulen und Schulen investieren. Unterm Strich wird durch die BAföG-Novelle ab 2016 mehr Geld bei den Studierenden ankommen als bisher: Bedarfssätze und Wohngeld werden angehoben. Durch höhere Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen wird zudem sichergestellt, dass eine größere Zahl von Schülern und Studierenden einen Anspruch auf BAföG hat. Nach den großen BAföG-Reformen in den Jahren 2001 und 2008 zeigt sich erneut: Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch in der Großen Koalition die treibende Kraft bei der Fortentwicklung des BAföG.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Reform finden Sie hier

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten Sie hier.

Und einen Flyer, der einen Überblick über alle wesentlichen Inhalte der Reform darstellt, können Sie hier herunter laden.

Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes verabschiedet. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern. Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, müssen auch für Kitas und Schulen möglich sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

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Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

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Die Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern stand im Mittelpunkt einer Debatte an diesem Donnerstag. CDU/CSU und SPD haben dazu ebenso wie die Grünen Anträge vorgelegt, die im Anschluss im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterberaten werden sollen.

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unglücksopfer beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana-Plaza in Bangladesch im vergangenen Jahr entschädigt werden. Dazu solle die Bundesregierung Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen, damit diese in den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzahlen. Auch für die Einhaltung der international vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen Konventionen der Vereinten Nationen in globalen Produktions- und Lieferketten solle sich die Regierung stark machen. Ebenso dafür, dass deutsche Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, international anerkannte arbeitsrechtliche Standards einhalten.

Aus Sicht der Fraktionen hat der Fabrikeinsturz in Bangladesch gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen. Sie hätten offenbar geduldet, dass die lokalen Unternehmen unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf geachtet haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist.

Nach dem Unfall hätten einige Unternehmen die Opfer freiwillig unterstützt. Ein Teil der Unternehmen habe aber noch keine oder nur unzureichende Unterstützung geleistet, heißt es weiter.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

Die Bundeswehr wird sich weiter an zwei Missionen der Vereinten Nationen im Sudan und Südsudan beteiligen. Dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag dieser Woche zugestimmt. Die Einsätze zielen darauf ab, Frieden, Stabilität und Sicherheit in die Region zu bringen.

Die Beteiligung der Bundeswehr an den Missionen der Vereinten Nationen (UN) zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNAMID) und Südsudan (UNMISS) soll bis zum 31. Dezember 2015 fortgesetzt werden. Die Mandate sehen vor, dass jeweils bis zu 50 Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt werden können. Derzeit sind im Hauptquartier von UNAMID in El Fasher im Sudan elf deutsche Soldatinnen oder Soldaten und fünf Polizistinnen oder Polizisten. Die Mission UNMISS wird mit 16 deutschen Soldatinnen oder Soldaten und sieben Polizistinnen oder Polizisten unterstützt.

Die langjährigen Bemühungen der Bundesregierung zielen auf eine dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung in Südsudan und in der Region ab. Dies geschieht auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Dabei geht es darum, die noch offenen Streitfragen zwischen Sudan und Südsudan beizulegen, um eine friedliche Koexistenz beider Staaten zu erreichen.

Humanitäre Notlage im Südsudan lindern
Knapp dreieinhalb Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiter vor massiven Herausforderungen. Am 15. Dezember 2013 begannen schwere bewaffnete Auseinandersetzungen. Seit dem hat sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert. Die Kämpfe haben zu einer humanitären Notlage geführt und die wirtschaftliche Situation im Südsudan weiter verschärft.

Deutschland war bis zum Ausbruch der Kämpfe an mehreren Programmen zur Förderung des Aufbaus staatlicher, rechtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt. Vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts ruhen jedoch alle wesentlichen Projekte des Staatsaufbaus der internationalen Gebergemeinschaft. Der Fokus der Unterstützung hat sich deutlich verschoben und liegt nun auf humanitärer Hilfe und der Förderung des Friedensprozesses. Deutschland beteiligt sich mit über 17 Millionen Euro humanitärer Nothilfe für Vertriebene des südsudanesischen Bürgerkriegs.

Politische Lösung des Darfur-Konflikts
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und äußerst labil. Immer wieder gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellen und ethnischen Gruppen. Die hohe Kriminalität belastet die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zusätzlich.

Trotz des Friedensabkommens von Doha aus dem Jahre 2011 gelingt es bisher nicht, in dem Gebiet Frieden zu schaffen. Die Mission UNAMID versucht, die Sicherheitslage in Darfur zu verbessern und ist als stabilisierendes Element unverzichtbar. Deutschland hat auf der Wiederaufbaukonferenz für Darfur in Doha am 7. April 2013 Finanzmittel in Höhe von 16 Millionen Euro zugesagt. Damit sollen insbesondere die Flüchtlinge und die Bevölkerung in den Konfliktgebieten unterstützt werden.

 

Die Berichte und Anträge der Bundesregierung finden Sie hier:

UNMISS

UNAMID

Quelle www.bundesregierung.de

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014

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Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.

Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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1. Kampf gegen Steuerhinterziehung

2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

3. Reform des Urheberrechts

4. Verabschiedung des Elterngeld Plus