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Rede: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 40 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist derzeit eine der meistdiskutierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Bereiche des Bildungswesens und alle Etappen einer Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine Herausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung. Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderungen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung geschenkt werden, sie müssen ernst genommen werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Experten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des „Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus: Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutschland stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folglich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzudenken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine gelungenen inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit, dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule, in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie ihre Blockade aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten.

  • Noch herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim Thema Inklusive Bildung. Die Haltung der Menschen kann nur verändert werden, wenn es ein manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verantwortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschieben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist peinlich und unverantwortlich.
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundertprozent-Lösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass dies aber auch gar nicht notwendig sei. Wir müssen Inklusion vielfältig und differenziert denken und verfolgen.
  • Es fehlen immer noch statistische Daten, z.B. zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksamkeit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichtiges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung.
  • Es bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein einklagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete Umsetzungsschritte gibt.

Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Länder und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung gerecht werden und mithelfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grundsätzliche Annahmen konzentrieren:

Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufgabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine Beschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. Aus diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der Bund kann hier insbesondere im Bereich der Bildungsberichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen.

Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung stärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr vor Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um direkt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die Netzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse können dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung inklusiver Bildung vor Ort sein.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menschen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stärken. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf heterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, kein Kind zurück zu lassen. Darum müssen Aus- und Fortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in besonderer Weise ausgerichtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung muss beim Thema inklusive Bildung endlich die Hände aus der Tasche nehmen und mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihrer Verantwortung.

Vielen Dank.

Rede: Kooperativer Bildungsföderalismus

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 14 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon auffällig, dass in der Bildungspolitik die Menschen eindeutig von Bund und Ländern eine engere Kooperation erwarten, und sich gleichzeitig so wenig bewegt. Kaum eine Umfrage, kaum eine Verbändemeinung, kaum eine Veranstaltung zur Bildungspolitik, wo nicht das grundgesetzliche Kooperationsverbot in der Bildungspolitik von den Menschen massiv in Frage gestellt wird. Und gleichzeitig kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, wo immer wieder so deutlich wird, wie die schwarz-gelbe Regierung Politik gegen den gesunden Menschenverstand macht.

Ich bin der festen Überzeugung: Die großen Herausforderungen im Bildungswesen werden Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam lösen können. Der Bund hat hier eine besondere Verantwortung, beim Aufbau bzw. beim Erhalt einer öffentlichen Bildungsinfrastruktur mitzuhelfen. Sei es beim Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter, beim Ausbau des Ganztagsschulangebots, bei der Verwirklichung inklusiver Bildung, bei der Neuauflage des Hochschulpakts, beim Ausbau sozialer Infrastruktur rund um die Hochschulen oder bei der Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus. Deshalb ist es umso weniger verständlich, dass die Bundesregierung weiterhin beharrlich bei einer Mini-Grundgesetzänderung bleibt, die es maximal ermöglicht, dass Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen von überregionaler Bedeutung kooperieren können. Darüber mag man diskutieren, aber das wird den Anforderungen an eine gemeinsam verantwortete Bildungsinfrastruktur nicht im Ansatz gerecht! Die schwarz-gelbe Koalition blockiert mit ihrem sturen Festhalten daran den Weg in einen Konsens der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen für Bildung!

Dazu gibt es Alternativen. Die SPD hat in dieser Wahlperiode immer deutlich gemacht, dass wir für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes sind. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, wie wir hier zu einem Konsens kommen können, um den umfassenden Anforderungen an gemeinsame Bildungspolitik gerecht zu werden, ohne dass einer der Partner übervorteilt wird oder grundsätzliche Zuständigkeiten vermengt oder in Frage gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich weiterhin, darüber überhaupt Verhandlungen aufzunehmen und blockiert damit den dringend benötigten Konsens.

Nun höre ich schon, wie die Ministerin den Bundesrat ermahnt, er möge einen unter den Ländern konsensfähigen Vorschlag vorlegen. Das ist aber ein reines Ablenkungsmanöver, denn jeder weiß, dass der Vorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit finden wird. In so einer Situation müsste die Regierung eigentlich Gespräche darüber aufnehmen, wie man zu einem Ergebnis kommt, das im Bundestag den weitestgehenden Konsens darstellt und zwischen Bundesrat und Bundestag unstrittig ist. Stattdessen fahren sie die Abstimmungen lieber vor die Wand. Diese Blockade ist unverantwortlich!

Die SPD hat hier im Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Einführung eines Artikels 104c im Grundgesetz gemacht, der eine gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben durch Bund und Länder ermöglicht. Wir stellen uns vor, dass die Länder mit dem Bund in gemeinsam verantworteten Bildungsaufgaben, insbesondere im Ausbau der Bildungsinfrastruktur, Kooperationen vereinbaren und gemeinsam finanzieren. Uns geht es nicht um vermischte Zuständigkeiten oder das rein finanzielle Engagement des Bundes, uns geht es um gemeinsam wahrgenommene Verantwortung in der Gemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen.

Dem Bundesrat liegen dazu mehrere Initiativen aus rot bzw. rot-grün regierten Bundesländern vor. Jüngst haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat dazu formuliert. Die beiden Länder zeigen damit, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sind. Deshalb ist unsere Bitte an die Bundesregierung und an die derzeitige Bundesbildungsministerin: Machen Sie endlich ein glaubwürdiges Angebot für eine echte Kooperation von Bund und Ländern im Bildungswesen. Machen Sie den Fraktionen des Bundestags ein Verhandlungsangebot. Lassen Sie uns dann über den besten Weg streiten. Aber bitte geben Sie Ihre Blockadehaltung beim Kooperationsverbot endlich auf. Sie riskieren sonst leichtfertig Fortschritt und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems.

Vielen Dank.

Bundestagsmandat für vier Tage: Christopher Joch aus Holzwickede trainiert bei Jugend und Parlament die Gesetzgebung

Christopher Joch, 16 Jahre jung und Schüler am Clara-Schumann-Gymnasiums in Holzwickede, wurde vom heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zum Planspiel „Jugend und Parlament“ in den Deutschen Bundestag eingeladen und hat gemeinsam mit über 300 Jugendlichen aus ganz Deutschland in einem Planspiel das parlamentarische Verfahren geübt. „Die Teilnehmer übernahmen für vier Tage die Rollen von Abgeordneten und haben vier Gesetzesinitiativen simuliert. Christopher Joch hatte so die Möglichkeit, meine Arbeit und meinen Alltag in Berlin kennen zu lernen – in den Fraktionen, Landesgruppen, Arbeitsgruppen und Ausschüssen“, erläutert Oliver Kaczmarek.

Zur Debatte standen Entwürfe zur „Einführung anonymisierter Bewerbungen für Bundesbehörden“, zur „Freistellung bei akutem Pflegebedarf von Familienangehörigen“, zur „Einführung einer PKW-Maut“ sowie zur „Einführung einer Wahlpflicht bei Bundestagswahlen“. Bei der abschließenden Debatte im Plenarsaal sind 48 Redner aus allen Spielfraktionen ans Pult getreten und haben versucht, Mehrheiten für ihre politischen Anliegen zu gewinnen.

Im Anschluss an die Simulation diskutierten die Teilnehmer mit den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen das Thema „Wahlpflicht – Fluch oder Segen für die parlamentarische Demokratie?“

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Planspielteilnehmer Christopher Joch mit Oliver Kaczmarek in dessen Büro

Rede: Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 19 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Konzept der Inklusion, der Teilhabe behinderter Menschen, wird mehr und mehr öffentlich debattiert. Das ist sehr erfreulich. Jedoch bleibt noch viel zu tun, bis Inklusion tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und tägliche Lebensrealität und somit Normalität sein wird.

Inklusion bedeutet nicht nur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bestimmten, sondern eben in allen Lebensbereichen. Dafür braucht es Barrierefreiheit. Dieser Begriff lässt zunächst an Rampen für Rollstuhlnutzer in Behörden oder Museen denken. Auch barrierefreies Internet rückt immer mehr in den Blickpunkt. Den wenigsten Menschen, die nicht täglich durch spezifische Einschränkungen damit konfrontiert werden, ist jedoch bewusst, welch kleine und alltägliche scheinbare Details Menschen in ihrem Leben einschränken können. Barrierefreiheit muss tatsächlich bedeuten, dass sie jeden Lebensbereich umfasst und darf nicht an vermeintlichen Kleinigkeiten scheitern.

Für eine solche umfassende Barrierefreiheit brauchen wir Produkte, die so konzipiert sind, dass sie von jedem genutzt werden können. Einige wenige Produkte gibt es bereits. Sie sind nach dem Konzept des Designs für Alle entstanden. Design für Alle bedeutet die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Umfeldern und Programmen mit dem Ziel, dass diese von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung genutzt werden können. Die Gestaltung erfolgt anhand der sieben Prinzipien breite Nutzbarkeit, Flexibilität in der Benutzung, einfache und intuitive Benutzung, sensorisch wahrnehmbare Informationen, Fehlertoleranz, niedriger körperlicher Aufwand sowie Größe und Platz für Zugang und Nutzung. Lassen Sie mich an dieser Stelle zur Veranschaulichung einige Beispiele nennen:

  • Das Unternehmen WMF hat eine kleine Kaffeepadmaschine konzipiert, die gut zu transportieren und sehr benutzerfreundlich ist. Die Maschine hat nur eine einzige große Taste, sie ist für eine Tasse ausgelegt und der Tank fasst genau soviel Wasser, wie für diese eine Tasse benötigt wird.
  • Das Unternehmen Edeka hat mit seinem Supermarkt der Generationen ein kundenfreundliches Konzept für alle Verbraucher entworfen, das sich unter anderem auszeichnet durch Verbreitung der Gänge und Kassenzonen, Absenkung der Regalhöhen, bessere Be- und Ausleuchtung, Einrichtung von Ruhezonen, Leselupen an den Regalen, sprechende Waagen, spezifische Schulungen des Personals, Serviceknöpfe, Leitleisten für Blindenstöcke, Beschriftung der Regale in Blindenschrift und vielem mehr.
  • Das Unternehmen Joseph Vögele hat einen Asphaltfertiger entwickelt, eine Maschine, mit der sich ungebundene und gebundene Schichten wie zum Beispiel Sand, Schotter, Asphalt und Beton herstellen lassen. Dieser zeichnet sich insbesondere durch einen ergonomisch gestalteten, bequem auf den jeweiligen Fahrer einzurichtenden Bedienstand und moderne, intuitive Bedienkonsolen aus. Die Tasten können blind erfühlt werden.

Design für Alle gewinnt in dieser Hinsicht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der Gesellschaft besondere Bedeutung. Die Menschen werden immer älter und mit dem Alter kommen zumeist körperliche Einschränkungen. Design für Alle verhindert, dass diese Einschränkungen zu einer Barriere im Alltag werden, die Teilhabe verhindert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter der Bezeichnung Universelles Design die Umsetzung genau solcher Lösungen, die eigentlich zum Nutzen aller selbstverständlich sein sollten. Die Bundesregierung hat diese Forderung auch brav in ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen, wenn auch nur für wenige Teilbereiche. Aber es reicht nun einmal nicht aus, etwas schriftlich zu fixieren. Seitdem ist nichts passiert. Wann soll denn Design für Alle in Deutschland umfassend umgesetzt werden? Und vor allem: Wie soll es umgesetzt werden? Die schlichte Wahrheit ist: Schwarz-Gelb hat entgegen ihrer Ankündigungen im Nationalen Aktionsplan nicht vor, in diesem Bereich tätig zu werden.

Machen wir uns dennoch nichts vor: Selbst bei der bestmöglichen und umfassendsten Umsetzung des Designs für Alle wird es immer ganz spezifische Einschränkungen und Behinderungen geben, die sich dadurch nicht ausgleichen lassen. Wir benötigen also Technologien, die helfen, diese Einschränkungen zu kompensieren. Technologien, die ungeachtet von Behinderungen den Betroffenen bei ihrer Arbeitsausübung, aber auch im täglichen Leben Eigenständigkeit ermöglichen. Solche Technologien sind beispielsweise baulich integrierte Induktionsanlagen für Hörgeräte oder aktivierende und kraftunterstützende Bewegungshilfen.

Obwohl es schon lange gefordert und sogar von unserer Bundesregierung großspurig angekündigt wird, stehen wir bei Technologien und Design für Alle noch ganz am Anfang. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich findet in Deutschland zum Großteil in der Wirtschaft statt, und das auch nur in einigen wenigen Unternehmen. Das darf nicht länger so bleiben. Gutachten zeigen, dass Unternehmen, die das Konzept Design für Alle konsequent umsetzen, damit wirtschaftlich überaus erfolgreich sind. Diese Best-Practice-Beispiele müssen Ansporn und Ermutigung sein für alle Unternehmen in Deutschland.

Wir fordern deshalb einen strukturierten und nachhaltigen Forschungsansatz. Deutschland braucht eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle. Diese muss Teil eines neuen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK werden. Gezielte Förderung und Intensivierung dieser Forschung können wir durch die Einrichtung einer öffentlich geförderten Agentur, die alle Forschungsansätze zusammenführt, und durch die Etablierung einer eigenen Förderlinie erreichen. Für umfassende Barrierefreiheit im Internet muss die Verpflichtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nicht nur auf weitere behördliche Internetseiten ausgeweitet werden. Das Konzept des Designs für Alle muss zudem als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Besonders wichtig ist auch die Verankerung des Konzeptes Technologien und Design für Alle in der Ausbildung sämtlicher relevanter Berufsfelder.

Inklusion in Deutschland ist machbar! Unsere Gesellschaft braucht Inklusion – zum Nutzen aller! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam vorangehen!

Vielen Dank.

__________________Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Rede: Einfache Sprache in Deutschland fördern

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 21 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern – Die Einfache Sprache in Deutschland fördern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die UN-Weltdekade der Alphabetisierung ist gerade zu Ende gegangen – doch das Thema Analphabetismus ist auch in Deutschland noch lange nicht vom Tisch. Wir haben im Bundestag wiederholt über die 7,5 Millionen Menschen in Deutschland, die nicht richtig lesen oder schreiben können, debattiert. Doch dem nicht genug: neben diesen 7,5 Millionen so genannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten können zusätzlich 13,3 Millionen Menschen in Deutschland Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen.

Diese Gruppe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ist in unserer Gesellschaft stark benachteiligt. Fahrpläne, Handyverträge, Banküberweisungen, schriftliche Arbeitsanweisungen, Beipackzettel für Medikamente, Zeitungen, Bücher oder gar Behördenbriefe und Antragsformulare sind unüberwindbare Hindernisse für die Betroffenen. Dabei machen die Zahlen auch deutlich, dass Lese- und Schreibschwäche in Deutschland die gesamte Gesellschaft durchdringt – viele arbeiten als Bauhilfsarbeiter, Reinigungskräfte, Transport- und Frachtarbeiter, Köche, Maler oder Verkäufer, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie dürfen bildungspolitisch nicht außer Acht gelassen werden. Gerade angesichts der Reduzierung einfacher Tätigkeiten im Berufsleben europaweit von 31 Prozent in 1996 auf 18 Prozent in 2020 stellt der Ausschluss von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche aus dem Erwerbsleben ein großes Problem dar. Richtig schreiben und Sinn entnehmend lesen zu können, sind aber auch Voraussetzungen, um umfassend an Demokratie teilhaben zu können, und somit auch insgesamt von gesellschaftlichem Interesse.

Eine Möglichkeit, Menschen mit Lese- und Schreibschwäche zu erreichen, ist ihnen Informationen und Materialien in „Einfacher Sprache“ anzubieten. Einerseits verlieren sie durch niedrigschwellige Leseangebote die Scheu vor dem Lesen. Andererseits wächst durch Lesematerialien mit passendem Sprachniveau ihr Selbstvertrauen, ihre Lesefähigkeit steigt und es entsteht eine positive Lernspirale. Es geht also nicht darum, das Lese- und Schreibniveau generell abzusenken. Vielmehr steht dahinter die Absicht, diese Zielgruppe durch entsprechende Angebot überhaupt zu erreichen und dann an ein höheres Niveau heranzuführen. Nur so kann eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe für diese immerhin 20,8 Millionen Erwachsenen in Deutschland sichergestellt werden.

Der Bund hat zwar in Reaktion auf die Ergebnisse der leo.-Studie zusammen mit der Kultusministerkonferenz Ende 2011 eine „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland“ ins Leben gerufen. Mehr als eine gute Absicht kann man der Bundesregierung hier aber nicht zugute halten. Es gibt positive Bestrebungen und Ansätze, so bietet beispielsweise der Deutsche Bundestag neben der regulären Homepage Information über die Tätigkeit des Parlaments in „Leichter Sprache“ für Menschen mit Behinderung an. Auch unsere Fraktion hat diverse parlamentarische Initiativen und Informationen in „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ übersetzt. Doch diese Ansätze gilt es dringend auszubauen. Dazu müssen die bisherigen Maßnahmen zur Vermittlung von Inhalten in „Einfacher“ und „Leichter Sprache“ im Internetangebot des Bundestages erweitert werden. Auch fordern wir die Bundesregierung auf, unzureichende Lese- und Schreibkompetenz und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Implikationen in ihren Forschungsprogrammen zu verankern und das Instrument der „Einfachen Sprache“ etwa in Form von Zeitungen, Büchern oder digitalen Angeboten weiter zu entwickeln und zu fördern. Darüber hinaus muss die zusätzliche Anwendung der „Einfachen Sprache“ in staatlichen Stellen verbindlich werden, und es sind Maßnahmen notwendig, um die politische Partizipation von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche und Behinderung zu erhöhen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung.

In anderen Ländern, wie etwa in den Niederlanden oder Schweden, wird die „Einfache Sprache“ neben der „Leichten Sprache“ bereits seit Längerem – als Teil einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der allgemeinen Lese- und Schreibkompetenz – gezielt gefördert. Demgegenüber stehen wir in Deutschland erst ganz am Anfang. Wir brauchen eine umfassend angelegte Strategie, die konkrete Maßnahmen aufgreift und die Kooperation der Akteure stärkt. Angebote in „Einfacher Sprache“ können Zugänge schaffen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ermöglichen. Nutzen wir diese Chance!

Vielen Dank.

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Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712724.pdf

Planspielteilnehmer erleben Arbeit der Abgeordneten hautnah

Schüler aus Unna und Schwerte nehmen am Planspiel Zukunftsdialog 2013 teil

Jill Meschede und Dario Carlucci sind als Teilnehmer für das Planspiel Zukunftsdialog 2013 der SPD-Bundestagsfraktion ausgewählt worden. Sie werden auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek am kommenden Wochenende nach Berlin reisen.

„Ich freue mich, dass wir zwei junge und engagierte Vertreter als Teilnehmer des Planspiels Zukunftsdialog gefunden haben“, sagt Oliver Kaczmarek. Jill Meschede und Dario Carlucci sind beide 15 Jahre jung. Jill ist Schülerin am Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna und Dario besucht die Realschule am Bohlgarten in Schwerte.

Sie haben die Möglichkeit, im direkten Austausch mit 150 anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Alter von 15 bis 20 Jahren aus ganz Deutschland aktuelle Fragen der Bundespolitik, von Integration über Bildung bis Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu diskutieren. „Wir sind gespannt auf die Ideen und Vorschläge, die die jungen Menschen nach Berlin mitbringen“, so Kaczmarek.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt mit dem Planspiel auf die Beteiligungsform Jüngerer, um einen neuen und modernen Dialog zwischen Jugend und Politik zu starten. Das Planspiel Zukunftsdialog 2013 ist eine realistische Simulation der Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion. Die Beratungsergebnisse der Jugendlichen werden den Abgeordneten mit Abschluss der viertägigen Sitzung präsentiert und sollen in die Arbeit der Parlamentarier einfließen. Neben der Arbeit an eigenen Inhalten und Anträgen erwarten die Jugendlichen ein spannendes Rahmenprogramm und natürlich der direkte Austausch mit den „echten“ Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Mehr Geld für Hochschulen – Aufstockung des Hochschulpakts

Am 17. April 2013 hat Oliver Kaczmarek in der Aktuellen Stunde auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung des Hochschulpaktes im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das, was Sie gerade vorgetragen haben, Frau Canel, mit den Erfahrungen, mit der Alltagswelt der Menschen in Übereinstimmung zu bringen ist, was die Situation der Ausbildung im ganzen Land angeht, was die neuen Studierenden empfinden, was sich in der U-3-Betreuung abspielt usw. Insofern nützt es uns nichts, wenn wir hier Parallelwelten konstruieren.

(Beifall des Abg. Swen Schulz (Spandau) (SPD))

Vielmehr müssen wir uns auf die Dinge konzentrieren, die am vergangenen Wochenende in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossen worden sind, und sie realistisch bewerten.

Zwei Dinge sollten wir aus meiner Sicht gemeinsam betonen: Erstens ist jetzt wirklich gewährleistet, dass für die Länder zusätzliche Studienanfänger tatsächlich zusätzliches Geld bedeuten. Das wird fließen; das ist gut so. Zweitens ist es politisch gelungen, eine Lösung für ein Problem zu finden, und zwar gemeinsam, durch Bundesregierung und Bundesländer. Ich finde, das muss hier betont werden; denn das ist ein gemeinsamer Erfolg. Dazu passt nicht der konstruierte Bund-Länder-Widerspruch, von dem ich hier zum Teil gehört habe.

(Beifall bei der SPD)

Die Hochschulen können jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen ihr Studium aufnehmen – zum Teil haben sie das schon gemacht -, und bekommen dafür auch die entsprechenden Gelder. Sie können in neue Stellen, Lehrräume und Hörsäle investieren. Aber zu einem guten

Studium gehört noch mehr ‑ ich will dem, was mein Kollege Swen Schulz schon genannt hat, noch einen Aspekt anfügen ‑: Dazu gehören auch Wohnheime, Mensen und vieles mehr. Deswegen ist die Forderung nach einem Pakt für die soziale Infrastruktur, wie sie beispielsweise vom Deutschen Studentenwerk erhoben wird, auch kein Beiwerk, sondern ein wichtiges Element einer guten Hochschulpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte ein Argument nennen: Wenn wir auch Studierenden aus den sogenannten bildungsfernen Milieus eine faire Chance geben wollen, dann müssen die sozialen Rahmenbedingungen geregelt sein. Dann muss es eben auch Wohnheime, Beratung, BAföG und vieles mehr geben. Das dürfen wir nicht allein dem Markt oder den Eltern überlassen.

Es ist gut, dass die Länder den Druck auf den Bund aufrechterhalten haben, seinen Finanzierungsanteil am Hochschulpakt den realen Bedingungen anzupassen. Die Opposition hatte das hier bereits einige Male gefordert; an diese Debatten werden Sie sich erinnern. Dieses Angebot zu machen, ist kein Gnadenakt und auch keine formale Pflicht, sondern eine Frage des Verständnisses von Partnerschaft auf Augenhöhe im Hochschulpakt. Man schließt eine solche Vereinbarung doch in dem Bewusstsein, dass man ein Problem nur gemeinsam lösen kann. Deshalb ‑ und weil die Lage in den Ländern schon lange absehbar war ‑ war es eben auch höchste Eisenbahn, dass der Bund ein angemessenes Angebot gemacht hat.

Ich muss sagen, dass die Vorhaltungen, Ermahnungen und Unterstellungen, die ich hier zum Teil gegenüber den Ländern gehört habe, der Koalition aus meiner Sicht nicht ansteht; denn das spiegelt nicht die realen Verhältnisse wider.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nehmen Sie doch bitte auch zur Kenntnis und sagen Sie das auch laut ‑ mein Kollege Ernst Dieter Rossmann hat gerade schon darauf hingewiesen ‑, dass die Länder jährlich mit allein gut 20 Millionen Euro zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihre Aufgabe!)

Laut dem Nationalen Bildungsbericht ‑ auch Ihnen liegt er vor ‑ werden etwa zwei Drittel sämtlicher Kosten im tertiären Bereich durch die Länder getragen und 18 Prozent durch den Bund.

(Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Verfassung lesen!)

Die Länder sind mit Abstand der Hauptlastenträger.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihr Job!)

Die schwarz-gelbe Koalition sollte nicht so tun, als wäre sie der Taktgeber dieser Finanzierung. Etwas mehr Bescheidenheit gegenüber den Ländern würde Ihnen an dieser Stelle gut zu Gesicht stehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Tankred Schipanski (CDU/CSU))

Es ist jedoch unbestritten, dass die Länder bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben an ihre Grenzen stoßen; das wurde hier schon erwähnt.

Deshalb weist der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz zu Recht auf ein Grundproblem hin, wenn er beschreibt, dass einige Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Ich zitiere Herrn Hippler:

Daher fordert die HRK seit langem eine Grundgesetzänderung, damit der Bund direkt und nachhaltig die Grundfinanzierung der Hochschulen ergänzen kann.

Deshalb appelliere ich an Sie: Hören Sie auf die Praktiker! Machen Sie einen neuen, einen ergänzten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung! Es geht nicht allein um die Finanzierung von sogenannten Leuchttürmen. Es geht um eine solide, eine gemeinsame Finanzierung der Basis für die Breiten- und die Spitzenqualifizierung an den Hochschulen. Wenn ein entsprechender konstruktiver Vorschlag vorliegt, werden wir uns ihm sicherlich nicht verschließen.

(Beifall bei der SPD ‑ Uwe Schummer (CDU/CSU): Sprechen Sie für NRW?)

– Natürlich, auch für Nordrhein-Westfalen. Wie Sie sicherlich wissen, hat Ministerpräsidentin Kraft selbst vorgeschlagen, einen Art. 104 c in das Grundgesetz einzufügen. Natürlich unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Vorschlag.

Zweifellos hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Bund und Länder, in der vergangenen Woche wichtige und notwendige Beschlüsse gefasst. Aber diese Beschlüsse bedeuten noch nicht, dass alles getan ist, um gute Studienbedingungen herzustellen, und zwar dauerhaft. Vor allem muss aus unserer Sicht der Bund früher und kooperativer mit den Ländern die Probleme erkennen und verhandeln. Deswegen geht es jetzt darum, frühzeitig mit den Ländern über die dritte Förderphase, die ab 2016 beginnt, zu verhandeln, damit für einen längeren Zeitraum planbare finanzielle Grundlagen geschaffen werden können. Man kann nur hoffen, dass der Geist der realen Verhandlungen, die dann stattfinden werden, wieder etwas konstruktiver sein wird als teilweise diese Debatte hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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Das Video zu meiner Rede finden Sie hier.

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Wem gehört das Wasser?

Wasser ist ein elementares Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein menschliches Leben möglich. Deshalb darf Wasser auch nie den Gesetzmäßigkeiten der Profitmaximierung unterworfen werden. Wasser gehört unter eine demokratisch legitimierte, öffentliche Trägerschaft. Deshalb habe ich immer die Position vertreten, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden darf! Eine entsprechende Initiative der Europäischen Kommission, die eine Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung vorgeschrieben hätte, habe ich abgelehnt.

So habe ich auch im Bundestag abgestimmt. Vor etwa 2 Jahren habe ich im Bundestag auch eine Rede zum Recht auf Trinkwasser gehalten, aus der sich meine Position eindeutig ableiten lässt. Trotzdem habe ich in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten, warum ich mich nicht gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen hätte. Was war passiert?

Der Bundestag hat am 28.2.2013 eine Debatte mit anschließender Abstimmung durchgeführt, bei der über verschiedene Anträge zur Wasserversorgung abgestimmt wurde. Darunter Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen (den Antrag finden Sie hier) und der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 17/12482), die namentlich abgestimmt wurden. Bei diesen Abstimmungen wird im Protokoll des Bundestags vermerkt, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion (den Antrag finden Sie hier) wurde in einfacher Abstimmung entschieden, wo die Abgeordneten ihr Stimmverhalten durch Handheben deutlich machen und im Protokoll vermerkt wird, wie die Fraktionen abgestimmt haben.

Ich habe den Anträgen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt und mich bei dem Antrag der Linken enthalten, weil ich ihn inhaltlich unkonkret und handwerklich nicht so gut fand. Nun hat die Fraktion „Die Linke“ offensichtlich auf einigen Internetseiten ausschließlich das Stimmverhalten der Abgeordneten zu ihrem Antrag dokumentiert, so dass viele Besucher dieser Seiten glauben mussten, diejenigen, die sich enthalten haben, hätten sich zu dem Gesamtkomplex nicht verhalten. Das ist falsch. Die vollständige Wahrheit ist, dass man die gesamte Abstimmung sehen muss und da hat die SPD eine klare Haltung gegen die Wasserprivatisierung gezeigt. Den Verlauf der Debatte und das Ergebnis der namentlichen Abstimmung können Sie hier im Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags nachverfolgen.

Ich finde es schade, wie die Linkspartei hier mit Halbwahrheiten versucht, Stimmung gegen die SPD und einzelne Abgeordnete zu machen. Offensichtlich geht es ihr nicht darum, in der Opposition für eine gemeinsame Haltung und Alternative zur schwarz-gelben Koalition zu sorgen sondern ums Spalten. Schade.

Wir haben aus dieser Situation gelernt. Unsere Anträge werden nun auch namentlich abgestimmt, wenn andere Oppositionsparteien das verlangen und wir werden das gesamte Stimmverhalten unserer Fraktion zu allen dann vorliegenden Anträgen dokumentieren.

Richtige Weichenstellungen: Rot-grüne Politik in den Bundesländern

Am 21. Februar 2013 hat Oliver Kaczmarek in der Aktuellen Stunde auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zur rot-grünen Politik in den Bundesländern im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich habe mich vorbereitet und überlegt, mit welchen Finten Sie jetzt die Landespolitik in den rot-grün geführten Ländern auseinandernehmen könnten und wie wir darauf reagieren sollten. Aber im Grunde sind Sie, glaube ich, nur sauer über den Liebesentzug durch die Wählerinnen und Wähler, und so reagieren Sie auch: irrational.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schlechte Verlierer! ‑ Gustav Herzog (SPD): Beleidigte Leberwurst!)

Dabei ist die Antwort auf die Frage, warum Sie so viele Landtags- und im Übrigen auch Oberbürgermeisterwahlen verloren haben, ziemlich einfach: Sie haben selbst falsche Weichenstellungen vorgenommen. Sie haben Studiengebühren eingeführt. Sie haben in der frühkindlichen Bildung die Gruppengrößen heraufgesetzt. Dazu gibt es eine aktuelle Auseinandersetzung auch in Hessen. Sie haben die Gesamtschulen benachteiligt. Das ist in Niedersachsen ein ganz großes Problem.

Sie haben massiv gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und massiv gegen das Chancengleichheitsverständnis verstoßen. Deswegen sind Sie abgewählt worden, und das zu Recht.

(Beifall bei der SPD)

Dass Sie daraus nichts gelernt haben, zeigt ein Blick in mein Heimatland Nordrhein-Westfalen. Denn in diesen Minuten kommt der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zusammen. Die CDU wird dort ihre bekannten Vorschläge noch einmal vortragen: Wiedereinführung von Studiengebühren und Wiedereinführung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr.

Sie wollen im Haushalt das Geld, das jetzt den Universitäten und Kindertageseinrichtungen als Kompensation zur Verfügung gestellt wird, streichen, und Sie wollen dafür die Eltern zur Kasse bitten. An diesem Beispiel wird der Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün aus meiner Sicht überdeutlich.

Während wir in Nordrhein-Westfalen die Familien durch die Abschaffung der Studiengebühren und die Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr um 400 Millionen Euro entlasten und das sauber mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer gegenfinanziert haben, wollen Sie die Familien in Nordrhein-Westfalen mit 400 Millionen Euro belasten. Sie wollen eine Umverteilungspolitik zulasten der Familien in Nordrhein-Westfalen. Deswegen sind Sie auch zu Recht so weit weg von der Regierungsverantwortung.

(Beifall bei der SPD)

Sie wollen jetzt stattdessen aus Enttäuschung über Ihre Wahlniederlagen ‑ klar! ‑, aber auch aus einer gewissen Verantwortungslosigkeit, wie ich finde, gegenüber den Ländern die Länder schlechtreden, um sich eine bessere Ausgangsposition für die Bundestagswahl zu verschaffen.

Das führt mich zu zwei Schlussfolgerungen. Erstens. Ich glaube, dass diese Verweigerungshaltung, diese Verantwortungslosigkeit zeigen: Sie sind nicht mehr willens oder in der Lage, gesamtstaatliche Verantwortung zu übernehmen, und das insbesondere in der Bildungspolitik. Auf keinem anderen Politikfeld erwarten die Menschen nämlich ‑ zu Recht ‑ mehr Zusammenarbeit von Bund und Ländern wie in der Bildungspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen noch mehr in frühkindliche Bildung investieren, wir müssen mehr Ganztagsschulen einrichten, wir brauchen eine Ausbildungsgarantie. Viele weitere Beispiele könnte man dafür anführen, wo Bund und Länder dringend besser kooperieren müssen. Denn keines der Länder ‑ ich hätte auch noch die Hochschulen anführen können ‑ wird das auf Dauer allein schaffen.

Doch die Koalition verweigert sich einer systematischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung. Sie halten am Kooperationsverbot fest und legen stattdessen eine Mini-Grundgesetzänderung vor,

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Sie blockieren!)

die für ‑ das wissen Sie selbst ‑ die großen Bildungsherausforderungen nichts bewegt. Deswegen: Tun Sie sich endlich mit den Ländern zusammen! Die Menschen erwarten das zu Recht. Keiner will Ihr verantwortungsloses Schwarzer-Peter-Spiel gegen die Länder. Die Menschen erwarten zu Recht ein Miteinander in der Bildungspolitik und nicht ein Gegeneinander und Schuldzuweisungen.

(Beifall bei der SPD)

Zweite Schlussfolgerung. Während sich Schwarz-Gelb in zentralen Fragen eben nicht einigen kann, zeigen die rot-grünen Landesregierungen, wie man eine Haltung und damit auch Verantwortung übernimmt.

(Beifall bei der SPD)

Vor drei Wochen hat hier der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger gestanden, ein sehr geschätzter Mann, der eben nicht nur über Rechtsextremismus redet, sondern der ihn auch konsequent verfolgt und Organisationen verbietet. Er hat die Botschaft aller Innenminister überbracht, ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen.

Ich will das in der Sache gar nicht weiter ausführen, aber welcher Unterschied ist auch das? Hier ein Innenminister, der für alle Innenminister der Länder spricht, eine klare Haltung zum NPD-Verbot übermittelt, und dort im Saal eine Koalition und eine Bundesregierung, die noch nicht einmal in der Lage sind zu sagen, ob sie für oder gegen ein NPD-Verbotsverfahren sind, die nicht in der Lage sind, überhaupt irgendeine Haltung einzunehmen. Das ist ein echtes Armutszeugnis und auch ein klarer Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ein anderes, ein letztes Beispiel. Der Bundesrat hat Verantwortung für das Thema Steuergerechtigkeit übernommen und deshalb auch zu Recht das von Ihnen ausverhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Welch ein Unterschied auch hier! Hier auf der rechten Seite diejenigen, die Steuerbetrügern für ein Taschengeld das Freikaufen ermöglichen wollen, und dort diejenigen, die mit konsequenter Strafverfolgung gegen Steuerbetrug vorgehen ‑ auch durch den Ankauf entsprechender CDs. Das ist eine Frage, die das elementare Gerechtigkeitsempfinden der Menschen betrifft. Auch hier ein ganz deutlicher Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Insofern ‑ ich komme zum Schluss ‑ ist diese Aktuelle Stunde dann doch vielleicht sinnvoll, um deutlich zu machen, wo die Unterschiede liegen: Wir haben Verantwortung übernommen, Haltung gezeigt, Partei ergriffen. Wir haben Chancen geschaffen. Sie haben Ihre Chance seit 2009 nicht genutzt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Schüler des Pestalozzi-Gymnasiums Unna besuchen Oliver Kaczmarek in Berlin

Der heimische Bundestagsabgeordnete begrüßte die Gäste aus seinem Wahlkreis

Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchte eine Schülergruppe des Pestalozzi-Gymnasiums Unna den Deutschen Bundestag in Berlin. Zunächst nutzten die 23 angehenden Abiturienten während einer einstündigen Diskussion mit dem Abgeordneten, mehr über seine Arbeit als Parlamentarier und über seine politischen Standpunkte zu erfahren. Die Themen Bildung, G 8, dopppelter Abiturjahrgang, Studium und ihre Zukunftsperspektiven waren für die jungen Leute von besonderem Interesse. Ebenso das Thema NPD-Verbot, das der Bundestag am Vormittag debattierte.

Im Anschluss nahmen sie an einem Vortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals teil. In einem 45-minütigen Vortrag erfuhren sie Wissenswertes über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie über die Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes.

„Das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler hat mich sehr beeindruckt“, so Kaczmarek. Die Schülergruppe aus Unna war im Rahmen einer 3-tägigen Leistungskursfahrt nach Berlin gekommen. Kaczmarek steht für Transparenz in der Politik: „Ich freue mich über Besuch aus meinem Wahlkreis. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in Berlin passiert und wie ich als Abgeordneter ihre Interessen vertrete.“