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Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag

Das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Wahlrecht für den Deutschen Bundestag war jahrelang verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen regelt den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Proporz des Zweitstimmenergebnisses bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent an Mandaten abhängig von seiner Einwohner- oder Wahlberechtigtenzahl. Dadurch wird das negative Stimmrecht minimiert. Nach der Bundestagswahl wird in einem ersten Schritt errechnet, wie viele Mandate die Parteien aus dem jeweiligen Land in den Bundestag entsenden können und wie viele Überhangmandate anfallen. In einem zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Ausgleichmandate benötigt werden, um den bundesweiten Zweitstimmenproporz wieder herzustellen.

Der gemeinsame Gesetzentwurf regelt zudem die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen. Sie dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach ihrem vierzehnten Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Auch wenn sie aus anderen Gründen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind, sind sie wahlberechtigt.

Moratorium für Fracking durchsetzen

Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag über die Fracking-Technologie abgestimmt. Fracking ist das Aufbrechen von Gesteinen mittels Einbringungen chemischer Injektionen um Erdgas zu gewinnen. Die Regierungskoalition kommt ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt in Fragen der unkonventionellen Erdgasförderung nicht nach. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht ein Moratorium beim Fracking vor.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen und Ängste vor Schäden für Mensch und Umwelt. Fracking betrifft auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna, wo große Gasvorkommen vermutet werden. Am 6. September 2012 haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vorgestellt. Einen Tag später stellte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Gutachten vor. Beide kommen zu dem Schluss, dass die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit Risiken für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden ist. In ihrem Antrag fordert SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Gutachten zügig umzusetzen. So soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zur Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas sicher gestellt werden. Der Trinkwasserschutz soll Priorität haben.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711829.pdf

Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten

Der Ruhebezug („Ehrensold“) für ehemalige Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten entsprach bisher 100 Prozent ihrer Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder. Diese Regelung widersprach den Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme. Nachdem mit Christian Wulff erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode auf sein Amt verzichtet hatte, war diese Regelung in die Kritik geraten.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass ehemalige Bundespräsidenten, die mindestens zweieinhalb Jahre im Amt waren, 50 Prozent der Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder erhalten. Bei voller Amtszeit von fünf Jahren erhalten sie 75 Prozent. Nach zwei Amtsperioden erhalten sie 100 Prozent.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711593.pdf

Jahresbericht 2012 erschienen

Wie bereits in den Jahren 2010 und 2011 ist auch in diesem Jahr mein Jahresbericht pünktlich vor den Weihnachtsferien erschienen. Darin berichte ich über meine Arbeit als Abgeordneter in meinem Wahlkreis Unna I und in Berlin im Jahr 2012. Der Jahresbericht ist nach den Feiertagen in meinem Bürgerbüro in Unna erhältlich. Eine Online-Version finden Sie zudem bereits jetzt auf meiner Homepage unter: www.oliver-kaczmarek.de/person/jahresberichte

Bundesregierung verschiebt Lärmschutz auf Jahre hinaus

Oliver Kaczmarek kritisiert Gesetzentwurf zur Reduzierung von Schienenlärm

„Es hätte ein guter Tag werden können für die Menschen an den Bahnstrecken. Doch mit ihrem Gesetzentwurf gießt die Koalition den Schienenlärm für weitere Jahrzehnte in Beton“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zu einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP, der einen besseren Schutz vor Bah- und Schienenlärm ermöglichen sollte. „Die Bundesregierung geht einen der wichtigsten Hebel zur Reduzierung des Schienenlärms nicht an: Klare Aussagen zur Abschaffung des sogenannten Schienenbonus“, so Kaczmarek weiter. „Damit starten bis 2020 noch immer Bauvorhaben, die nach altem Recht mit weniger Lärmschutz auskommen müssen. Die Koalition verspielt eine wichtige Chance für den Lärmschutz und zugleich für die Lärmsanierung an Bestandsstrecken.“

„Schienenbonus“ bedeutet, dass bei der Messung von Lärm für Züge und Schienen andere Toleranzwerte als zum Beispiel für LKW gelten. Oliver Kaczmarek erhält regelmäßig Briefe aus seinem Wahlkreis zum Thema Lärm. Zum Beispiel zur stockenden Lärmsanierung entlang der Bahnstrecke Hamm-Osterfelde. Für ihn ist klar: „Steigende Mobilität darf nicht zu Lasten der Lebensqualität oder Gesundheit von Menschen gehen. Erforderlich sind ein wirksames Lärmschutzgesetz und die Einführung des Verursacherprinzips bei den Lärmschutzkosten. Beim Schienenverkehr müssen der Schienenbonus abgeschafft und wettbewerbliche Anreizsysteme zur Lärmverminderung geschaffen werden. Zudem sollen alle europäischen Güterwagen umgerüstet werden. Beim Straßenverkehr sind die Bundesmittel für Lärmschutz zu verstetigen. Lärmarme Verkehrsträger wie Elektrofahrzeuge und verkehrsberuhigende Maßnahmen benötigen weitere Förderung. Alle Anträge der SPD-Fraktion wurden jedoch von der Koalition abgelehnt.“

In der großen Politik mitmischen

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek lädt Jugendlichen aus seinem Wahlkreis zum Planspiel nach Berlin ein

Auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion und des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, hat ein Jugendlicher aus dem Wahlkreis Unna I im kommenden April 2013 die Möglichkeit, am Planspiel Zukunftsdialog in Berlin teilzunehmen. Interessierte zwischen 15 und 20 Jahre aus Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte oder Unna, können sich ab sofort im Büro von Oliver Kaczmarek melden.

„Ziel des Planspiels Zukunftsdialog ist der direkte Austausch mit und die unmittelbare Einbeziehung von jungen Erwachsenen, angefangen von SchülerInnen und Auszubildenden bis hin zu jungen Studierenden, in die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion.“ so Kaczmarek. Die SPD-Abgeordneten können bis Februar einen jugendlichen Teilnehmer als Vertreter ihres Wahlkreises zum Planspiel entsenden. Im April 2013 tritt dann die junge SPD-Bundestagsfraktion zu einer dreitägigen Sitzung in Berlin zusammen. In 2012 konnten Niklas Karel von der Gesamtschule Kamen und Jasmin Berenberg vom Geschwister-Scholl-Gymnasium Unna an der Zukunftswerkstatt teilnehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt mit dem Planspiel auf die Beteiligungsform Jüngerer, um einen neuen und moderne Dialog zwischen Jugend und Politik zu starten. Das Planspiel Zukunftsdialog ist eine spielerische, aber realistische, viertägige Simulation der Arbeit der SPD- Bundestagsfraktion und wurde bereits in diesem Jahr erfolgreich durchgeführt. An den vier Tagen werden die Nachwuchspolitiker in den Gebäuden des Deutschen Bundestags ihre eigenen Ideen und Konzepte zu unterschiedlichen Themenbereichen wie Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, Integration, Bildung und vieles mehr gemeinsam erarbeiten. Ihre Beratungsergebnisse werden den Abgeordneten mit Abschluss der Sitzung präsentiert und werden in der weiteren Arbeit der Parlamentarier aufgegriffen. Die Altersgrenze der Teilnehmer liegt bei 20 Jahren. Für die Jugendlichen entsteht kein Teilnahmebeitrag.

Zur Ermittlung des Teilnehmers werden Interessierte gebeten, eine kurze schriftliche Bewerbung bis zum 17. Dezember mit Angaben zu Alter, Person und Ausbildung einzureichen. In diesem Schreiben soll auch die Motivation des Teilnahmewunsches dargestellt werden. Die Unterlagen gehen an das Wahlkreisbüro von Herrn Kaczmarek schriftlich oder per Email an:

Oliver Kaczmarek, MdB
Untere Husemannstraße 38
59425 Unna
oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de
02303.2531430

Weitere Informationen auf www.oliver-kaczmarek.de

Betreuungsgeld vs. Inklusive Bildung: Zur Sitzungswoche vom 05. bis 09.11.12

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Die Sitzung des Koalitionsausschusses sorgte für einen schwarzen Sonntag nicht nur für die Koalition, sondern in der Konsequenz leider für unser Land. Es war die letzte Chance, in dieser Legislaturperiode noch ein Projekt auf den Weg zu bringen und wurde zum Offenbarungseid der Regierung Merkel. Man versucht sich über die Runden zu retten mit dem letzten Aufgebot an Wahlgeschenken, zum Teil bezahlt durch Kürzungen von 2,5 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds und durch Abführungen von 1 Milliarde Euro durch die KfW. Das Ergebnis ist ein Minimalkompromiss über alte Koalitions-Ladenhüter, aber kein Weg nach vorn. Der verantwortungslose Deal „Betreuungsgeld gegen Praxisgebühr“ war schon gemacht, bevor die Koalitionäre zusammensaßen.

Deutschland steht vor großen Herausforderungen, aber beim Koalitionsausschuss standen sie nicht einmal auf der Tagesordnung. Von Merkel kein Wort dazu, dass Altersarmut eine Folge von Erwerbsarmut ist. Kein Wort zum Mindestlohn. Keine Initiativen für mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Keine Initiative für die Absicherung der Tarifeinheit. Kein Wort über die Eurokrise und die Milliardenlücke bei der Griechenlandhilfe. Kein Wort darüber, dass im Euroraum die Arbeitslosigkeit eine Rekordhöhe erreicht hat. Kein Wort über den drohenden Konjunkturabschwung auch in Deutschland, den etwa die Autoindustrie schon handfest zu spüren bekommt. Nichts zu der von Arbeitgebern und Gewerkschaften geforderten Wiederbereitstellung des erleichterten Kurzarbeitergeldes, um Arbeitsplätze zu sichern. Kein Konzept für die Energiewende und gegen die steigenden Strompreise, die den Verbraucher und die Industrie belasten. Schwarz-Gelb ist vom eigenen Zank entnervt, ausgelaugt, ideenlos. Die Regierung Merkel ist am Ende – am Ende der Gemeinsamkeiten und am Ende mit ihrer Glaubwürdigkeit.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

  1. Praxisgebühr, Betreuungsgeld: Schwarz-gelber Kuhhandel im Koalitionsausschuss
  2. Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten herstellen
  3. Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung verwirklichen
  4. UN-Missionen im Sudan verlängert
  5. Sozialen Arbeitsmarkt schaffen

Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten herstellen

Bei der Transparenz von Nebeneinkünften ist Peer Steinbrück vorangegangen. Alle Honorare, die er für Reden erhalten hat, liegen offen. In dieser Woche ging es nun darum, dass der Deutsche Bundestag das, was von Steinbrück gefordert wurde, zur Regel für alle Abgeordneten macht. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Grundsatzentscheidung ein. Aus diesem Grund schlagen wir in einem gemeinsamen Antrag mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags zukünftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden. Nachdem der Antrag im Ältestenrat nicht abgestimmt wurde, setzte die SPD-Bundestagsfraktion eine namentliche Abstimmung im Plenum durch, die am Donnerstag stattfand. Leider haben die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP gegen mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften gestimmt. Ihr Wortgeklingel gegen Peer Steinbrück verkommt damit vollends zur Heuchelei. Das Thema wird die SPD nicht auf sich beruhen lassen.

Darüber hinaus sieht ein weiterer gemeinsamer Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen vor, dass Berufsgeheimnisträger wie z.B. Rechtsanwälte ihre Nebentätigkeiten nach Branchen veröffentlichen müssen. Über Nebentätigkeiten wurde viel geredet. Jetzt aber muss es zum Schwur kommen, wer es wirklich ernst meint mit Transparenz und Vertrauen in der Demokratie.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711331.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711332.pdf

Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung verwirklichen

Ein Erfolg der Roter-Rucksack-Kampagne von Oliver Kaczmarek

Der Rote Rucksack des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek ist inzwischen weit über die Grenzen des Wahlkreises Unna I hinaus bekannt. In ihm nimmt Kaczmarek Anregungen aus Veranstaltungen vor Ort nach Berlin mit. „Ein konkreter Erfolg der Kampagne war heute Thema der Debatte im Deutschen Bundestag“, berichtet Kaczmarek. In seiner Funktion als zuständiger Berichterstatter für Inklusive Bildung hat er den Antrag „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ für die SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet. „Deutschland ist bislang weit entfernt, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen.

Anfang des Jahres 2012 hatte in Bergkamen im Rahmen der Roter-Rucksack-Kampagne ein Werkstattgespräch für Inklusive Bildung stattgefunden. Dabei ging es darum, gemeinsam mit Praktikern und Vertretern aller politischen Ebenen Eckpunkte für einen Fahrplan zur Inklusiven Bildung zu vereinbaren. Die erarbeiteten Vorschläge hatte Kaczmarek mit nach Berlin genommen und in den Antrag zur Inklusiven Bildung einfließen lassen. „Für das Frühjahr 2013 ist eine erneute Veranstaltung geplant, um den aktuellen Stand des Erreichten zu überprüfen“, verspricht Kaczmarek. In der Zwischenzeit hatte der Abgeordnete viel Praxiswissen im Wahlkreis angesammelt, so bei Tageshospitationen in heimischen Schulen aller Art und in den Hellweg-Werkstätten. Dementsprechend finde sich „jede Menge Kreis Unna“ in dem Antrag der SPD wieder. Dieser ist nach erster Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Bundestages überwiesen worden und wird 2013 nach erneuter Beratung im Bundestag abgestimmt.

Die SPD-Bundestagsfraktion versteht Inklusion als eine Aufgabe für alle Etappen und Bereiche des Bildungswesens – von der frühkindlichen Bildung über Schule und Berufsein-stieg bis hin zu Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen. Einstiege sind zu ermögli-chen, Übergänge im Bildungswesen dürfen nicht weiter Selektionsstufen bleiben. Inklusion liegt damit auch in der Zuständigkeit aller staatlichen Ebenen, einschließlich der Kommu-nen. Sie sollen gemeinsam ihrer Verantwortung in einem Pakt für Inklusion gerecht werden.

Rede: Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung

Am 09. November 2012 hat Oliver Kaczmarek in der Debatte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zum Antrag der SPD „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor Ort wird die Diskussion über Inklusion derzeit vor allem rund um Bildungsfragen geführt. Dabei werden viele Sorgen, Hoffnungen und nicht selten auch Ängste deutlich

  • Welche Kita ist die richtige? Welche Schule? Was passiert nach der Schule? Wie bekomme ich einen Studienplatz?
  • Aber auch: Reicht meine Ausbildung für Inklusion? Wer hilft meinem Kind? Was passiert mit meinem Arbeitsplatz?

Das zeigt die Dimension und Herausforderung für unser Bildungswesen: Inklusion betont Individualität. Inklusion meint, Verschiedenheit ist der Normalfall. Und genau das bricht mit der Logik des Sortierens und Aussiebens, die wir noch zu oft im deutschen Bildungswesen vorfinden.

Deshalb weist Inklusion weit über die isolierte Betrachtung von Handicaps einzelner Menschen hinaus. Sie ist ein Entwurf für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Ich glaube, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich eine der größten Herausforderungen ist, die sich unserem gesamten Bildungswesen derzeit stellt. Sie ist eine Aufgabe, die nur im nationalen Maßstab sinnvoll bewältigt werden kann.

Wir müssen Verantwortung vor allem dort stärken, wo Inklusive Bildung umgesetzt wird, in den Städten und Gemeinden. Die SPD will deshalb einen Pakt für Inklusive Bildung zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden.

Der Bund darf sich nicht darauf beschränken, die Konvention zu ratifizieren. Er muss mit anpacken, wenn es um die Umsetzung und die Qualität geht! Denn wer die Länder und Kommunen nicht alleine lassen will, der darf vor dem Kooperationsverbot nicht kapitulieren! Bund, Länder und Kommunen müssen das zusammen angehen und auch deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgehoben werden.

Inklusive Bildung ist eine Aufgabe für alle Etappen einer Bildungsbiografie und alle Institutionen des Bildungswesens. Der Grund liegt auf der Hand: überall im Bildungswesen gibt es talentierte Menschen mit einer Behinderung. Und es ist unsere Aufgabe, das System so gut wie möglich darauf einzurichten, dass es ihnen gerecht wird.

Ich kann hier nur zwei Beispiele nennen:

  1. Inklusive Bildung und individuelle Förderung brauchen mehr Zeit. Deshalb schlagen wir vor, ein neues Bundesprogramm aufzulegen, mit dem die Anzahl der Ganztagsschulen wieder deutlich ansteigt. Gut ausgestattete Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung sind elementare Bedingungen für inklusive Bildung. Das Geld wäre dafür allemal sinnvoller angelegt als für den Unsinn Betreuungsgeld.
  2. Das gilt auch und besonders für die Chancen junger Menschen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Wir brauchen spezielle Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur Ersteingliederung. Die Initiative Inklusion ist ein erster Schritt dazu. Wir müssen aber grundsätzlich auch arbeitslosen behinderten Menschen Zugang zu allen Instrumenten des SGB II und SGB III zielgruppenspezifisch und in ausreichender Anzahl ermöglichen. Deshalb darf man nicht dort kürzen, wo die Schwächsten betroffen sind. Die Kürzungen der Bundesregierung bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik treffen auch Menschen mit Behinderung direkt und indirekt und treffen damit die Inklusion insgesamt!

Wir reden oft über Strukturen und institutionelle Übergänge, wenn wir über inklusive Bildung sprechen. Dabei dürfen wir eins nicht übersehen: das Herzstück gelungener Inklusion sind motivierte und engagierte Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Ausbilder, Sonderpädagogen. Wir müssen sie nicht nur besser qualifizieren und begleiten. Wir brauchen sie alle als Profis für Inklusive Bildung!

Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir Betroffene zu Beteiligten machen. Menschen mit Behinderung müssen den Prozess hin zur Inklusiven Bildung auf Augenhöhe mitgestalten können, damit nichts über sie ohne sie entschieden wird. Gleichberechtigte Teilhabe meint auch gleichberechtigte Mitbestimmung!

Ich bin überzeugt: Wenn es uns gelingt, die Philosophie inklusiver Bildung als Idee des Zusammenlebens von Menschen zu verwirklichen; wenn es uns gelingt, dass alle mitmachen und motiviert sind, dann bin ich sicher, dass Inklusive Bildung unserem gesamten Bildungswesen einen enormen Entwicklungsschub geben kann.