Schlagwortarchiv für: Bundestag

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

,

Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren

Nie waren weltweit mehr Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung als in diesen Zeiten. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben. Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir zwischen 800.000 und 1.000.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wir müssen Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann.

Bisherige Beschlüsse
Der Koalitionsausschuss hat am 6. September verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Ergebnisse sind unter anderem:

  • Um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt
  • Um die Kommunen zu entlasten, zahlt der Bund den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus und beteiligt sich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden
  • Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden unter anderem 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Zudem wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Asylpaket, bestehend aus einen Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und einer Verordnung erarbeitet und am Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht.

Das Gesetz enthält unter anderen folgenden Reglungen:

  • Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser Beschluss ist in der SPD-Fraktion umstritten und konnte noch ergänzt werden. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern.
  • Beschleunigung des Asylverfahren: Zur Beschleunigung des Asylverfahrens können Asylbewerber verpflichtet werden, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für  Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis Ende des Verfahrens
  • Vorverlagerung und Verbesserung der Sprachförderung: Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt.  Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.
  • Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern: Wer einen Arbeits-oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst -ohne Sozialleistungen -decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
  • Anpassungen im Leistungsrecht: Zudem sieht die Neuregelung begrenzt für den Zeitraum der Unterbringung in der Erstaufnahme vor, dass der notwendige persönliche Bedarf (Kommunikation, ÖPNV, Freizeit/Kultur, Bildung etc.) durch Sachleistungen gedeckt werden soll.
  • Erleichterungen im Bauplanungsrecht: In sämtlichen baurechtlichen Gebietskategorien – sowohl im Innen-wie im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet.
  • Wohnungsbau: Um Wohnungsneubau anzureizen, sieht das Asylpaket vor, dass die den Ländern vom Bund zugewiesenen  Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2  Milliarden Euro erhöht werden. Kommunen werden Immobilien und Liegenschaften des Bundes schnell und  verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Den Asylbewerbern werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten  und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen.

Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU/CSU zum Asylbeschleunigungsverfahren können Sie sich hier herunter laden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern können Sie sich hier herunter laden.

 

Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden

EUNAVFOR MED ist ein wichtiges Element innerhalb der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Am 18. Mai 2015 beschloss die EU die Einsetzung der Operation EUNAVFOR MED. Deutschland hat sich mit einem signifikanten Beitrag an der Seenotrettung beteiligt. Die Besatzungen der deutschen Marine-Schiffe haben in ihrem Einsatz bisher mehr als 7.200 Menschen gerettet (Stand 09.09.).

Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Besatzungen in einer zweiten Phase von EUNAVFOR MED zu erlauben, auf Hoher See an Bord von Schleuserbooten zu gehen, diese zu durchsuchen und sie ggfs. zu beschlagnahmen und umzuleiten. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit der Schleuser einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Seenotrettung wird dadurch nicht beschränkt. Für die deutsche Beteiligung ist eine Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Neben Deutschland beteiligen sich Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Slowenien an der Mission. Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein.

Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit. In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden. In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie sich hier herunter laden.

Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung

,

Mit dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen wollen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ausgestalten. 7,5 Millionen Menschen der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland können keine zusammenhängenden Texte lesen oder schreiben. Zur Verringerung von funktionalem Analphabetismus in Deutschland sollen bewährte Strategien weiterentwickelt und neue Förderformate etabliert werden. Das Konzept zur Alphabetisierung sieht u.a. vor, dass ein familien- und lebensweltorientiertes Förderprogramm etabliert wird, die arbeitsplatzorientierte Grundbildung ausgebaut wird und eine nationale Koordinierungs- und Monitoringstelle eingerichtet wird.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung der Alphabetisierungs-Dekade können Sie sich hier herunter laden.

Meine Rede zu dem Antrag von SPD und CDU/CSU können Sie sich hier ansehen.

25 Jahre Deutsche Einheit

In dieser Woche jährt sich die Deutschen Einheit zum 25. Mal. Ein Feiertag, der uns auch daran erinnert, welche Aufbau- und Integrationsleistung unser Land in den vergangenen Jahren mit Tatkraft und Solidarität geschafft hat. Die deutsche Einheit ist heute auf einem guten Weg, aber noch nicht vollendet.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU würdigt die einzigartige Aufbau- und Anpassungsleistung in den ostdeutschen Bundesländern seit der Deutschen Einheit. Der Aufbau Ost habe beeindruckende Fortschritte erzielt. Die Lebensverhältnisse haben sich in den ostdeutschen Bundesländern in den vergangenen 25 Jahren deutlich verbessert und gleichen sich in Ost und West zunehmend an. Gleichzeitig wurde eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut. Jedoch sei der Aufbau Ost aufgrund nach wie vor bestehender Entwicklungsunterschiede noch lange nicht abgeschlossen. Daher fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, die bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen berücksichtigt werden und vor Auslaufen des Solidarpakets 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines Systems regionaler Wirtschaftsförderung erarbeitet wird. Zudem soll zum 1. Juli 2016 geprüft werden, ob bis zur vollständigen Angleichung der Renten eine Teilangleichung als Zwischenschritt durchgeführt.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Erde aus heimischen Kleingärten in Berlin

, ,

Besuchergruppe bringt Oliver Kaczmarek Erde aus dem Kreis Unna für Kunstprojekt im Deutschen Bundestag – 

 Dieses Mal hatte die Besuchergruppe, die auf Einladung des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zu Gast in Berlin war, einen besonderen Auftrag.  Die Gruppe von fast 50 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern aus dem Kreis Unna brachte einen Sack Erde aus dem Wahlkreis des Abgeordneten mit nach Berlin. „Die Erde ist heute Teil eines Kunstprojektes im Deutschen Bundestag geworden“, so Oliver Kaczmarek. „Wir Abgeordneten haben die Möglichkeit Erde aus unseren Wahlkreisen im Innenhof des Reichstagsgebäudes zu verteilen. Für mich ist das ein schönes Symbol, um zu verdeutlichen, dass die Wahlkreise hier im Parlament vertreten sind. Ich habe mich bewusst für die Kleingärtner als Überbringer der Erde entschieden, denn sie kultivieren und pflegen die Erde und sind gute Botschafter meines Wahlkreises.“ Kaczmarek besucht regelmäßig die Kleingartenanlagen in seinem Wahlkreis und nimmt an Festen und Prämierungen teil, wo die Idee für den Besuch in Berlin entstand.

 

Hintergrund der Aktion ist das Kunstprojekt „Der Bevölkerung“ von Hans Haacke. Das Kunstprojekt wurde 2000 begonnen und befindet sich im nördlichen Innenhof des Reichstagsgebäudes. Der Künstler hat in einem weiträumigen Behältnis den von innen beleuchteten Schriftzug „Der Bevölkerung“ als Ergänzung zur Inschrift des Eingangsportals „Dem Deutschen Volke“ installiert. Bundestagsabgeordnete sind eingeladen, Erde aus ihren Wahlkreisen um die Buchstaben zu streuen. Hans Haacke verdeutlicht mit seiner Arbeit, dass die Beschlüsse des Parlaments die gesamte Bevölkerung ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit betreffen. Das Zusammentragen der Erde symbolisiert zum einen Gleichheit und solidarisches Handeln und zum anderen weist es auf die ökologische Verantwortung des Menschen hin. Die Vermischung der Erde aus allen Wahlkreisen zeigt die Zusammengehörigkeit aller Regionen.

 

Natürlich standen für die Besuchergruppe noch weitere Punkte auf dem Programm der drei tägigen politischen Bildungsfahrt, die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung organisiert wurde: Ein Gespräch mit Oliver Kaczmarek im Deutschen Bundestag, eine politische Stadtrundfahrt durch Berlin, ein Besuch der Ausstellung „Alltag in der DDR“ und ein Gespräch im Bundesumweltministerium.

 

150930_Kleingärtner

Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

,

Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung abgegeben. Das Hauptthema war das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Flüchtlingskrise am 23. September.

Ergebnisse des Treffens sind unter anderem:

  • Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, das bei der Versorgung syrischer Kriegsflüchtlinge eine zentrale Rolle spielt, und andere Organisationen sollen mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich von der EU erhalten.
  • Die Aufnahme- und Registrierungslager für Flüchtlinge in Italien und Griechenland sollen bis November stehen. Von dort aus sollen dann 160.000 Flüchtlinge auf die EU-Staaten verteilt werden.
  • Der Türkei, Libanon, Jordanien und anderen Ländern soll geholfen werden, die syrische Flüchtlingskrise zu bewältigen. Dazu soll unter anderem der Regionale Treuhandfonds der EU deutlich aufgestockt werden.
  • Die Westbalkan-Staaten sollen Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme bekommen.
  • Die Ursachen von Flüchtlingswellen sollen bekämpft werden, unter anderem durch Finanzhilfen an Länder in Afrika.
  • Die Situation an den EU-Außengrenzen soll angegangen und Kontrollen verstärkt werden.
  • Staaten mit EU-Außengrenzen sollen dabei unterstützt werden, Flüchtlinge zu registrieren, auch um damit die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu erleichtern.

Grenzzäune zwischen den europäischen Mitgliedstaaten sind keine Lösung. Im Gegenteil, Europa lebt von seinen offenen Grenzen. Sie sind eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Integration. Europa muss endlich einen Durchbruch erzielen für eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik. Notwendig sind ein faires Verfahren, um Flüchtlinge zu verteilen, gemeinsame Standards, die eine humanitäre Aufnahme sichern, sowie verstärkte Anstrengungen, um den Menschen in den Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze bessere Lebensbedingungen zu verschaffen.

Ohne effektiven Kampf gegen die Fluchtursachen werden weiter Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen. Dies gilt ganz besonders auch für den grausamen Bürgerkrieg in Syrien. Wir unterstützen Außenminister Frank-Walter Steinmeier in seinem beharrlichen Bemühen, alle relevanten Gesprächspartner an den Verhandlungstisch zu bekommen, um eine politische Lösung oder zumindest eine Deeskalation der Lage zu erreichen. Denn klar ist: Militärische Aktionen sind der falsche Weg, um das Leid der syrischen Bevölkerung zu beenden. Bis der Konflikt in Syrien entschärft ist, muss die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in Jordanien, Libanon in der Türkei und im Nordirak umgehend verbessert werden.

Kommunen müssen in der Lage bleiben, Flüchtlingen zu helfen
Über 300 Bürgermeister und Landräte haben letzte Woche auf unserer kommunalen Flüchtlingskonferenz deutlich gemacht: Die Kommunen stoßen nicht an Grenzen des Willens, sondern an die Grenzen des faktisch Möglichen. Es ist daher gut, dass der Bund, wie von der SPD-Bundestagsfraktion gefordert, selbst 40.000 Plätze zur Erstaufnahme bereitstellt und sich bereit erklärt hat, die Verteilung der Flüchtlinge zentral zu organisieren. Für 2015 hat der Bund eine Soforthilfe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt und für das kommende Jahr weitere Hilfen von 3 Milliarden Euro zugesagt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen nochmals an die Dynamik der Flüchtlingszahlen anpasst und die Länder pro Flüchtling mit einer Pauschale unterstützt. Zudem muss das bereits vereinbarte Handlungspaket für schnellere Verfahren, Ausbau der Aufnahmekapazitäten und eine bessere Integration jetzt zügig in die Tat umgesetzt werden.

Ende dieser Woche haben sich Bund und Länder zu einem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt getroffen. Bund und Länder haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen verständigt. Die zentralen Ergebnisse sind:

  • Insgesamt stockt der Bund seine Finanzhilfe für die Länder 2016 auf gut vier Milliarden Euro auf. In diesem Jahr sollen es zwei Milliarden Euro sein – doppelt so viel wie bisher zugesagt.
  • Im Detail heißt das: Der Bund greift den Ländern im kommenden Jahr über eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat finanziell unter die Arme. Die Pauschale gilt vom Tag der Erstregistrierung bis zum Abschluss des Asylverfahrens.
  • Des Weiteren beteiligt sich der Bund mit 500 Millionen Euro am sozialen Wohnungsbau und gibt 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Auch das freiwerdende Betreuungsgeld kommt den Ländern zugute.
  • Die Runde verständigte sich auch darauf, dass Albanien, Montenegro und der Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Damit können die Asylverfahren beschleunigt werden.

Kommunalfreundliche Politik fortsetzen

,

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestag ein Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur langfristigen Entlastung der Kommunen beraten. Mit dem Antrag wollen wir die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umsetzen und der wachsenden Schere zwischen armen und reichen Kommunen entgegenwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge soll zügig umgesetzt werden.

Während der Debatte im Deutschen Bundestag waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulen – für die Würde unserer Städte“ auf der Besuchertribüne vertreten und hatten Gelegenheit zu Gesprächen mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten. Mitglieder des Bündnisses sind die Städte und Kreise des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes. Ich hatte Gelegenheit den Kreisdirektor des Kreises Unna, Dr. Thomas Wilk, in Berlin zu treffen. Das Aktionsbündnis ist ein wichtiger Gesprächspartner wenn es um die Belange der Kommunen geht. Im Besonderen bringe ich natürlich die Interessen des Kreises Unna in die parlamentarischen Beratungen mit ein.

Der Antrag bestätigt, dass bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden muss, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht. Auf Länderseite gehört hierzu auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Außerdem darf keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgen. Darüber hinaus soll der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich, ist ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

Den Antrag der Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

,

Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde der Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen.

Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunter laden.