Schlagwortarchiv für: Bundestag

Deutscher Bundestag stimmt Drittem Hilfspaket für Griechenland zu

,

Der Deutsche Bundestag hat heute einem neuen Hilfspaket für Griechenland zugestimmt.

Die klare Linie der SPD war immer: wir sind solidarisch mit der griechischen Bevölkerung und unterstützen sie auf dem Weg aus der schweren Krise. Damit unterscheidet sich die SPD von den anderen Parteien in Deutschland. In der CDU/CSU haben bei der Grundsatzentscheidung über ein neues Programm in Griechenland 60 Abgeordnete der Bundeskanzlerin die Zustimmung verweigert. Die Grünen konnten sich auf keine gemeinsame Linie einigen. Und die Linke hat gegen das bereits vom griechischen Parlament beschlossene Hilfspaket gestimmt.

Die Ergebnisse der Verhandlungen auf europäischer Ebene haben gezeigt: Die Idee hat sich durchgesetzt, dass Solidarität und Verantwortung in Europa Hand in Hand gehen. Es wird kein einfacher Weg. Aber die Chance, dass die wirtschaftliche Stabilisierung in Griechenland gelingen kann, ist höher als je zuvor in den letzten fünf Jahren.

Dafür sprechen drei Gründe:

Erstens haben wir ein besseres Reformprogramm, das versucht, aus den Mängeln seiner Vorgänger zu lernen:

 

  • Es erkennt nicht nur an, dass Griechenland seine Staatsfinanzen weiter sanieren muss, sondern auch, dass ein Land in einer tiefen Rezession durch unrealistische Haushaltsziele in die Knie gehen kann. Die Anpassung dieser Haushaltsziele an die realen Möglichkeiten Griechenlands sind deshalb richtig.
  • Es führt ein neues Konzept im Umgang mit Staatsbetrieben ein, bei der Sanierung und professionellen Unternehmensführung im Vordergrund stehen. Es geht nicht bloß darum, durch schnelle Privatisierungen Haushaltslöcher zu stopfen, sondern es soll eine wirtschaftliche Modernisierung stattfinden. Und es können erhebliche Mittel des Privatisierungsfonds für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden.
  • Es zielt auf den Aufbau eines effektiveren und effizienteren Sozialstaates. Zum ersten Mal in der griechischen Geschichte soll eine soziale Grundsicherung für alle eingeführt werden. Gerade wir europäischen Sozialdemokraten haben uns dafür eingesetzt.
  • Es sieht eine umfassende Reform der griechischen Verwaltung vor, bei der Professionalisierung, Entpolitisierung und Transparenz im Vordergrund stehen, damit künftig Korruption effektiver bekämpft werden kann.
  • Nicht zuletzt wird ein zentrales Ziel der SPD in den vergangenen Jahren, der Kampf gegen Steuerhinterziehung in Griechenland und die Suche nach griechischen Steuerhinterziehern in Europa, neues Gewicht bekommen. Griechenland will kurzfristig neue strafrechtliche Bestimmungen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sollen dabei auf alle Steuerarten ausgeweitet und Strafen verschärft werden.

 

Zweitens genießt dieses Programm eine breitere politische Unterstützung in Griechenland. Drei Viertel der Abgeordneten des Parlaments haben für das Programm gestimmt. Die griechische Regierung hat große Rückendeckung in der Bevölkerung für ihr Ziel, das Land im Euro zu halten.

Denn die Erfahrung von Anfang Juli – und das ist der dritte Grund – hat die Möglichkeit und die enormen Kosten eines griechischen Ausscheidens aus dem Euro vor Augen geführt. Die griechische Regierungsumbildung in Athen ist eine Folge davon. Der politische Erfolg der jetzigen Regierung ist an eine wirtschaftliche Erholung und den Verbleib im Euro geknüpft. Beides hängt am Erfolg von Reformen und der Rückkehr von Investitionen.

Das neue Programm hat also eine Chance. Gleichzeitig sollten wir die hohen Risiken und schwierigen Aufgaben, die vor uns stehen, nicht unterschätzen.

Auf griechischer Seite ist die große Herausforderung, die Reformen nun tatsächlich umzusetzen. Die Verabschiedung einer langen Liste von Reformen am letzten Donnerstag ist ein guter Start. Aber der schwierigste Teil steht noch bevor, vor allem in den nächsten drei Monaten. Dazu gehören nicht zuletzt die Verwaltungsreformen und die Etablierung eines Privatisierungsfonds, der die hoch gesteckten Erwartungen auch erfüllen kann.

BAföG-Reform für eine zukunftssichere Ausbildungsfinanzierung

,

Zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl staatlich geförderter Schüler und Studenten gesunken, und das bei seit 2010 praktisch eingefrorenen Bafög-Sätzen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erhielten im vergangenen Jahr rund 925.000 junge Menschen Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 3,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

Dazu erklärt Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:“Die heute veröffentlichten Zahlen der BAföG-Empfänger im Jahr 2014 unterstreichen die Bedeutung der auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommenen 25. BAföG-Novelle. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Debatte um eine zukunftssichere Ausbildungsfinanzierung damit jedoch nicht beendet.

Im Jahr 2014 ist die Zahl der durchschnittlichen BAföG-Empfänger erneut um 3,8 Prozent gesunken. Die aktuelle BAföG-Statistik unterstreicht damit den Bedarf für eine substanzielle Erhöhung von Freibeträgen und Bedarfssätzen in dieser Legislaturperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür in der Großen Koalition erfolgreich gekämpft.

Die ersten Verbesserungen für die Studierenden durch die im vergangenen Jahr verabschiedete 25. BAföG-Novelle treten zum 1. August 2015 in Kraft. So werden beispielweise die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitungszeit erhöht und die Förderung bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudium ermöglicht. Die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils sieben Prozent sowie die Anhebung von Wohnpauschale und Kinderzuschlägen und zahlreiche weitere Leistungsverbesserungen folgen zum Wintersemester 2016/17. Durch die Anhebung der Freibeträge werden dabei etwa 110.000 Personen zusätzlich BAföG-Förderung erhalten können.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Debatte um eine zukunftssichere Ausbildungsfinanzierung mit der 25. BAföG-Novelle aber nicht beendet. Im Rahmen des Projektes Zukunft #NeueGerechtigkeit wird die Projektgruppe #NeueChancen konkrete Vorschläge für eine umfassende Aus- und Weiterbildungsfinanzierung erarbeiten, die sich an veränderten Bildungs- und Erwerbsbiografien orientieren. Wir werden bei unserem Koalitionspartner dafür werben, noch in dieser Legislaturperiode zu weiteren Verbesserungen zu kommen.“

Bundestag unterstützt Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Griechenland

,

Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung der Bundesregierung den offiziellen Auftrag für weitere Verhandlungen über Finanzhilfen für Griechenland gegeben. Bei der Abstimmung ging es also nicht um den Start des Programms. Hierzu wird der Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach erneut zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammen kommen.

Hier noch einmal die Ergebnisse des Eurogipfels vom 11.-13. Juli, die die Voraussetzungen für die Verhandlungen für weitere Finanzhilfen geebnet haben


Die Teilnehmer des Eurogipfels haben am Montagmorgen betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues Hilfsprogramm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Vor diesem Hintergrund hatte die griechische Regierung zugesagt unverzüglich ein Gesetzespakt im Parlament zu verabschieden, um den Weg für verschiedene Maßnahmen vorzubereiten.

Die Abschlusserklärung des EU-Gipfels sieht zunächst einige Sofortmaßnahmen vor.

So sollte Griechenland bis zum 15. Juli

  • eine Reform des Steuersystems umreißen und darlegen, wie die Basis des Systems verbreitert werden kann, um dem Staat mehr Geld in die Kassen zu spülen;
  • konkrete Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorschlagen;
  • sicherstellen, dass die Statistikbehörde des Landes (ELSTAT)rechtlich unabhängig agieren kann;
  • die relevanten Bestimmungen des Euro-Stabilitätspakts umsetzen.

Das griechische Parlament hat in der Nacht zum 16. Juli ein Gesetzespakt verabschiedet, um diesen Maßnahmen den Weg zu ebnen.

Zum Stichtag 22. Juli soll Athen zudem

  • eine Reform des Zivilstrafrechts einleiten, um etwa Steuerbetrüger leichter verurteilen zu können, und
  • auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten

Bei etlichen Vorschlägen der griechischen Regierung sehen die EU-Staats- und Regierungschefs noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Athen soll einen „klaren Zeitplan für die Gesetzgebung und Umsetzung“ mit Richtwerten und Meilensteinen vorlegen.

Im Einzelnen müsse Griechenland

  • ambitionierte Rentenreformen angehen und erläutern, wie das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gegenfinanziert werden soll. Die obersten Richter hatten damals eine beschlossene Senkung von Grund- und Zusatzrenten um 5 bis 10 Prozent wieder gekippt;
  • Marktreformengemäß den OECD-Vorgaben vornehmen, die Volkswirtschaften beim Abbau von Wettbewerbsschranken anleiten sollen;
  • die Stromnetzeweiter privatisieren, es sei denn, Ersatzmaßnahmen würden gefunden, die einen ähnlichen Effekt auf den Wettbewerb hätten;
  • Arbeitsmarktreformendurchführen, die vereinbar sind mit maßgeblichen EU-Verordnungen. Eine Rückkehr zu vergangenen Politiken, die nicht wachstumsorientiert seien, solle vermieden werden;
  • den Finanzsektor stärken, vor allem durch eine effiziente Verwaltung des Bankenrettungsfonds (HFSF) sowie der Banken. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Posten solle dabei verhindert werden.

Die griechischen Behörden sollen zudem laut dem Abschlusspapier

  • ein deutlich verbessertes Privatisierungsprogramm Dazu gehört die Überführung griechischer Vermögenswerte in einen unabhängigen Fonds. Dieser Privatisierungsfonds solle 50 Milliarden Euro erwirtschaften. 25 Milliarden davon sollten zur Rückzahlung der beantragten Mittel aus dem Euro-Bankenrettungsfonds ESM verwendet werden, die anderen 25 Milliarden je zur Hälfte zum Abbau der Schulden und für Investitionen. Der Fonds solle von den griechischen Behörden geleitet und von relevanten europäischen Institutionen überwacht werden, um Transparenz sicherzustellen;
  • die Verwaltung des Landes modernisieren, stärken und kostengünstiger machen. Dazu solle ein Programm eingesetzt werden zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten und zur Ent-Politisierung des Beamtenapparats;
  • uneingeschränkt mit den Institutionen zusammenarbeiten und sämtliche Gesetzesvorhaben vorab abstimmen. Die Umsetzung der Regelungen sei dabei „der Schlüssel“;

Zur Stärkung von Wachstum und Arbeitsplätzen will die Europäische Kommission in den kommenden Jahren eng mit Griechenland zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. € an Mitteln aus verschiedenen EU-Programmen für Investitionen zu mobilisieren. Mit Blick auf die Ausnahmesituation Griechenlands will die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der die Vorfinanzierung von EU-Ausgaben – und damit deren unmittelbare Einsetzbarkeit – um 1 Mrd. € erhöht.

(Quellen: www.deutscher-bundestag.de, manager-magazin.de, www.zeit.de)

Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015

,

Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.

Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.

Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!

Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

– – –

Die Themen:

1. Stand der Verhandlungen mit Griechenland
2. Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
3. In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
4. Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
5. Reform des Bleiberechts
6. Integrationsbetriebe fördern
7. Nach der Sommerpause wird der Infodienst noch schöner

Stand der Verhandlungen mit Griechenland

,

Die aktuelle Situation in Griechenland und der Stand der Verhandlungen zur griechischen Schuldenkrise war in dieser Sitzungswoche das dominierende Thema. Am Montagabend gab es eine Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dann am Mittwoch eine Debatte im Deutschen Bundestag.

Monatelang haben die europäischen Institutionen mit Griechenland um eine tragfähige Grundlage gerungen, damit das zweite Hilfspakets fortgesetzt werden kann. Und obwohl die Gläubiger Griechenland sehr weit entgegen gekommen sind und eine Einigung greifbar war, hat Griechenland die Verhandlungen beendet. Damit schadet die griechische Regierung vor allem der eigenen Bevölkerung. Nicht nur, weil die Griechinnen und Griechen bei einer möglichen Staatspleite massive Einschnitte erleiden, sondern auch weil dadurch mutwillig der Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen aufs Spiel gesetzt wird.

Es bleibt weiterhin unverzichtbar, notwendige Reformen im Gegenzug für weitere Hilfen in die Wege zu leiten. Deshalb haben sich alle übrigen 18 Euro-Staaten geschlossen dazu entschieden, das zweite Hilfsprogramm nicht zu verlängern. Weitere Hilfen sind nur zu verantworten, wenn Griechenland sein Staatswesen und die Wirtschaft modernisiert. Und dadurch die Grundlage schafft, dass das Land nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jede Regierung hat das Recht, das Volk in einem Referendum über seine Zukunft entscheiden zu lassen. Aber genauso muss die Entscheidung aller anderen demokratisch gewählten Regierungen der Eurozone respektiert werden. In der Debatte am Mittwoch im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie erst das Ergebnis des Referendums in Griechenland am kommenden Sonntag abwarten will, bevor sie weiteren Verhandlungen zustimmt.

Stimmen die Griechen am Sonntag mit Ja, stehen für neue Verhandlungen zwischen EU und der griechischen Regierung die Türen offen. Das bekräftigten sowohl die Kanzlerin als auch Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Redner der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung

,

Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:

„Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen)

 „Gesetzentwurf über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“– unter anderem von der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)

„Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU)

„Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ – unter anderem von den Abgeordneten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD)

 

 

 

Erhöhung des Wohngeldes beschlossen

,

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Reform des Bleiberechts

Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.

Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.  Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab

, ,

CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“

Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz