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Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung abgegeben. Es ging um die anstehende Sitzung des Europäischen Rates am 25./26. Juni in Brüssel und die Leitlinien der Bundesregierung im Hinblick auf dieses Treffen.

Schwerpunkt ihrer Rede und der anschließenden Debatte war die Finanzkrise in Griechenland. Die Bundesregierung setzt weiter auf eine Einigung mit Griechenland im Schuldenstreit. Athen habe beispiellose Solidarität erfahren und müsse die zugesagten Reformen umsetzen. Dann sei auch eine Einigung möglich.

Noch gibt es keinen entscheidenden Durchbruch bei der Lösung der griechischen Finanzprobleme. Wir wollen Griechenland im Euro halten. Doch die griechische Regierung muss endlich die strukturellen Probleme des Landes überwinden. Obwohl die europäischen Partner der griechischen Regierung sehr weit entgegenkommen sind, hat Griechenland bislang keinen überzeugenden Plan für Reformen vorgelegt. Fakt ist: Auch die Mehrheit der griechischen Bevölkerung ist für den Verbleib des Landes im Euro. Deshalb sollte die griechische Regierung endlich akzeptieren, dass es nun an ihr liegt, einen Weg einzuschlagen, um die strukturellen Probleme des Landes zu überwinden.

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten

KFOR-Mandat im Kosovo fortsetzen
Die Bundesregierung will die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in im Kosovo (KFOR) ein weiteres Jahr fortsetzen. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung für Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR bleibt zunächst unverändert bei 1.850. Für das kommende Jahr wird eine Truppenreduzierung angestrebt.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

MINUSMA-Mission in Mali unterstützen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) um ein Jahr verlängern. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet. Dieses wurde zwar am 15. Mai 2015 von einigen, jedoch nicht noch nicht von allen Konfliktparteien unterzeichnet. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Das Mandat wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze liegt bei 150 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

UNIFIL-Mandat im Libanon fortsetzen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängern. Die Sicherheit im Libanon wird weiterhin bedroht durch den Syrienkonflikt und die unverändert anhaltenden Flüchtlingsströme nach Libanon, durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Region sowie auch durch die gegen die libanesischen Sicherheitskräfte gerichteten terroristischen Anschläge. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde auf Antrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu den Themen Wissenschaft, Hochschule und der Frage wie wir die entsprechende Infrastruktur schaffen diskutiert.

Unbestritten ist: Wir müssen in den Erhalt unserer Infrastruktur und in Zukunftspotenziale investie­ren. Wir dürfen die Infrastruktur nicht länger auf Ver­schleiß fahren. Vor dem Hintergrund dieser Einsicht hat die Koalition gehandelt: Im Bundeshaushalt stehen für Investitionen bis 2018 10 Milliarden Euro zur Verfü­gung, 3,5 Milliarden Euro als Sondervermögen für kom­munale Zukunftsinvestitionen.

Meine Rede zu der Debatte im Bundestag finden Sie hier.

SoVD-Mitglieder aus Bergkamen besuchen Oliver Kaczmarek im Deutschen Bundestag

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Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchten Mitglieder des Sozialverbands Deutschland aus Bergkamen den Deutschen Bundestag in Berlin. Während einer einstündigen Diskussion mit Oliver Kaczmarek nutzten die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, mehr über seine Arbeit als Parlamentarier und über seine politischen Standpunkte zu erfahren.

„Das politische Interesse der Gruppe hat mich sehr beeindruckt“, so Kaczmarek. „Wir haben uns vor allem mit Fragen zur Finanzkrise in Griechenland und der besseren Integration von Flüchtlingen auseinander gesetzt.“

Kaczmarek steht für Transparenz in der Politik: „Ich freue mich über Besuch aus meinem Wahlkreis. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in Berlin passiert und wie ich als Abgeordneter ihre Interessen vertrete.“

SchülerInnen der Gesamtschule Fröndenberg diskutieren im Bundestag

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Auf Einladung des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchten zwei Schülergruppen der Gesamtschule Fröndenberg diese Woche den Deutschen Bundestag in Berlin.

Die insgesamt 60 Schülerinnen und Schüler zwischen 15 und 17 Jahre des 9er Jahrgangs waren mit ihren LehrerInnen nach Berlin gekommen. Auf dem Programm stand unter anderem das “politische Berlin“. Im Bundestag trafen sich die Jugendlichen mit ihrem Wahlkreisabgeordneten, Oliver Kaczmarek, um von ihm persönlich mehr über die Arbeitsweise des Deutschen Bundestags und den Alltag eines Abgeordneten zu erfahren.

Nach  einer kurzen Einführung von Oliver Kaczmarek zu seinen Arbeitsschwerpunkten und den aktuellen Themen im Deutschen Bundestag, hatten die Gäste die Gelegenheit, ihre Fragen anzubringen. Es entwickelte sich eine angeregte Diskussion über unterschiedlichste Themen wie der „Ehe für alle“, die Ukraine Krise und deutsche Rüstungsexporte.

„Ich freue mich sehr darüber, dass bei den Schülergruppen, die mich besuchen, von Politikverdrossenheit nichts zu spüren ist. Die Jugendlichen wollen diskutieren und sich einbringen“, so Oliver Kaczmarek nach dem Gespräch. „Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler hier in Berlin unmittelbar Einblicke in das politische Geschehen erhalten können. Für meine Arbeit geben die Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern aus dem Wahlkreis außerdem wichtige Anregungen.“

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Girls‘ Day 2015 im Deutschen Bundestag

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Auf Einladung von Oliver Kaczmarek ist Schülerin aus Unna Abgeordnete für einen Tag!

Hannah Brüggenhorst, Schülerin am Pestalozzi-Gymnasium in Unna, konnte diesen Donnerstag, auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek einen Tag bei der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin verbringen. Anlass für die Einladung ist der nun schon zum fünfzehnten Mal bundesweit stattfindende Girls‘ Day. Insgesamt 70 Schülerinnen aus der ganzen Bundesrepublik hatten Gelegenheit, den Politikbetrieb im Bundestag hautnah mitzuerleben.

„Der Girls‘ Day leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben. Auch in der Politik und in der Politikberatung brauchen wir mehr Frauen. Deshalb beteiligt sich meine Fraktion am Girls‘ Day“, erklärt Oliver Kaczmarek.

Das Programm für die 16 jährige Hannah Brüggenhorst war vielfältig und umfangreich. Sie hat den Reichstag besichtigt, eine Plenardebatte verfolgt, ihren Abgeordneten und seine Arbeit kennen gelernt. Im Rahmen eines Planspiels, das den Teilnehmerinnen den Weg durch die Gesetzgebung weist, lernte sie, wie man einen Gesetzentwurf einbringt und wie ein Gesetz letztlich verabschiedet wird und in Kraft tritt.

 

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Am Girls‘ Day öffnen Unternehmen und Organisationen in ganz Deutschland einen Tag lang ihre Tore, um Mädchen Einblick in spannende Berufsbereiche sogenannter „typischer Männerberufe“ zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass viele Mädchen und junge Frauen sich noch immer für die sogenannten „typischen Frauenberufe“ entscheiden. Damit nehmen sie nicht alle Chancen wahr, die ihnen das Berufsleben bietet. Hier setzt der Girls‘ Day an. Er will Mädchen ermutigen, ihre Ausbildung und ihren Beruf aus einer breiteren Palette von Möglichkeiten auszuwählen. Aufgrund des Bahnstreiks im April fand der Girls‘ Day der SPD-Bundestagsfraktion dieses Jahr im Juni statt.

 

Beste medizinische Versorgung und VDS – Zur Sitzungswoche vom 8.-12.6.2015

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Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle frei von Gewalt und Diskriminierung selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Denn Familie ist überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen.

Der SPD ist es trotz Widerstände in der Union gelungen, im Koalitionsvertrag wichtige Schritte zu verankern: So haben wir die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften umgesetzt und einige Verbesserungen im Adoptionsrecht erreicht. Mit dem geplanten Gesetz zur besseren Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften wollen wir die Rechte homosexueller Paare insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht weiter stärken. Es wäre gut, wenn nun auch unser Koalitionspartner seine Position endlich an die gesellschaftlichen Realitäten anpasst.

Unser Angebot steht: Wenn die Union sich bewegt, werden wir die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben sofort umsetzen. Denn die SPD-Bundestagsfraktion will in dieser Regierung eine Politik gestalten, die nahe bei den Menschen und ihrer Lebenswirklichkeit ist. Für ein modernes und lebenswertes Deutschland. Mein Videostatement zu dem Thema finden Sie hier.

 

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

1. Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes
2. Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen
3. Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014
4. Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten
5. Dekade für Alphabetisierung umsetzen