Schlagwortarchiv für: Bundestag

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

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Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Gesunde Ernährung stärken und Lebensmittel wertschätzen

Immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien sind von Fehlernährung betroffen. Daher haben wir in dieser Woche über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur gesunden Ernährung beraten. Dieser nimmt die Programme zur Ernährungsbildung und die Qualität der Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen in den Blick.

Wir wollen zu einem gesunden Lebensstil motivieren, positive Anreize setzen und darauf hinwirken, dass insbesondere an Kindertagesstätten und Schulen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern an einer gesunden und ausgewogenen Verpflegung teilhaben können. Außerdem soll an den Einrichtungen die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Politik und Staat können und wollen den Menschen keinen bestimmten Lebensstil vorgeben. Die Politik kann sie aber mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten dabei unterstützen, Kompetenzen zur Ausprägung eines eigenen, gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstils zu erwerben.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Wertschätzung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Wir wollen nicht nur die Ernährungsbildung und das Wissen über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion stärken, sondern die Verbraucherinnen und Verbraucher auch für den Wert der Lebensmittel sensibilisieren.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Jahresbericht des Petitionsausschusses 2014

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen werden von einem eigenen Ausschuss beraten und können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

Am Donnerstag dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag der Jahresbericht des Petitionsausschusses debattiert. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich danach im Vergleich zu 2013 um 525 erhöht.  Das sind durchschnittlich 61 Zuschriften pro Werktag. Das vergangene Jahr wurde dazu genutzt, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen Online-Petitionsplattform zu optimieren. 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 bereits auf elektronischem Weg eingegangen. Wie in den Vorjahren haben sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen, jeweils ca. 10 Prozent auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

Den Jahresbericht des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Einbringung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten

Bei der Aufklärung schwerer Verbrechen liefern Verbindungsdaten oftmals die entscheidenden Hinweise. Das Speichern solcher Daten würde zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte bedeuten, der sorgfältig abzuwägen ist. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Eine anlasslose und alles umfassende Speicherung ohne angemessene Sicherung der Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzes ist für uns nicht hinnehmbar und widerspricht klar den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas setzt der Speicherung von Verbindungsdaten enge und restriktive Grenzen. Vorgesehen ist, dass Daten nur in äußert engen Grenzen und nur für eine kurze Frist von maximal zehn Wochen (bzw. nur vier Wochen für sensible Standortdaten) gespeichert werden dürfen. Inhalte der Kommunikation sowie E-Mails sind gänzlich von der Speicherung ausgenommen. Die rechtlichen Hürden für den Zugriff auf die Daten sind hoch: Der Abruf der Daten unterliegt einem umfassenden Richtervorbehalt. Die Staatsanwaltschaft darf die Daten nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, z.B. Terroranschläge oder schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, nutzen. Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Anwälte, Journalisten, Ärzte) sollen ausdrücklich nicht abgerufen werden können.

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wird in der SPD sehr kontrovers diskutiert, auch mich haben dazu bereits zahlreiche Zuschriften erreicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen deshalb für den Moment einige Hinweise geben, wo Sie sich über die unterschiedlichen Standpunkte informieren können.

Die Leitlinien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Eine kritische Position finden Sie unter anderem auf der Website D64 Zentrum für digitalen Fortschritt 

Beschluss des SPD-Parteitages aus dem Jahr 2011

Dekade für Alphabetisierung umsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung einer Nationalen Dekade für Alphabetisierung eingebracht. Seit der „leo-Level-One Studie“ der Universität Hamburg aus dem Jahr 2011 wissen wir, dass 7,5 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 64 Jahren als funktionale Analphabeten gelten. Die Studie gibt Aufschluss darüber, welche Bevölkerungsgruppen vom funktionalen Analphabetismus betroffen sind. Menschen ohne Schulabschluss, in prekärer Beschäftigung und über 50 Jahre alt sind besonders gefährdete Risikogruppen. Die Zahlen zeigen aber auch deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durchdringt. Über 56 Prozent der funktionalen Analphabeten haben einen Beruf, Deutsch ist bei über 58 Prozent der Betroffenen die Muttersprache und über 70 Prozent haben einen Schulabschluss.

Ich freue mich, dass wir mit der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung nach ersten Maßnahmen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Kampf gegen Analphabetismus eingeführt hatte,  nun einen wichtigen Schritt weitergehen.

Mit der Einführung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung leistet der Bund seinen Beitrag und übernimmt Verantwortung im Kampf gegen Analphabetismus. Die nächsten zehn Jahre lang wird die Bundesregierung ihre bisherigen Maßnahmen verstärken, erweitern und in Absprache mit den Ländern koordinieren. Hierfür werden auch die finanziellen Mittel in den kommenden Jahren weiter sukzessive aufgestockt.

Zentrale Ziele der auf Nachhaltigkeit abzielenden Dekade sind unter anderem:

  1. der Ausbau der Netzwerke der Länder zu einem nachhaltigen Netzwerk der Akteure der Alphabetisierungsarbeit,
  2. die Schaffung von dauerhaften und tragfähigen Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit als Teil des Weiterbildungssystems in Deutschland,
  3. die weitere Sensibilisierung des unmittelbaren Arbeits- und Familien-Umfeldes und der Öffentlichkeit für das Thema.

Meine Rede zu dem Antrag finden Sie hier.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Bis September für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms bewerben

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Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek unterstützt Gastfamiliensuche

Unna – Für Schüler/innen aus ganz Deutschland beginnt im August die vielleicht spannendste Zeit ihres Lebens: Sie gehen für ein Schuljahr in die USA – mit einem gemeinsamen Stipendium des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm fördert bereits seit über 30 Jahren den transatlantischen Austausch. Die Bewerbungsphase für 2016-17 läuft noch bis zum 11. September.

Teil des Austausches ist, dass die Stipendiaten als „Junior-Botschafter“ ihres Landes fungieren. „Das Programm lebt von den jungen Menschen, die hautnah eine andere Kultur erleben und gleichzeitig ein Stück ihrer eigenen Kultur vermitteln. Ebenso aber auch von den Gastfamilien in den USA und Deutschland, die für einen Stipendiaten ihr Zuhause öffnen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der schon mehrere junge Menschen aus seinem Wahlkreis in die USA schicken konnte.

Deshalb unterstützt er die gemeinnützige Austauschorganisation Experiment e.V. dabei, neugierige Gastfamilien zu finden, die ab Anfang September einen US-amerikanischen Schüler bei sich aufnehmen. Der interkulturelle Austausch ist für alle Beteiligten eine aufregende Zeit und ein unvergessliches Erlebnis. Gastfamilie kann jeder werden – egal ob Alleinerziehende, Paare mit und ohne Kinder oder Patchwork-Familien, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Wichtig sind Humor, Neugier und Toleranz sowie die Bereitschaft, den „Gast“ als Familienmitglied auf Zeit aufzunehmen – mit allen Rechten und Pflichten.

Wer Interesse hat, Gastfamilie zu werden, kann sich direkt an die Bundesgeschäftsstelle von Experiment e.V. in Bonn wenden. Kontakt: Katharina Meißner, Telefon: 0228 95722-36, Mail: meissner@experiment-ev.de. Wer sich als Schüler/in für ein Austauschjahr in den USA bewerben möchte, wendet sich an Sabine Stedtfeld, Telefon 0228 95722-15, stedtfeld@experiment-ev.de. Weitere Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm gibt es auf www.bundestag.de/ppp oder www.experiment-ev.de.

Roter Rucksack startet und Tarifeinheit, Nachtragshaushalt – Zur Sitzungswoche vom 18.-22.5.2015

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Auch in diesem Sommer will ich wieder mit meinem Roten Rucksack auf Wanderschaft gehen, Menschen treffen und Orte besuchen, an denen Besonderes geleistet wird. Der Rote Rucksack ist

Symbol und ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich ein wichtiges Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: Ihre Vorschläge, Hinweise, Probleme und Anregungen, die ich mit nach Berlin nehme. Meine persönliche Einladung an Sie mit zu wandern können Sie sich in meinem Video-Statement ansehen.
Die diesjährige Wandersaison startet am Samstag, den 30. Mai mit einer traditionellen Bollerwagentour durch Lünern und Stockum. Weitere Informationen finden Sie in dieser Ausgabe des Infodienstes und eine aktuelle Übersicht zu allen anstehenden Wanderungen können Sie hier herunter laden.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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1. Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen
2. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen
3. Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken
4. Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert 
5. Veranstaltungshinweise:

Sichere Finanzen – starke Kommunen
Einladung zur Diskussionsveranstaltung am 28. Mai, um 19 Uhr in Unna

Rote Rucksack-Wanderung am 30. Mai in Unna

 

Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen

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Nur wenn wir heute klug investieren, ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Deshalb bleibt es bei der im Koalitionsvertrag verankerten Maxime: Mehreinnahmen werden vorrangig für Investitionen eingesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. Dieses Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Union in dieser Woche mit dem Nachtragshaushalt beschlossen.

Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greifen wir zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. Denn wir wollen nicht, dass Kommunen in die Zwangslage kommen, ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni eine klare und konkrete Übereinkunft!

Das Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren, gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der im März eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Das Gesetz zur Tarifeinheit können Sie hier herunter laden.

Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken

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Am Donnerstag hat der Bundestag über den aktuellen Berufsbildungsbericht und einen Antrag von SPD und CDU/CSU mit dem Titel „Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung“ debattiert.

Die Koalition begleitet mit diesem Antrag den diesjährigen Berufsbildungsbericht und flankiert die Arbeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Im Mittelpunkt steht die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung. Gerade die barrierefreie Durchlässigkeit der beiden Ausbildungsbereiche eröffnet zahlreiche individuelle Bildungs- und Beschäftigungskarrieren. Hervorzuheben ist zudem die Forderung nach der Entwicklung von Konzepten für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung, damit Ausbildungs- und Studienabbrüchen vorgebeugt wird, die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, um die Förderung der beruflichen Weiterbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt zu verbessern und zu erweitern und bei Jugendlichen mit Migrationserfahrung und ihren Familien über die Prinzipien der dualen Ausbildung zu informieren und zu werben.

Laut Berufsbildungsbericht ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 522.232 um 1,4 Prozent zurück, gleichzeitig sank aber auch die Zahl der unversorgten Bewerber gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent. Kritisch sehen die Experten dennoch, dass zugleich immer weniger Betriebe Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Der Rückgang betrieblicher Ausbildungsverträge vor allem bei Kleinstbetrieben sei vor allem auf den zunehmenden Wettbewerb um die knapper werdenden Ausbildungsbewerber, auf verstärkte Passungsprobleme sowie eine potenziell höhere Attraktivität von größeren Ausbildungsbetrieben zurückzuführen. Von Passungsproblemen spricht man, wenn sich nicht nur die Besetzungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen (mehr Ausbildungsplatzangebote bleiben ungenutzt), sondern auch die Versorgungsprobleme (mehr Ausbildungsstellenbewerber bleiben bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos).

Die Wirtschaft will deshalb zusammen mit der Bundesregierung, den Ländern und den Gewerkschaften mit der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ 20.000 zusätzliche Ausbildungsplätze im Jahr 2015 zur Verfügung stellen, heißt es im Berufsbildungsbericht.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Den Berufsbildungsbericht 2015 finden Sie hier.