Schlagwortarchiv für: Bundestag

Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert

Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Zudem werden hierdurch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia bereitgestellt. Durch die Verabschiedung eines Antrags der Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche, wird die Beteiligung an der Operation ATALANTA, innerhalb des Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2016 fortgesetzt werden. Die personelle Obergrenze der Operation ATALANTA soll von bislang 1.200 auf 950 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Eindämmung der Piraterie ist die bereits im zurückliegenden Mandatszeitraum eingeleitete, schrittweise Absenkung der Mandatsobergrenze möglich und aus militärischer Sicht folgerichtig. Um die tiefer liegenden Ursachen der Piraterie zu bekämpfen, beteiligt sich die Bundesregierung an internationalen Bemühungen zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Somalias.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission vor der Küste Somalias finden Sie hier.
Ebenfalls verlängert wurde die Bundeswehr Mission UNMIL (United Mission in Liberia). Sie hat den Auftrag, Zivilpersonen zu schützen, humanitäre Hilfsleistungen zu unterstützen, der Regierung von Liberia bei der Reform der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen behilflich zu sein, Maßnahmen zur Förderung und Schutz der Menschenrechte durchzuführen und das Personal der Vereinten Nationen zu schützen. Geplant ist die Entsendung eines Bundeswehrsoldaten in die Funktion des stellvertretenden Befehlshabers und von zwei bis maximal vier Soldaten zu seiner Unterstützung. Bereits seit 2004 stellt Deutschland bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten für das Polizeikontingent von UNMIL.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission in Liberia finden Sie hier.
 

Erinnerung an den Tag der Befreiung und Fracking – Zur Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015

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Am heutigen 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Im Deutschen Bundestag haben wir heute Morgen mit einer Veranstaltung an das unfassbare Leid, das dieser Krieg verursachte, erinnert, an die 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren haben, und die vielen Menschen, die er heimatlos machte.

Im Kreis Unna werde ich gemeinsam mit der Bönener SPD, Robert Eisler und Bürgermeister Rainer Eßkuchen heute Abend um 18.00 Uhr am Mahnmal der Kriegsgräber auf dem Friedhof Altenbögge in Bönen an diesen Tag gedenken und einen Kranz niederlegen. Mein Video-Statement zum Jahrestag und meine Einladung an Sie zur Kranzniederlegung zu kommen, finden Sie hier.

Bereits vom 2. bis 5. Mai nahm ich gemeinsam mit dem Russland-Beauftragten der Bundesregierung, Gernot Erler, an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Minsk/Belarus teil. Dort traf ich auch mit Überlebenden und Angehörigen von Opfern der Nazi-Verbrechen in Belarus zusammen. Die Gespräche mit Zeitzeugen und Angehörigen haben mich tief beeindruckt und berührt. Sie machen Mut, dass auf der Grundlage von historischer Aufarbeitung und gemeinsamem Erinnern eine Verständigung und Versöhnung für die Zukunft möglich ist. Einen ersten Bericht meiner Reise finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten
2. Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
3. 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
4. Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
5. Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
6. Singen gegen Rechts am 16. Mai in Schwerte

Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten

Um die Sicherheit unseres Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, brauchen wir Nachrichtendienste, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig identifizieren. Die Kooperation mit ausländischen Diensten gehört zu dieser Arbeit. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass deutsches Recht und deutsche Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskanzleramt sind schwerwiegend. Der Bundesnachrichtendienst soll dem amerikanischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Umso dringlicher ist eine rasche Klärung des Sachverhalts. Erst im Anschluss daran kann die Frage politischer Verantwortung beantwortet werden.

Wichtig ist: Alle Fakten müssen nun schnell auf den Tisch und dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann geklärt werden in welchem Ausmaß gegen vereinbarte Grundsätze in der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA verstoßen wurde. Es liegt in der Natur von Nachrichtendiensten, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren. In unserem Rechtsstaat müssen jedoch die parlamentarische Kontrolle sowie die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive zu jeder Zeit sichergestellt sein. Hier darf es keine Grauzonen geben! Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes erarbeiten und dabei das Augenmerk auf die Überwachung von Auslandskommunikation legen.

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel

Am Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.

Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.

Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.

Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.

Den Antrag finden Sie hier. 

Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums

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Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.

So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.

Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.

 

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

 

Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten

Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.

In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.

Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.

Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken

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Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:

 

  • Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
  • Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.

 

Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.

 

 

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Familienleistungen erhöhen

 

Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.

Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

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