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Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen

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In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

 

  • A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)
  • A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)
  • A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)
  • A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)
  • Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)

 

Darüber hinaus profitiert die Region auch von der Verwirklichung der teils zweigleisigen Schienenausbaustrecke zwischen Münster und Lünen.

 

 

Die Gesetze finden Sie hier:

 

Der Weg ist frei für den Bundesverkehrswegeplan 2030

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Mit der ersten Lesung der Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Projekte im Kreis Unna. Der Einstieg in die parlamentarischen Beratungen schafft den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Planung und Umsetzung der Projekte. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)

A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)

A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)

A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)

 

Datteln-Hamm-Kanal (Oststrecke)

„Der Bund würdigt die zentrale Bedeutung des Kreises Unna im Gesamtnetz der deutschen Verkehrswege. Ich bin froh, dass alleine im vordringlichen Bedarf ein Volumen von ca. 600 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur bereitgestellt werden.“, freut sich Oliver Kaczmarek. „Insgesamt belaufen sich die geplanten Investitionen auf 1,3 Milliarden Euro, wenn man die Projekte in den Kategorien „Weiterer Bedarf“ und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hinzuzieht.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das zentrale Instrument mit dem der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser festgeschrieben wird. Für die nächsten 15 Jahre legt sich der Bund fest, welche Baumaßnahmen wo durchgeführt werden. Unter einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion schon immer gefordert hat, wurden die Projekte partnerschaftlich zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor dem Beschluss diskutiert. Mit dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird der erstmalige Beteiligungsprozess zu einem fruchtbaren Ergebnis gebracht.

Ausbau der Fernstraßen

Ausbau der Schienenwege

Ausbau der Wasserstraßen

Oliver Kaczmarek: Lärmschutz an der A44 in Unna kann realisiert werden

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Auf Nachfrage des heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek kündigte Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, an, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW noch in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna und der A44 bis zur Anschlussstelle Unna-Ost einleiten wird.

In diesem Zusammenhang geht der Minister auch davon aus, dass die für diesen Bereich geforderten Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Zu diesen gehören lärmarmer Asphalt sowie Lärmschutzwälle beziehungsweise –wände oder eine Kombination aus beiden.

„Damit werden auch die Forderungen aus der Stadt Unna erfüllt. Ein Streckenausbau und das damit einhergehende höhere Verkehrsaufkommen müssen durch Lärmschutzmaßnahmen begleitet werden. Somit wird die Lärmbelästigung hoffentlich auf ein Minimum reduziert “, so Oliver Kaczmarek.

Der weitere Ausbau der A44 ab Unna-Ost in Richtung Werl war vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bundesverkehrswegeplan-Entwurf als weiterer Bedarf zurück gestuft worden. Hier überprüft das Ministerium die Einstufung nach dem Druck aus der Region. Unabhängig davon könne aber der Lärmschutz umgesetzt werden heißt es.

„Die A44 ist eine wichtige Ost-West-Achse und wird zukünftig mehr Verkehr aufnehmen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Strecke in ihrer Gesamtheit von Dortmund über Unna bis nach Werl betrachten“, so Kaczmarek abschließend.

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt zügigen Ausbau der B236

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Eine gute Nachricht erreicht den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Auf seine Nachfrage teilte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit, dass der Ausbau der B236 zwischen der Stadtgrenze Dortmund/Schwerte und der BAB 1 Anschlussstelle Schwerte sich bereits in der konkreten Vorbereitung befindet. Aktuell laufe das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ziel noch in 2016 den Beschluss herbeizuführen. Parallel arbeitet die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH bereits an der Ausführungsplanung, so die Auskunft des Landesbetriebs. Das bedeutet, dass unmittelbar nach Planfeststellungsbeschluss ein Baubeginn möglich ist.

„Ich freue mich, dass der überfällige Ausbau der B236 wieder einen Schritt näher kommt. Es ist jetzt wichtig, dass alle Beteiligten den zügigen Planfeststellungsbeschluss ermöglichen“, bewertet Oliver Kaczmarek das Projekt.

Der Ausbau der B236 hatte sich immer wieder aufgrund von Klagen der Betroffenen verschoben. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist das Projekt als „laufendes und fest disponiertes Projekt“ eingestuft. Damit sind die Finanzierung und die Umsetzung des Projekts gesichert.