Schlagwortarchiv für: Chancengleichheit

BAföG und Hilfe in Notlagen

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In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.

Für eine erneute Erhöhung des BAföG

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Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur BAföG- Entwicklung  legen eine weitere Erhöhung des BAföG nahe. Im Jahr 2016 ging die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und Empfänger um 5,5 Prozent zurück. Erst ab Oktober 2016 griff die letzte BAföG-Novelle mit einer Erhöhung der Fördersätze von maximal 670 Euro auf 735 Euro monatlich und einer Anhebung der Freibeträge um sieben Prozent.

„Für das Jahr 2016 kamen die Effekte der letzten BAföG-Novelle nicht voll zum Tragen. Die SPD-Bundestagsfraktion hält an ihrem Ziel fest, den Kreis der BAföG-Berechtigten weiter auszuweiten. Eine weitere Anhebung der Freibeträge und eine deutliche Erhöhung der Fördersätze sind angesichts der aktuellen Zahlen geboten, um mehr Chancengleichheit zu schaffen.

Nach der Wahl gilt es, zügig eine weitere Novelle des BAföG auf den Weg zu bringen. Über die finanziellen Leistungsverbesserungen hinaus müssen dann auch die Altersgrenzen angehoben werden und flexiblere Förderansprüche, zum Beispiel für ein Teilzeitstudium, eingeführt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, dazu schnell in Verhandlungen einzutreten.“

Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Für die SPD sind Kindertagesstätten kein Selbstzweck. Eltern, die ihre Kinder allein betreuen wollen, sollen das auch weiterhin tun dürfen. Aber klar ist auch:  Alle Eltern, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf Betreuungsplätze für ihre Kinder angewiesen sind, müssen Zugang dazu bekommen. Das ist eine Frage der Chancengleichheit. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist deswegen ein sozialdemokratisches Herzensanliegen, um Familien in ihrem Alltag zu entlasten. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.

 

In dieser Woche verabschiedete der Bundestag deswegen ein Gesetz, das den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben soll. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms stellt der Bund bis 2020 weitere 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, die gemeinsam mit den Ländern und Kommunen zusätzlich 100 000 Betreuungsplätze schaffen werden. Mit diesen Mitteln wird erstmalig auch die Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Zudem verbessern wir gezielt die Qualität der Angebote, z. B. durch bessere Gesundheitsversorgung und Bewegungsförderung.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Spitzenforschung aus dem Ruhrgebiet

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Am 31. März 2015 stattete Oliver Kaczmarek der Technischen Fachhochschule (TFH) Georg Agricola einen Besuch ab. Als stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung in der SPD-Bundestagsfraktion interessierte er sich für das besondere Profil der ingenieurwissenschaftlichen Fachhochschule der DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung (DMT-LB) in Bochum. Kaczmarek informierte sich außerdem über die wissenschaftlichen Kompetenzen der TFH im Bereich Nachbergbau.

Manfred Freitag, Geschäftsführer der DMT-LB, und TFH-Pressesprecher Stephan Düppe, gaben Kaczmarek einen Überblick über die Struktur der staatlich refinanzierten TFH, die als private Hochschule vom Land NRW refinanziert wird, und an der überdurchschnittlich viele Studierende aus Nichtakademikerfamilien eingeschrieben sind.

„Mit ihren rohstoffwissenschaftlichen Schwerpunkten ist die TFH auch international ein gefragter Kooperationspartner für führende Hochschulen und Unternehmen“, sagte Manfred Freitag. „In unserer Region spielen wir eine wichtige Rolle bei der Ausbildung des dringend benötigten Ingenieurnachwuchses.
Bei einer Führung durch das Labor Geotechnik und Nachbergbau lernte der Bundestagsabgeordnete einige Verfahren zur Erforschung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben kennen, die nach der Beendigung des Steinkohlenbergbaus anstehen. Die Themen Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen, Behandlung von Methanausgasungen an der Tagesoberfläche sind Kaczmarek aus seinem Wahlkreis im östlichen Ruhrgebiet vertraut. Prof. Dr. Michael Hegemann, Experte für Vermessung und Nachbergbau, erläuterte in einem Vortrag, mit welchen ingenieurwissenschaftlichen Methoden die Risiken des Nachbergbaus beherrschbar gemacht und sogar Chancen für Wirtschaft, Umwelt und Städtebau entwickelt werden können.

„Das Profil der TFH hat mich in mehrerlei Hinsicht beeindruckt“, so Kaczmarek. „Mit dem Studienangebot erreicht die TFH ein hohes Maß an Chancengleichheit, indem sie insbesondere Erststudierende und Studierende mit Migrationshintergrund aufnimmt. Zudem stellt die TFH bewusst die Qualität und Effektivität der Lehre in den Mittelpunkt. Damit liegt sie weit vor vielen anderen Hochschulen. Zudem erforscht die TFH in absoluten Zukunftsfeldern den Nachbergbau, der nicht nur das Ruhrgebiet sondern viele Bergbauregionen weltweit betrifft. Spitzenforschung aus dem Ruhrgebiet für globale Herausforderungen!“

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Oliver Kaczmarek leitet Projektgruppe der SPD-Bundestagsfraktion

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Mit dem Projekt Zukunft #Neue Gerechtigkeit will die SPD-Bundestagsfraktion bis zum Frühjahr 2016  in sechs Projektgruppen Antworten auf zentrale Zukunftsfragen erarbeiten. Die Medien haben darüber bereits bundesweit berichtet. Die Leitung der Projektgruppe #Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit übertrug die Fraktion in ihrer gestrigen Sitzung dem heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek.

„Sozialdemokratische Bildungspolitik hat in den letzten Jahrzehnten viel erreicht und breiten Gesellschaftsschichten den Zugang zu höherer Bildung ermöglicht. Das ist ein großer Erfolg, der unsere Gesellschaft positiv verändert hat“, so Kaczmarek.

„Gesellschaftliche Trends wie Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel und Migrationsbewegungen stellen unser Bildungssystem heute vor neue Herausforderungen. Bildungswege sind vielfältiger geworden. Darauf müssen wir reagieren, wenn wir Ungleichheiten entgegenwirken und neue Chancen ermöglichen wollen. Wir werden den Dialog mit Expertinnen und Experten und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen suchen, um neue Impulse und konkrete Instrumente zur Förderung von Bildungschancen zu erarbeiten.“

Die weiteren fünf Projektgruppen werden sich unter anderem mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit wirtschaftlicher Innovation, der Integration von Zuwanderern, gleichwertigen Lebensverhältnissen sowie neuer Lebensqualität in den Bereichen Gesundheit und Ernährung beschäftigen.

Die erarbeiteten Konzepte sollen danach unmittelbar in die parlamentarische Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion einfließen.

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Immer wenn die SPD regiert, geht es dem BAföG gut

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Der Bundestag berät heute in erster Lesung die 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Die SPD hat sich in der Koalition erfolgreich für eine substanzielle Erhöhung und Modernisierung des BAföG eingesetzt. Immer wenn die SPD regiert, geht es dem BAföG gut.

Es ist ein Erfolg der SPD, dass wir heute im Bundestag die 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beraten. Das BAföG ist ein Kernstück sozialdemokratischer Bildungspolitik und das zentrale Instrument der Studienfinanzierung. Deswegen geht es dem BAföG auch immer dann gut, wenn die SPD regiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Durch die substanzielle Erhöhung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen bringt die BAföG-Novelle für Studierende spürbare finanzielle Verbesserungen. Gleichzeitig wird das BAföG moderner durch eine Anpassung an veränderte Studienbedingungen und eine Entbürokratisierung.

Mit der Reform werden ab dem Wintersemester 2016 jährlich 825 Millionen Euro mehr für das BAföG ausgegeben. Der Kreis der Förderungsberechtigten wird um etwa 110.000 Personen erweitert. Das sind konkrete Investitionen in die Bildungschancen junger Menschen.

Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte, die wir als SPD weiter fortschreiben werden. Auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus gilt es, das BAföG kontinuierlich an veränderte Bildungs- und Erwerbsbiografien und vielfältige Lebensentwürfe anzupassen. Im Dialog mit Studierenden und Experten werden wir dieses Instrument auch weiterentwickeln und stärken

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SPD setzt mit der BAföG-Reform auf Bildung und Chancengleichheit

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Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Die Große Koalition setzt damit die richtigen Prioritäten und investiert in Bildung und Chancengleichheit.

Mit der geplanten Novelle übernimmt der Bund die Kosten für das BAföG ab 2015 vollständig und entlastet damit die Länder jährlich um 1,17 Milliarden. Diese Mittel ermöglichen den Ländern zusätzliche Investitionen in die Bildung.

Darüber hinaus sieht die Novelle eine substanzielle Stärkung und Modernisierung des BAföG vor. Es wird angepasst an neue Studienstrukturen, veränderte Bildungsbiografien und zunehmende Internationalität. Mit der Erhöhung der Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschalen werden sich ab 2016 die Leistungen spürbar verbessern und gleichzeitig auch weitere 110.000 Schüler und Studierende in den Kreis der BAföG-Berechtigten aufgenommen.

Die SPD-Bundestagfraktion begrüßt, dass im Kabinettsentwurf auch der Zugang zum BAföG für Personen mit humanitärem Aufenthaltsstatus und Geduldete zusätzlich erleichtert wird. Der Entwurf sieht eine Herabsetzung der Mindestaufenthaltszeit von 4 Jahren auf 15 Monate vor. Ungewollte Ausbildungsabbrüche aus finanziellen Gründen sollen damit zukünftig verhindert werden.

Der Gesetzentwurf setzt die richtigen Prioritäten und sorgt für Investitionen in Bildung und Chancengleichheit. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. In der parlamentarischen Beratung gilt es nun unter Einbeziehung von Studierendenverbänden und Experten weitere Vorschläge konstruktiv zu prüfen. Ziel der Reform muss es sein, das BAföG bestmöglich auf die Studien- und Lebensbedingungen der Schüler und Studierenden auszurichten.

Schulsozialarbeit braucht dauerhafte Finanzierung

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Anfang dieser Woche hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek Post von Vertreterinnen und Vertretern der vier Holzwickeder Grundschulen sowie vom Bürgermeister Jenz Rother erhalten – sie alle fordern eine dauerhafte Finanzierung und den Ausbau der Schulsozialarbeit. Dieser Forderung kann sich Oliver Kaczmarek nur anschließen: „Die Schulsozialarbeit kann ganz wesentlich dazu beitragen, bessere Bildungschancen für alle Kinder zu erreichen. Sie ist ein Erfolgsmodell, um soziale Benachteiligung im Bildungssystem wirksam anzugehen!“ Der Bundestagsabgeordnete hat den vier Grundschulen und dem Bürgermeister der Gemeinde Holzwickede in einem gestern versandten Antwortbrief seine Unterstützung zugesichert.

Schon zuvor hat sich der Bundestagsabgeordnete für die Notwendigkeit einer Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit stark gemacht: Mit der SPD im Kreis Unna hat Oliver Kaczmarek einen entsprechenden Änderungsantrag zum SPD-Regierungsprogramm für die Bundestagswahl 2013 formuliert und so daran mitgewirkt, die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch Bundesmittel im Wahlprogramm der SPD festzuschreiben. Daran wird Oliver Kaczmarek nun die Verhandlungskommission der SPD für die Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU erinnern – auch im Namen der Grundschulen und der Gemeinde Holzwickede.

An vielen Schulen wird die Schulsozialarbeit vor Ort aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert. Die SPD hat 2011 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat durchgesetzt, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeit durch zusätzliche Bundesmittel in den Kommunen ermöglicht wird. Diese Finanzierung läuft nun Ende Juli 2014 aus. „Wir sind aber davon überzeugt, dass die erfolgreiche Arbeit der Schulsozialarbeiter fortgeführt werden muss. Gerade die in den Schulen aufgebauten sozialen Beziehungen zwischen Eltern, Lehrern, Schülern und Schulsozialarbeitern dürfen nicht wieder entfallen“, so Oliver Kaczmarek.

Nun steht der weitere Austausch mit der Praxis an. Einen Termin zum Gespräch mit Praktikern der Schulsozialarbeit in Holzwickede hat der Bundestagsabgeordnete fest vereinbart.

Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

Im Anschluss an die Zypernfrage wurde im Deutschen Bundestag direkt eine weitere wichtige Grundsatzdebatte geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frauenquote zur Entscheidung gebracht. Frauen werden in der Wirtschaft benachteiligt. Zu wenige steigen in Führungspositionen auf. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetzliche Vorgaben vonnöten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für den Einstieg in wirkliche Chancengleichheit – jetzt! Zahlreiche Frauen aus CDU und CSU haben selbst die Quote gefordert. In der Unionsfraktion gab es daher vor der Abstimmung am Donnerstag große Unruhe. aus diesem Grund hat die CDU-Führung mit Panik im Nacken auf ihr kommendes Wahlprogramm verwiesen und eine Quote für 2020 angekündigt. Das ist die alte Vertröstungsstrategie von Angela Merkel.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Hamburg aufgenommen. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708878.pdf

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711270.pdf

Alleinerziehende unterstützen

Es gibt immer mehr Alleinerziehende. Um Chancengleichheit für sie und ihre Kinder zu verwirklichen, müssen sie besser unterstützt werden. In ihrem Antrag „Alleinerziehende besser unterstützen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, Alleinerziehenden besseren Zugang zu sozialer Infrastruktur zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem die Kinderbetreuung. Zudem brauchen Alleinerziehende neue Arbeitszeitmodelle, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik ist vonnöten. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitausbildung und das Nachholen eines Schulabschlusses sowie die Beratung über Qualifikationsbedarf sind zu sichern. Ehe- und familienbezogene Leistungen sollen auf Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden überprüft werden.

Alleinerziehende sind zudem öfter auf die Grundsicherung angewiesen als Familien mit beiden Elternteilen. In ihrem Antrag „Neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, Frauen dabei zu unterstützen, den Leistungsbezug schneller verlassen zu können. Gleichstellungspolitik muss in der Bundesagentur für Arbeit besser verankert werden. Alleinerziehende sollen stärker gefördert werden. Maßnahmen der Bundesagentur sollen auch in Teilzeit angeboten werden. Ein Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf Qualifizierung und Weiterbildung während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes ist vonnöten. Auch ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder über drei Jahre und Schulkinder ist notwendig. Neue Partner von Alleinerziehenden sollen erst nach einem Jahr Teil der Bedarfsgemeinschaft werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711032.pdf und http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711038.pdf