Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets
Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.
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