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Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

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Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

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Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro monatlich, so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab 3. April 2023 im monatlich kündbaren Abo gekauft werden und ist ab 1. Mai gültig. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Ziel des Deutschlandtickets ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und besonders Pendler:innen zu entlasten. Zugleich leistet es einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten ihren Beitrag in gleicher Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes haben wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten. Der Bundesrat befasst sich am 31. März damit. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Finanzierung des Deutschlandtickets wird sichergestellt

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Das 49-Euro-Ticket kommt! So haben Bund und Länder es vergangenes Jahr beschlossen und damit einem großen Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen. Ab April 2023 kann es im Abo erworben werden. Das Ticket ist dann ab 1. Mai gültig und kann monatlich gekündigt werden. Es gilt wie beim 9-Euro-Ticket für den gesamten Nahverkehr in Deutschland.

Der Bund stellt den Ländern 1,5 Milliarden Euro im Jahr bereit, um das Deutschlandticket zu finanzieren. Weitere 1,5 Milliarden Euro tragen die Länder bei. Den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorsieht, wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten. Das Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass der Bund Steuermittel an die Länder zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bereitstellt. Das kommt vor allem dem Nahverkehr auf den Zügen zugute.

Bis Ende März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Weitere Informationen gibt es hier.