Schlagwortarchiv für: Digitalisierung

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

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In dieser Woche haben wir den Entwurf des Digital-Gesetzes der Bundesregierung abschließend beraten. Die bereits 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält auch eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.

Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn die Versicherten sie hierfür freischalten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen. Auch für privat Versicherte gibt es eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Mit dem Digital-Gesetz wird zudem das E-Rezept weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und seine Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher. Darüber hinaus können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch für komplexere Behandlungen genutzt werden. Damit die Telemedizin noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, haben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

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Die Fortschrittskoalition möchte einen digitalen Staat, der den Bürger:innen das Leben erleichtert. Dazu gehört, Behördengänge zu reduzieren, besonders beim Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen. Der Schutz der Daten hat dabei oberste Priorität.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden soll nach einem Umzug vereinfacht werden. Außerdem müssen Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr beim Amt abgeholt werden, sondern werden künftig postalisch zugesandt. Den Kinderreisepass schaffen wir zum 1. Januar 2024 ab. Kinder erhalten künftig nur die regulären Identitätsdokumente, die jeweils für sechs Jahre gültig sein werden. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen könnte, kann künftig die Ausstellung eines Passes versagt werden.

Darüber hinaus haben wir als Parlament der Bundesregierung durch Entschließungsanträge verdeutlicht, dass wir an einer entschlossenen Umsetzung der Modernisierung des Registerwesens festhalten. Außerdem möchten wir das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger einführen. Dadurch soll er Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar werden.

Weitere Informationen gibt es hier.

Verkehrsprojekte schneller genehmigen

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Als wichtiger Industriestandort sind wir auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigen und vereinfachen soll. Diesen haben wir in 1. Lesung beraten.

Für besonders wichtige Schienenprojekte werden einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben und so der Ausbau beschleunigt werden. Auch die Sanierung älterer Brücken kann einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Staus leisten. Der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert, indem die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt. Ebenso soll künftig die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, entfallen. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen ebenfalls gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen. Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

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Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.

Digitales Versorgungsgesetz

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Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

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Die Bundesregierung wird mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU/CSU aufgefordert, den Ausbau der digitalen Verwaltung voranzutreiben. Die Digitalisierung bietet die Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen schnell und sicher abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket von der Bundesregierung ein. Es soll ein Angebot von attraktiven, serviceorientierten und barrierefreien Verwaltungsdiensten bereitgestellt werden. Dazu muss die nötige moderne und effiziente digitale Infrastruktur geschaffen werden. Wichtig ist auch, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der sichere Ablauf von Verwaltungsvorgängen gewährleistet wird.

Eine digitale Verwaltung eröffnet auch die Chance für mehr Offenheit und Transparenz, indem Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der Verwaltung nachverfolgen können. Dafür wird die Zusammenarbeit der Länder betont, um den Zugang zu digitaler Verwaltung in der Fläche zu ermöglichen.

Den Antrag finden Sie hier.

Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze

Das Ziel des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) ist die Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Gesetz ermöglicht die kostensenkende Nutzung bereits existierender passiver Netzinfrastrukturen (z.B. Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte). Vorhersehbare Mitnutzungspreise durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle schaffen hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Daneben erleichtert das verabschiedete DigiNetzG den gleichzeitigen Ausbau von Glasfaserleitungen bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten. Dies ist ein weiterer Baustein dazu, eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.

Die neuen Rahmenbedingungen sind hier nachzulesen.

Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt

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Die Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Um diesen Prozess politisch zu gestalten haben wir am Donnerstag den Antrag „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ verabschiedet.

Wir wollen die Möglichkeiten zur Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nutzen, zugleich aber Risiken für alte Beschäftigungsformen und die bewährte Form der Mitbestimmung minimieren. Dafür brauchen wir eine zeitgemäße Arbeitsforschung, die sich nicht allein auf technische Aspekte beschränkt, sondern den Menschen in den Mittelpunkt rückt.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Antrag die Vorlage des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ und den damit begonnenen Dialogprozess. Ebenso bekräftigen wir unsere Unterstützung für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigte Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ mit einer finanziellen Grundausstattung von rund einer Milliarde Euro bis 2020.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode weitere Förderschwerpunkte im Rahmen des Gesamtprogramms umzusetzen, insbesondere zur beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels. Es soll gewährleistet sein, dass die Netzwerke, Plattformen und Initiativen von Bund und Ländern (z.B. Plattform Industrie 4.0, Plattform Digitale Arbeitswelt) in die Projekte des Arbeitsforschungsprogramms eingebunden werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, in wie weit bei verschiedenen Forschungsprogrammen eine engere Einbeziehung der Sozialpartner sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Projektförderung sollte zudem ein Schwerpunkt auf Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt gelegt werden.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807825.pdf

Intelligente Mobilität fördern

Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche einen Antrag zur Nutzung der Potentiale der Digitalisierung im Verkehrsbereich verabschiedet. Damit wollen wir die Digitalisierung in allen Verkehrsbereichen – vom Straßen- und Schienenverkehr bis zur Logistik und zur Luftfahrt – nutzen und fördern.

Die Mobilitätsplanung der Zukunft muss sowohl die Verdichtung und Zunahme der Mobilität in den Metropolregionen berücksichtigen als auch den Rückgang der Infrastruktur in ländlichen Räumen auffangen. Dabei lässt sich z.B. vorhandene Infrastruktur durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses weitaus effizienter nutzen. Dadurch können Staus und Verspätungen verringert und somit Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß reduziert werden.

Um die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen, bedarf es enormer staatlicher Anstrengungen in der Forschung, Förderung und bei der Anpassung rechtlicher Rahmen und Standards. Hierzu soll die Bundesregierung eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorgelegen. Weitere Handlungsfelder betreffen etwa die Automatisierung des Schienenverkehrs, Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren.

Eine wichtige Voraussetzung für intelligente Mobilität sind schnelle Internetverbindungen und intelligente Datennutzung. Dabei muss das hohe Datenschutzniveau in Deutschland stets sichergestellt werden. Personenbezogene Daten, die vom Fahrzeug erzeugt werden, sollen daher nur mit Zustimmung des Betroffenen und bestehend auf einer gesetzlichen Grundlage pseudonymisiert erhoben werden dürfen, so dass u. a. die Erstellung von Bewegungsprofilen mit einem direkten Personenbezug nicht möglich ist.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen“ können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807362.pdf

Wir kümmern uns um die Sorgen aller Menschen in Deutschland – Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der SPD-Bundestagfraktion

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In der letzten Woche fand die Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion in Mainz statt. Das Thema Flüchtlinge stand natürlich im Mittelpunkt und viele Punkte, die beschlossen wurden, sind in die Einigung mit der Union eingeflossen. Neben den aktuellen Herausforderungen um die Flüchtlinge, dürfen wir aber nicht die anderen politischen Herausforderungen aus dem Blick verlieren.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion auch konkrete Beschlüsse für gute Pflege, mehr bezahlbaren Wohnraum und digitale Teilhabe gefasst:

 

  • Viele Menschen sorgen sich darum, ob sie im Alter gut versorgt werden. In unserem Beschlusspapier machen wir klar: Nur mit fairen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sichern wir eine qualitativ gute Pflege. Und nur mit ausreichend Personal bleibt genug Zeit für die wichtige menschliche Zuwendung. Deshalb setzen wir uns für einen bundesweit verbindlichen Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Pflegeheime und Pflegedienste ihren Pflegekräften eine angemessene Bezahlung mindestens in Höhe des Tariflohnes gewähren.
  • In vielen Städten und Ballungsräumen hält der Zuzug weiter an. Ausreichend bezahlbaren Wohnungsraum zu schaffen, bleibt deshalb ganz oben auf unserer Agenda. Wir wollen ein gutes Miteinander von Zugezogenen und Eingesessenen und auch kleinen oder mittleren Einkommen ein attraktives Lebensumfeld mit guter Infrastruktur zu sichern. Wir fordern deshalb, dass der Bund wieder stärker Verantwortung für den sozialen Mietwohnungsbau übernimmt und die Mittel dafür verdoppelt.
  • Die Digitalisierung eröffnet uns ungeheurere Chancen – wenn es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass alle Menschen an ihren Vorteilen teilhaben können. Dafür sind der Breitbandausbau und schnelles Internet für alle, gerade in ländlichen Regionen, zwingende Voraussetzung. Digitale Bildung und digitales Lernen sind entscheidend, damit alle vom digitalen Wandel profitieren können. In unserem Beschlusspapier schlagen wir ein konkretes Maßnahmenpaket vor. Gleichzeitig machen wir klar: Wir werden nicht akzeptieren, dass Hassreden die Lufthoheit über das Netz gewinnen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Justizminister Heiko Maas für bessere Standards zur Löschung fremdenfeindlicher Aussagen in den sozialen Medien.

Wir wollen, dass Deutschland ein offenes und starkes Land bleibt, das allen seinen Menschen die Chance auf ein gutes Leben bietet. Daran wird die SPD-Bundestagsfraktion auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode mit ganzer Kraft und vollem Einsatz arbeiten!