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Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.

Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir haben den Antrag in dieser Woche im Plenum beschlossen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts

Gleichgeschlechtliche Paare können keine Ehe schließen. Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität dar. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von der Regelung unberührt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Dezember 2011 einen Antrag zum Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare in den Bundestag eingebracht, in welchem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Nun haben wir angesichts der vorsichtigen Öffnung der Union einen neuen Anlauf gestartet.

Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/126/1712677.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/081/1708155.pdf