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Für Klimaschutz und Energiesicherheit – Das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.

Brexit und Fracking-Verbot – Zur Sitzungswoche vom 20. – 24.06.2016

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Großbritannien hat entschieden und wird die Europäische Union verlassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in ganz Europa bedauern zutiefst den Austritt. Diese Entscheidung ist ein harter Einschnitt für die Staaten der EU, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens. Trotzdem respektieren wir die demokratische Entscheidung der Bevölkerung für den Austritt.

Klischees, falsche Behauptungen über die EU, Irreleitung und Hetze haben dazu beigetragen, dass viele Menschen in Großbritannien verunsichert waren. Dabei haben gerade junge Menschen in der übergroßen Mehrheit für einen Verbleib in der Europäischen Union gestimmt. Die öffentliche Diskussion muss aber nun von Vernunft geprägt sein und Fakten dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Die antieuropäischen Kräfte gibt es nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern in vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deswegen hilft es nicht mit dem Zeigefinger auf die Anderen zu zeigen.

Das Thema der Reform der Europäischen Union muss wieder auf die Tagesordnung. Sigmar Gabriel und Martin Schulz haben dazu bereits einen Aufschlag gemacht, den man hier nachlesen kann. Uns selbst müssen wir darüber klar werden, welche weiteren Integrationsschritte wir nicht nur für notwendig halten, sondern welche wir auch tatsächlich wollen. Ohne Übertragung von Souveränität zu Gunsten ihrer gemeinsamen Ausübung wird dies nicht gehen.

Die EU wird politisch wie wirtschaftlich den Austritt verkraften. Sie ist seit ihrer Gründung ein Garant für Frieden. Sie muss aber auch wieder für Wohlstand und Stabilität in Europa sorgen. Identifikation und Begeisterung für die EU entstehen nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger Europa als faire Gemeinschaft erleben. Die EU muss Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung angehen – die auch zu einer klaren Verbesserung der Lebenssituation führen.


  1. SPD setzt Fracking-Verbot durch
  2. Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)
  3. Reform der Erbschaftssteuer
  4. Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon
  5. Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter
  6. Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich machen. Die EEG-Reform 2014 war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen.

Wir werden die erneuerbaren Energien weiterhin kräftig ausbauen. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem sorgen wir für mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Zubau von Ökostromanlagen Schritt halten kann.

Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung Einzug hält, kann hier nachgelesen werden: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808832.pdf

Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

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Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.

Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.

Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Energiewende sozialverträglich umsetzen

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Am Mittwoch hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Aktuelle Stunde zum Thema „Finanzielle Belastungen der Geringverdiener-Haushalte durch die von der Rot-Grünen Bundesregierung beschlossenen Ökostromsubventionen“ stattgefunden. Rot-Grün soll die Schuld an den heutigen Preissprüngen zugeschoben werden. Dieses Vorgehen soll wohl von dem beispiellosen energiepolitischen Versagen der Regierung Merkel ablenken. Tatsache aber ist, was Bundesumweltminister Altmaier am Wochenende zugab, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zehn Jahre gut funktioniert hat. Das ist richtig, denn anders wäre die erfolgreiche Markteinführung der Erneuerbaren Energien, die heute einen Anteil von 25 Prozent ausmachen, gar nicht möglich gewesen. Durch die schwarz-gelbe Planlosigkeit allerdings sind die Probleme entstanden.

Ein Beispiel: Die Befreiung energieintensiver Betriebe von der EEG-Umlage, die im internationalen Wettbewerb stehen. Unter Rot-Grün waren ursprünglich rund 400 Betriebe befreit. Heute sind es bereits doppelt so viele und für 2013 haben sogar über 2.000 Unternehmen einen Antrag auf Befreiung gestellt. Schwarz-Gelb hat ein industriepolitisch sinnvolles und von uns gezielt eingesetztes Instrument massiv ausgeweitet, überdehnt und diskreditiert. Solche mit der Gießkanne breit ausgeteilten Subventionen lassen die EEG-Umlage erheblich steigen. Sie tragen zur Verteuerung für den privaten Verbraucher bei. Darunter sind Menschen mit geringem Einkommen besonders verwundbar. Für sie sind die prognostizierten 60 Euro mehr im Jahr kein Pappenstiel. Die Angst vor Überlastung wächst.

Die Regierung Merkel begreift nicht, dass das Qualitätssiegel der deutschen Energiepolitik immer die Verlässlichkeit, die Planungssicherheit und die vorausschauende Investitionstätigkeit war. Wer regierungsamtlich immer neues Chaos anrichtet, der zerstört immer neu das Vertrauen, das für langfristige Investitionen erforderlich ist. So bleibt unklar, wo die Kraftwerke sind, die Reservekapazitäten vorhalten. So wurden Investitionen in Stromspeicher verschleppt. So wurde der Netzausbau verschleppt. So gerät die Netzanbindung von Offshore-Windanlagen in Gefahr. Und am Ende wird jetzt auch die Haftung für dieses Risiko durch eine neue Umlage auf die Verbraucher abgewälzt. Wir brauchen eine solide Ordnung des Strommarktes. Der Netzausbau muss mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien synchronisiert werden, und bei einem hohen und wachsenden Anteil der Erneuerbaren an der Energieversorgung müssen sie auch einen entsprechenden Beitrag zur Netzstabilität leisten. Die Frage nach den notwendigen Reservekapazitäten muss beantwortet werden; die unausgeschöpften Chancen, durch Effizienzgewinne Kosten zu senken, müssen wieder stärker genutzt und entsprechende Investitionen auf den Weg gebracht werden. Das ist der Weg in die Zukunft! Die Erneuerbaren Energien zu verteufeln und ihren Ausbau fantasielos lahmzulegen, wie Schwarz-Gelb es will, das ist der Weg zurück in die Vergangenheit.

Die Energiewende muss also sozialverträglich, gerecht und transparent gestaltet werden. Um Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz zu gewährleisten, wird eine konsistente Strategie benötigt. Die Bundesregierung hat diese bisher nicht vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in einer Großen Anfrage Ausbaupläne und Kostenentwicklung bei den Erneuerbaren Energien thematisiert.

Die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710366.pdf