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Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern

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Vorfahrt für Investitionen. Das ist der erste zentrale Baustein im Steuerkonzept der SPD. Wir wollen die besten Schulen, gebührenfreie Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, eine moderne Infrastruktur und schnelles Internet für alle. Die Überschüsse im Bundeshaushalt lassen solche Zukunftsinvestitionen zu.

 

Der zweite zentrale Baustein ist ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem. Wir wollen Familien und Alleinerziehende sowie mittlere oder kleinere Einkommen gezielt entlasten. Dafür wollen wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen, einen Familientarif und Kinderbonus bei der Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen schrittweise abschaffen, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinführen und kleinere Einkommen bis 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlasten, ohne dass davon die Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

 

Außerdem wollen wir die Einkommensteuer gerechter gestalten. Der bisherige Spitzensteuersteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Alleinstehende (120.000 Euro für Ehepaare) greifen. Bisher musste er bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen von 54.000 Euro entrichtet werden. Der neue Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent. Er setzt aber erst später ab einem Einkommen von 76.200/154.000 Euro (Singles/Ehepaare) ein.

 

Reiche sollen stärker als bisher belastet werden. Deswegen wollen wir die Reichensteuer künftig fix ab einem Einkommen von 250.000 Euro (Alleinstehende) erheben. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass große Erbschaften wieder angemessen besteuert werden. Außerdem werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen, die bislang Einkommen aus Kapital privilegiert. Denn diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.

 

Das SPD-Steuerkonzept finden Sie hier.

Das Besteuerungsverfahren wird modernisiert

Das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Für ein dauerhaft zeitgemäßes und effizientes Besteuerungsverfahren braucht es daher Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung.

Daher hat die Bundesregierung diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen neuen Gesetzesentwurf beraten und beschlossen. Die enthaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen den Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter machen. Künftig können Bürger neben der Steuererklärung auch die erforderlichen Belege elektronisch übermitteln. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Personen, die die Formulare selber ausfüllen, müssen sie zukünftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Für jeden Monat Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung fällt in Zukunft eine Gebühr von 25 Euro an. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen und nicht steuerlich beraten werden, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben.

Mit dem neuen Gesetz sind auch Serviceverbesserungen geplant bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerpflichtige können weiterhin freiwillig elektronisch oder auf dem Papierweg einreichen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-moderne-steuerverwaltung. Das beschlossene Gesetz finden Sie über diesen Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf.

Steuersenkungen auf Pump – das sogenannte Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, die Einkommensteuer in zwei Schritten senken zu wollen: In dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2013 um 2 Mrd. Euro. Für die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen sollen zum 1. Januar 2014 dann weitere 4 Mrd. Euro folgen. Ziel sei es, die sogenannte „kalte Progression“ abzubauen und die Steuerzahler zu entlasten. Kalte Progression bedeutet: Das Gehalt steigt, und trotzdem bleibt weniger Nettoeinkommen übrig. Grund ist der progressive Steuertarif. Mit jeder Einkommenserhöhung steigt auch die Einkommensteuer – und zwar stärker als das Einkommen selbst.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Es ist geplant, dass die Einkommensteuersenkung durch Anhebungen des Grundfreibetrages und Tarifverschiebungen, bei denen die bisherigen Steuersätze erst für ein höheres Einkommen gelten, erfolgen soll. In 2013 soll der Grundfreibetrag um 110 Euro angehoben und eine Tarifverschiebung um 1,4 Prozent vorgenommen werden. In 2014 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 240 Euro und der Tarif um 3 Prozent verschoben werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Steuersenkungen der Bundesregierung aus folgenden Gründen abgelehnt:

Begünstigung von Beziehern höherer Einkommen

Die geplanten Steuersenkungen begünstigen die Bezieher höherer Einkommen. Bei einem Alleinstehenden (Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die Entlastung nach der zweiten Stufe 2014 im Jahr 101 Euro. Demgegenüber erhält ein Steuerpflichtiger (ebenfalls Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro eine mehr als dreimal so hohe Entlastung von 364 Euro jährlich. Die geplanten Steuersenkungen führen bei Geringverdienern nur zu einer verschwindend geringen Entlastung.

Finanzierung auf Pump

Die Steuermindereinnahmen werden die bereits vorgesehene Neuverschuldung weiter erhöhen und widersprechen damit den Bekenntnissen von Schwarz-Gelb zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Steuerschätzung rechtfertigt keine Steuersenkungen. Die prognostizierten Steuerzuwächse sind größtenteils auf die bislang gute Konjunktur zurück zu führen. Gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz müssen sie zur Reduzierung des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits verwandt werden und eröffnen deshalb keine Spielräume für dauerhafte Steuersenkungen.

Betreuungsgeld

Die Koalition hat beschlossen: Ab dem Jahr 2013 soll ein so genanntes „Betreuungsgeld“ im zweiten Lebensjahr eines Kindes in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Für die nächste Legislaturperiode werden ab 2014 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes versprochen. Die Kosten dafür werden 2 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt betragen.

Zum Betreuungsgeld ist seit Jahren alles gesagt: Als Fernhalte-Prämie ist es ein bildungspolitischer Rückschlag, weil es einen Anreiz für Eltern setzt, Kinder von früher Förderung in Kitas abzuhalten. Das Betreuungsgeld ist ein gleichstellungspolitischer Holzweg, weil es gegen eine frühe Rückkehr von Frauen in den Beruf gerichtet ist. Das Betreuungsgeld verschwendet Milliarden von Steuergeldern, die für den vor sich hin dümpelnden Kitaausbau fehlen.

Bevor der Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kraft treten kann, muss er noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Die SPD-geführten Länder werden das Gesetz dort ablehnen. Sie argumentieren, dass die geplante Steuersenkung die öffentlichen Haushalte im Umfang von sechs Milliarden Euro belaste und dies der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung widerspreche.

Ich werde Sie über die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen in meinem Infodienst informieren.