Schlagwortarchiv für: Energie

Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

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Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen

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Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Dafür muss Deutschland seine Importinfrastruktur ausbauen.

Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist es, den Bau von Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden. An den Standorten der landseitigen Terminals sollen FSRU am gleichen Standort nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den Betrieb einstellen.

Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden, wenn die Regionalpläne in ihrem Gebiet keine Windflächen vorsehen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Die Strompreisbremse kommt

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Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland.

In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Bundeshaushalt 2023

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Zukunftsinvestitionen

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Damit Fortschritt gelingen kann, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr massiv in den Breitbandausbau. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 21 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.

Die Finanzierung von Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik wird mit rund 4 Milliarden Euro fortgesetzt. Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge. Mit diesen Mitteln stärken wir außerdem die Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann. Dazu habe ich am Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Den Link zur Rede finden Sie hier.

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sozial und klimagerecht bauen

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem das Verdienst der SPD. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung.

790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen. Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Sozialer Zusammenhalt

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für mich und die SPD ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II schrittweise steigen.

Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren. Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf rund 8 Milliarden Euro.

Internationale Verantwortung

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer*innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider. Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energieversorgung sichern

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und das Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellen hierfür die Weichen.

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter. Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.

Stromversorgung wird sichergestellt

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.

„Gemeinsam stark für morgen“: Besuch des STEAG Kraftwerks Bergkamen-Heil

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Im Rahmen seiner Sommertour „ Gemeinsam stark für morgen“ besuchte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Montag, 12. Juni, das Steinkohlekraftwerk der STEAG in Bergkamen-Heil. „Die Energiewende ist die nächste Herausforderung im Strukturwandel im Ruhrgebiet. Bei einem Besuch im Kraftwerk Bergkamen-Heil habe ich mit Kraftwerksleiter Volker Veelmann und dem Betriebsratsvorsitzenden Bernd Hagemeyer über den Beitrag von Kohlestrom zur Versorgungssicherheit für die Energiewende diskutiert. Etwa 130 Beschäftigte arbeiten im Kraftwerk“, so Kaczmarek.

Im Rahmen der Tour „Gemeinsam stark für morgen“, die Oliver Kaczmarek bis zu den Sommerferien durchführt, besucht er Unternehmen, Vereine und Institutionen, die innovativ und lebensnah den Alltag der Menschenverbessern. Die Schlussfolgerungen der Besuche nimmt Kaczmarek in seinem persönlichen Wahlprogramm für seinen Wahlkreis mit nach Berlin.

 

Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

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Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen leiten wir die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein. Bis zum Jahre 2025 werden wir auf diesem Weg den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent steigern. Dabei hilft das System der Ausschreibungen dabei, für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.

In Zukunft geht der Ausbau der Erneuerbarer Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommt, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung Erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass wir eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürger-Energie-Genossenschaften besser stellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können.

Mehr dazu hier.

SPD setzt Fracking-Verbot durch

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An diesem Freitag hat das Parlament das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ beschlossen. Nach einjähriger Blockade konnte sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzen. Der Gesetzestext schafft einen sicheren Rechtsrahmen und schützt Menschen, Umwelt und Trinkwasser.

Das sogenannte „unkonventionelle Fracking“, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Die seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung darf weiterhin betrieben werden, allerdings mit strikteren Umweltschutzauflagen.

Bisher liegen uns zu wenige Erkenntnisse über mögliche Folgen des Fracking vor um abschließend darüber zu entscheiden. Daher dürfen in den nächsten vier Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, Probebohrungen nicht zuzustimmen.

Für die weitere Erforschung des Frackings wird auf der Grundlage des Gesetzes von der Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese begleitet die streng reglementierten Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und wertet sie aus. Dafür erstellt die Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 jährlich Erfahrungsberichte zu erfolgten Maßnehmen und zum Stand der Technik. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Nach vier Jahren werden die neugewonnenen Erkenntnisse über Fracking unter Berücksichtigung der Berichte der Expertenkommission evaluiert. Erst auf der Grundlage der daraus gewonnen fundierten Erkenntnisse wird der Bundestag 2021 erneut über Fracking abstimmen.

Hier geht es zum angenommen Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Und hier findet sich die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf

Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich machen. Die EEG-Reform 2014 war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen.

Wir werden die erneuerbaren Energien weiterhin kräftig ausbauen. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem sorgen wir für mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Zubau von Ökostromanlagen Schritt halten kann.

Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung Einzug hält, kann hier nachgelesen werden: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808832.pdf

Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

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Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html