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Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

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Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Energiewende effizient und sozial verträglich gestalten

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Die Energiewende muss sozialverträglich, gerecht und transparent gestaltet werden. Aus diesem Grund wurde das Thema auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert.

Mit ihrer großen Anfrage „ Die Energiewende – Kosten für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen“ hat die SPD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung den Ausbaustand der erneuerbaren Energien erfragt. Dabei geht es auch um die Entwicklung der EEG-Umlage. Auch die externen Kosten und die Umweltlasten der bisherigen Energienutzung werden thematisiert. Der Preisbildungsmechanismus an der Strombörse wird beleuchtet und mögliche Regulierungsmaßnahmen benannt. Die Förderung des Wärmesektors sowie der Netzausbau werden erwähnt. Zudem geht es um die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und ihre Finanzierung. Schließlich wird die Bundesregierung für die Notwendigkeit verbesserter Verbraucherinformation über die Kosten der Energiewende sensibilisiert.

Mit ihrem Antrag „Die europäische Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll ausgestalten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen über die EU-Energieeffizienzrichtlinie dafür einzusetzen, dass für öffentliche Gebäude nur wenige Ausnahmen gelten. Die Richtlinie soll auch für private und gewerbliche Wohnungsgesellschaften gelten. Mitgliedstaaten müssen mehr Raum für eigene Energieeffizienzanreizsysteme erhalten. Die Einführung von Energieeffizienzfonds auf nationaler Ebene ist verbindlich zu machen. Öffentliche Beschaffungen haben sich an der höchsten Effizienzklasse zu orientieren.

Ein weiterer Antrag „Zukunft des Energie- und Klimafonds und der durch ihn finanzierten Programme“ der SPD- Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, eine belastbare Preiskalkulation und Berechnung für die in Zukunft zu erwartenden Erlöse aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) vorzulegen. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Anhebung des EU-Klimaschutzziels auf mindestens 30 Prozent CO2-Reduktion bis 2020 einsetzen. Die Programmkürzungen im EKF müssen verhindert werden. Zudem soll ein Finanzierungskonzept für die Energiewende und den Klimaschutz vorgelegt werden. Programme und Maßnahmen im EKF sind wieder in die Einzelpläne des Bundeshaushalts zu überführen.

Die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710366.pdf

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708159.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710088.pdf