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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf