Schlagwortarchiv für: Erneuerbare Energien

Energieinfo verschickt: Staatliche Förderung „Erneuerbares Heizen“ und Erfüllungsoptionen für Heizungen

Die Bundesregierung hat sich auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen verständigt. Weiterlesen

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – Das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.

Stromversorgung wird sichergestellt

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten

Wichtige Gesetze vor der Sommerpause verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 04.-08.07.2016

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Integrationsgesetz, EEG-Novelle, Sexualstrafrecht, Bekämpfung von Menschenhandel, Urheberrecht, Strafbarkeit von Sportwettbetrug, Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, Betäubungsmittelrecht, Transplantationsregister und viele weitere Themen – bevor heute die parlamentarische Sommerpause beginnt, hat die Koalition noch einige wichtige Gesetze verabschiedet. Dazu kommt die Nachricht, dass der Bund in den nächsten Jahren mehr Geld an die Länder zur Bewältigung der Flüchtlingspolitik gibt. Wir haben viel erreicht, aber trotzdem hat die SPD in Umfragen noch nicht wieder das verloren gegangene Vertrauen zurückgewonnen. Diese Frage beschäftigt auch viele Mitglieder der Partei.

Tatsächlich hat die SPD in der Regierung viel erreicht. Es gibt keinen Grund, die Erfolgen wie den gesetzlichen Mindestlohn, die Rentenreform, die Mietpreisbremse und Bauoffensive, die BAFöG-Erhöhung, die Energiewende, Ausbau der Kita-Betreuung, Fracking-Verbot und vieles mehr zu relativieren. Die SPD hat dem Koalitionsvertrag ihre Handschrift aufgedrückt und wir setzen diesen Schritt für Schritt um. Für eine Selbstverzwergung der SPD besteht kein Anlass!

Aber es bleibt auch noch viel zu tun. Niemand hat behauptet, dass die SPD in einer Koalition mit den Konservativen ihre Programmatik eins zu eins umsetzen wird. In den nächsten Wochen wird es wichtig sein, deutlich zu machen, wo wir uns von CDU und CSU unterscheiden und wo wir alleine bessere Politik machen könnten als mit der Union. Beispielsweise bei der Erbschaftssteuer, wo der Kompromiss mit der Union nicht unseren Vorstellungen entspricht. Oder die Außenpolitik, wo die SPD und Frank-Walter Steinmeier ihren Entspannungskurs fortsetzen und zu Recht eine konstruktive Rolle Russlands einfordern und zugleich die NATO-Manöver an der russischen Grenze kritisieren. Dabei geht es nicht um Opposition in der Koalition, sondern um das Sichtbarmachen von politischen Alternativen.

Im September stehen zwei Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an und zeitglich wird ein kleiner Parteitag über die Haltung der SPD zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA entscheiden. Außerdem werden in den Wahlkreisen und Landesverbänden die Vorbereitungen für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 getroffen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen allen schöne Sommerferien! Der Politikbetrieb geht noch ein paar Tage Zuhause weiter und dann machen auch wir, mein Büro und ich, eine Pause – ganz ohne Politik. Den nächsten Info-Dienst gibt es am 9. September. In der Zwischenzeit können Sie sich auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de oder auf Facebook unter https://www.facebook.com/oliver.kaczmarek über meine Arbeit im Sommer informieren.

Glückauf!

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration
  2. Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“
  3. Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
  4. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  5. Mehr Schutz für Prostituierte
  6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien
  7. Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

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Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen leiten wir die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein. Bis zum Jahre 2025 werden wir auf diesem Weg den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent steigern. Dabei hilft das System der Ausschreibungen dabei, für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.

In Zukunft geht der Ausbau der Erneuerbarer Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommt, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung Erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass wir eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürger-Energie-Genossenschaften besser stellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können.

Mehr dazu hier.

Bundeshaushalt und EEG 2014 – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.06.2014

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In dieser Woche haben wir im Bundestag den Bundeshaushalt 2014 abschließend beraten und beschlossen.

Dass dieser vergleichsweise spät im laufenden Haushaltsjahr beschlossen wird, ist hauptsächlich der späten Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl geschuldet. Doch ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt einen wichtigen Schritt getan haben, denn: Wir haben mehr Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Verkehrsinfrastruktur oder Bildung und Forschung beschlossen und dabei geschafft, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr strukturell ausgeglichen sein wird. Mehr Zukunftsinvestitionen verbunden mit soliden Staatsfinanzen – das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.

Daneben hat ein Aufruf der Kampagnen-Plattform Campact für Aufsehen gesorgt. Campact hatte unterstellt, die Regierung plane, „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“. Bei allem Respekt und aller Sympathie für die Aktivisten: Diese Aktion ist nicht in Ordnung. Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.

Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von „Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitionsvertrag. Demnach hat der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit oberste Priorität. Desweiteren dürfen giftige Substanzen nicht angewendet werden. Bis auf weiteres kommt eine kommerzielle Nutzung der Fracking-Technologie vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.

Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beginn der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Zukunft und Stabilität der Lebensversicherungen sowie die Verlängerung zweier Einsätze der deutschen Streitkräfte in Mali und im Libanon waren weitere Themen in dieser Sitzungswoche – über die ich auch hier im Infodienst berichte.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Der Bundeshaushalt 2014
2. Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG 2014)
3. Lebensversicherungsreformgesetz
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014)

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Am Freitag vormittag wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 sowie das Gesetz zur besonderen Ausgleichsregelung im Deutschen Bundestag abschließend debattiert und beschlossen. Das neue EEG bildet nun den Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Mit dem Gesetz wollen wir mehr Kosteneffizienz erreichen, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. Der Ausbaukorridor bildet eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien wird spätestens 2017 über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung maßvoll vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gibt es eine sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Auf diese Weise wird die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb gesichert. Insgesamt 68 Branchen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden sowie Härtefallregelungen für Unternehmen angewandt werden, die aus den Ausnahmen herausfallen. Insgesamt wird damit ein weiterer Aufwuchs des Entlastungsvolumens für die energieintensive Industrie verhindert und die Entlastung stärker auf die wirklich energieintensiven Unternehmen konzentriert.

Relevant ist die Neuregelung des EEG auch für Eigenstromproduzenten. In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Diese Entwicklung benachteiligt diejenigen Verbraucher, die sich keine Anlage zur Eigenstromerzeugung leisten können, da nur sie für die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher soll sie auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Dabei sollen auch Eigenstromversorger künftig grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird. Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Einen Bericht der SPD-Fraktion zur EEG-Novelle finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/die-energiewende-zum-erfolg-f%C3%BChren