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Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat

In dieser Woche traf sich in Brüssel der Europäische Rat zu Beratungen über das britische Referendum zum EU-Austritt (sog. „Brexit“) und den Umgang mit der Flüchtlingskrise. Diese Themen standen im Zentrum der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der anschließenden Debatte am Mittwoch.

In Großbritannien könnte es noch in diesem Jahr zu einem Referendum über den Verbleib des Königreichs in der EU kommen. So hat es Premierminister David Cameron angekündigt. Die Reform-Forderungen des britischen Premiers standen im Zentrum der Beratungen des Europäischen Rates diese Woche. Merkel machte in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag deutlich, dass es die europäische Freizügigkeit und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung nicht zur Disposition stehen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann plädierte dafür, trotz grundsätzlicher Vorbehalte über Sonderregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten die Chance für eine Einigung mit Großbritannien zu nutzen. Eine EU ohne Großbritannien würde Europa empfindlich schwächen – wirtschaftlich und politisch. Deshalb lohne sich die politische Anstrengung, mit Großbritannien einen Kompromiss zu auszuhandeln, der den Verbleib in der EU ermöglicht. Eine Einigung darf allerdings nicht um den Preis der Desintegration erzielt werden, vielmehr muss sie Europa festigen und seine Reform- und Integrationsfähigkeit erhalten.

Die Flüchtlingspolitik ist das zweite beherrschende Thema beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Eine europäische Lösung im Umgang mit den nach Europa flüchtenden Menschen steht noch aus. Bundeskanzlerin Merkel sprach sich in ihrer Erklärung für eine spürbare Reduzierung der ankommenden Geflüchteten aus. Dazu müssten Fluchtursachen weiter und besser bekämpft, der Schutz der Außengrenzen und die Steuerung des Zuzugs effektiver geregelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Türkei sei hier ein zentrales Thema. Die Türkei habe in den letzten Monaten in einem Maße Flüchtlinge aufgenommen, dem jeder in Europa – und auch wir in Deutschland – großen Respekt zollen müsse, bekräftigte Thomas Oppermann. Die weitere Zusammenarbeit mit der EU stehe und falle mit der Frage, ob wir bereit sind, ihnen auch einen Teil der Flüchtlinge abzunehmen. Deshalb müsse mit der Verweigerungshaltung einiger EU-Länder, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu betreiben, Schluss sein.

Weitere Information der SPD-Bundestagsfraktion zur Rede des Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/durch-nationale-alleing%C3%A4nge-wird-nichts-europa-besser

Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt. So sieht es das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten.

Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden.

Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen

Die EU-Staats- und Regierungschefs und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu haben sich am vergangenen Wochenende auf einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen verständigt. Ziel ist es, eine geordnete, humane und leistungsfähige Hilfe für Flüchtlinge sicherzustellen.

Bis zum Jahresende wird Deutschland über einer Million Flüchtlingen Zuflucht gewähren. Dank einer gesamtstaatlichen Anstrengung und einer überwältigend großen Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger hat unser Land diese Herausforderung bislang bewältigt. Jedoch stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Damit unsere Kommunen in der Lage bleiben, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen wir zwei Dinge schaffen: Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und die Geschwindigkeit der Zuwanderung verringern.

Der vereinbarte Aktionsplan für eine intensivere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik wird dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn wenn die Türkei ihre Zusagen einhält und ihre Grenzen besser sichert, dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Deutschland und andere europäische Partner in Abstimmung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Kontingente von syrischen Flüchtlingen aufnehmen können.

EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia

Am Donnerstag stimmte der Deutsche Bundestag mehrheitlich einer Wiederaufnahme der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission „EU Training Mission Somalia“ (EUTM Somalia) zu. Das Mandat wurde bis zum 31. März 2015 verlängert und sieht eine Beteiligung von bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten an der Mission vor.

Die Lage in Somalia ist seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Mit dem langjährigen Bürgerkrieg ging ein weitgehender Staatszerfall beziehungsweise die Abwesenheit funktionierender staatlicher Strukturen in weiten Teilen des Landes einher, insbesondere im Sicherheits- und Justizbereich. Weite Teile der Bevölkerung leben in prekären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Verstärkt durch die erhebliche Korruption und die Aktivitäten extremistischer Kräfte sowie privater Milizen entstand ein Umfeld, in dem Piraterie und Terrorismus in Somalia eine Gefahr nicht nur für die Sicherheitssituation in der Region darstellte.

Die EU arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung am Aufbau tragfähiger Strukturen durch Demokratieaufbau, bei der Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkrieges.

Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung. Damit trägt die Mission zur nachhaltigen Stabilisierung des Landes bei. Diesen ganzheitlichen Ansatz hat Deutschland von Anfang an unterstützt.

Den Antrag der Bundesregierung zur Wiederaufnahme der Beteiligung der EU Ausbildungsmission in Somalia finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800857.pdf