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Finanzhilfen für Spanien – Zur Sondersitzung des Bundestages am 19.07.2012

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Am heutigen Donnerstag hat eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages statt gefunden. Die Abgeordneten sind zur Beratung der Finanzhilfen für Spanien aus ihren Wahlkreisen nach Berlin gekommen. Dies ist nötig und richtig, weil Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Votum des Bundestages benötigt, bevor er auf Europäischer Ebene für Deutschland Entscheidungen treffen kann. Das Parlament muss entscheiden und die Abgeordneten müssen die Möglichkeit erhalten die Vorlagen zu debattieren und abzustimmen.

Zuvor haben bereits die Finanzminister der Eurostaaten über die anstehenden Hilfen für Spanien beraten. Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll der spanischen Regierung noch im Verlauf dieses Monats zur Verfügung gestellt werden. Die Eurogruppe hat sich auf die wesentlichen Bedingungen verständigt, unter denen die spanische Regierung Hilfen zur Stabilisierung des Bankensektors erhalten soll. Die Einzelheiten dieser Beschlüsse hat die SPD-Bundestagsfraktion gründlich geprüft und darauf basierend entschieden, dem Gesetzesantrag der Bundesregierung zuzustimmen.

Die Ergebnisse dieser Sondersitzung, Informationen zu aktuellen Themen und Terminhinweise habe ich in diesem Sonder-Infodienst zusammengefasst.

Weiterhin schöne Ferien!

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Deutscher Bundestag entscheidet über Finanzhilfen für Spanien
2. Schwarz-Gelb schwächst Datenschutz im Meldewesen
3. SPD-Bundestagsfraktion beschließt Antrag zum Menschenrecht auf Inklusive Bildung
4. Aktuelle Terminhinweise

Deutscher Bundestag entscheidet über Finanzhilfen für Spanien

In der heutigen Sondersitzung des Bundestages wurde über eine Finanzhilfe für spanische Banken entschieden. Zu Beginn der Sitzung gab Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Regierungserklärung ab.

Die spanische Regierung hatte am 25. Juni offiziell Finanzhilfen bei den Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe beantragt. Da sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Euro-Währung. Die Finanzhilfe wird vom vorläufigen Euro-Rettungsfonds EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) bereitgestellt, jedenfalls solange, bis der dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zur Verfügung steht. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt Anfang September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den ESM und damit seine grundsätzliche Verfassungskonformität zu verkünden. Die Euro-Finanzminister hatten sich bereits bereit erklärt, für Spanien bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Übernahme von Garantien

Mit der Zustimmung des Bundestages wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, die notwendigen Bürgschaften zu übernehmen. Der deutsche Anteil für die zu übernehmenden Garantien beträgt nach Angaben des Finanzministeriums 29,07 Prozent. Es werden keine Bareinzahlungen oder ähnliches aus dem laufenden Haushalt fällig.

Finanzminister Schäuble hat ausgeführt, die Finanzhilfe sei unabweisbar, um die Sicherung der Stabilität in der Eurozone insgesamt zu gewährleisten. Er bezieht sich auf die Einschätzung der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht und des Internationalen Währungsfonds, wonach es dringend notwendig sei, Teile des spanischen Bankensektors zu restruktuieren und zu rekapitalisieren und den Marktzugang Spaniens zu besseren, nachhaltigen Finanzierungskonditionen zu wahren.

Spanische Regierung soll für Verpflichtungen einstehen
Die Finanzhilfen sollen an den staatlichen Fonds FROB als Bevollmächtigten der spanischen Regierung ausgezahlt werden, der die Hilfen an die betreffenden Banken weiterleitet. Die Programmlaufzeit soll 18 Monate betragen. Neben dem Fonds soll auch die spanische Regierung Vertragspartner der EFSF und später des ESM werden und für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen gegenüber EFSF und ESM einstehen. Damit bleibt der spanische Staat in der Haftung.

Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll bereits Ende Juli bereitgestellt und von der EFSF zunächst in Reserve gehalten werden. Sie soll nur ausgezahlt werden können, wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln erforderlich würde. Jede Verwendung von Mitteln aus dieser Tranche erfordere einen begründeten und quantifizierten Antrag der spanischen Zentralbank und die anschließende Billigung durch die EU-Kommission und eine Arbeitsgruppe der 17 Euro-Mitgliedstaten im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank.

Europäische Bankenaufsicht unabdingbar
Die Entscheidungen, die der Bundestag heute getroffen hat, betreffen keine direkten Hilfen für Banken. Direkte Hilfen sind bislang weder im Rahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) noch im Rahmen des künftigen Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in seiner geltenden Form möglich. Die Beschlüsse des letzten EU-Gipfels sehen eindeutig vor, dass direkte Bankenhilfen nur möglich werden, wenn vorher eine europäische Bankenaufsicht etabliert worden ist. Dazu liegen aber derzeit noch keine Anträge der Bundesregierung vor. Das vor 2,5 Wochen mit den Stimmen der SPD beschlossene Gesetz zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus verbietet solche Hilfen ausdrücklich.

Die Ausgestaltung einer stärkeren europäischen Bankenaufsicht wird Thema der kommenden Monate sein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass es auch unter einer solchen Bankenaufsicht keine völlig unkonditionierten Hilfen für Banken geben kann. Die Europäische Kommission wird den Angaben zufolge im Herbst Gesetzgebungsvorschläge für eine europäische Bankenaufsicht unter Beteiligung der Europäischen Zentralbank vorlegen.

Quelle unter anderem: www.bundestag.de

Licht und Schatten – Entscheidungen zu Europa

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag sehr wichtige Entscheidungen im weiteren Umgang mit der Finanzmarktkrise getroffen. Nach langer Diskussion innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion und in verschiedensten Gesprächsrunden habe ich dem Paket aus Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM), Finanztransaktionssteuer, Wachstumsprogrammen für Europa und Fiskalvertrag zugestimmt. Zu einzelnen  Punkten habe ich Kritik und teilweise erhebliche Bedenken. Am Ende muss man abwägen und sich entscheiden. Einige Erwägungen möchte ich hier gerne darstellen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass angesichts der sich verschärfenden Finanzmarktkrise und globaler weltwirtschaftlicher Entwicklungen keine Alternative dazu besteht, die europäische Einigung weiter und konsequenter voranzutreiben. Deutschland hat als größte Volkswirtschaft in der EU ein vitales Interesse daran. Etwa 50 bis 60 % des deutschen Exports gehen in die Europäische Union und damit insbesondere in den Euro-Raum. Millionen Arbeitsplätze in Deutschland sind davon abhängig, dass es in Europa solide Volkswirtschaften und Staatshaushalte gibt. Eine Rückkehr zur D-Mark hätte katastrophale Auswirkungen. Insofern ist es nicht nur ein Akt der Solidarität, wenn wir die Stabilisierung des Euro vorantreiben. In einer globalisierten Weltwirtschaft haben wir nur als gemeinsames Europa eine Chance  unseren Wohlstand zu halten.

Insofern ist ein Schutzschirm gegen die spekulativen Angriffe auf unsere Währung durchaus sinnvoll. Die Wirkweisen des ESM habe ich in meinem aktuellen Info-Dienst zusammen gefasst. Aus meiner Sicht kommt er vielleicht zu spät. Die Bundeskanzlerin hat zu lange gezögert, die Finanzmarktkrise bagatellisiert und letztlich zu einer Staatschuldenkrise umgedeutet. Alles das hat nicht nur Zeit sondern auch viel Geld gekostet. Die Entscheidung zum ESM hätte viel früher fallen müssen.

Ohne Zweifel übernimmt Deutschland innerhalb des ESM eine große Verantwortung und auch ein gewisses Risiko. Einige Folgen sind auch heute noch nicht 100%ig absehbar, aber nicht-Handeln ist in dieser Situation keine Alternative. Es macht Sinn, das Risiko einiger Euro-Staaten, die sich kein Geld mehr auf den Finanzmärkten leihen zu können, abzuschirmen, indem der ESM das Geld leiht und es zu marktüblichen Preisen an die antragstellenden Staaten weiter gibt. Die auf dem Europäischen Rat in der vergangenen Woche ausgehandelte Direktfinanzierung von Banken war übrigens noch nicht Gegenstand der Beschlussfassung am Freitag.
Insgesamt muss jedoch die Logik durchbrochen werden, dass der Finanzsektor an der Beseitigung der Folgen der durch ihn selbst verursachten Krise nicht weiter beteiligt wird. Hier haben wir gegen den Willen der schwarz-gelben Koalition einen entscheidenden Durchbruch errungen: mit der Finanztransaktionssteuer wird der Finanzsektor zukünftig für die Beseitigung der Folgen der Krise mit einstehen müssen. Deutschland wird mit 9 weiteren Staaten diese Steuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einführen. Ich bin sicher, weitere werden folgen.

Hinzu kommt ein Paket aus Wachstumsimpulsen, mit der die wirtschaftliche Lage in allen Ländern der EU und insbesondere den Krisenländern angekurbelt werden soll. Die Logik ist ganz einfach: wenn die Auflagen eingehalten und Kredite zurückgezahlt werden sollen, muss es in den betroffenen Ländern eine stabile wirtschaftliche Lage geben. Insbesondere ist dabei die Jugendarbeitslosigkeit zu beachten. In Spanien sind beispielsweise mehr als 45 % aller Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren arbeitslos. Wir müssen deshalb gerade für die Generation, die einmal das Europa der Zukunft erfolgreich tragen soll, Chancen auf Arbeit schaffen. Spanien ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, dass dazu auch verstärkte Reformanstrengungen nötig sind, denn auch vor der Krise lag die Jugendarbeitslosigkeit bereits bei um die 20 % und war damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Das vierte Element in dem Paket vom Freitag ist der sog. Fiskalvertrag, mit dem die Staaten zu einem rigiden Ausgabeverhalten, gezwungen werden sollen, um Staatsschulden einzudämmen. Hier gibt es einige schwerwiegende Bedenken, die ich teile: die Vorgaben des Fiskalpakts sind ein (begrenzter) Eingriff in die Haushaltsautonomie der beteiligten Länder, da er Vorfestlegungen zum Ausgabeverhalten macht. Der Fiskalpakt verpflichtet zu einem drastischen, vielleicht unrealistischen Abbau von Schulden pro Jahr, der die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse in Deutschland noch einmal verschärfen würde. Und der Fiskalpakt betrachtet nicht die Einnahmeseite von Staaten, insbesondere dort, wo es strukturelle Defizite gibt. Er schließt sie aber auch nicht aus. Fakt ist, ohne eine andere Einnahmepolitik der strukturell unterfinanzierten Staaten wird es auch keinen Schuldenabbau geben.

Schwerwiegend ist der Vorwurf, der Fiskalpakt greife in die Haushaltsautonomie ein und höhle das Mitbestimmungsrecht des Parlaments aus. Hier gilt wie beim ESM für mich, die Grundsatzfrage zu klären. Mir ist lieber, der Bundestag überträgt Rechte an das Europäische Parlament, was ich im Übrigen für die Zukunft für notwendig halte, als an Exekutivorgane wie den sog. Gouverneursrat. Allerdings sind die Vertreter in diesen Gremien immer auch an die Entscheidungen des Bundestag und seiner Gremien gebunden. Vielmehr gilt es aber die Frage zu beantworten, wie viel Vergemeinschaftung wir in Europa wollen und wie viel wir brauchen. Die zentrale Frage ist nach dieser Diskussion für mich: welche Institutionen, demokratisch legitimiert und kontrolliert, sollen in Zukunft die Finanzmarktkrise bekämpfen und die wirtschaftliche Entwicklung in Europa befördern? Insofern ist der Ruf nach einer zeitgemäßen Weiterentwicklung unseres Grundgesetzes ein interessanter Diskussionsanstoß.

Zuletzt sei hier noch darauf hingewiesen, dass sich die Länder und der Bund vor der Abstimmung des Paketes aus ESM und Fiskalpakt auf ein Paket geeinigt haben, mit denen die Länder Kompensationen für die entstehenden Verluste insbesondere aus dem Fiskalpakt erhalten und die Kommunen finanziell bei der Eingliederungshilfe entlastet sowie weitere Unterstützung beim Ausbau der Ganztagsbetreuung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat seine Zustimmung zu den Gesetzen erteilt.

Insgesamt gibt es Licht und Schatten bei der Entscheidung vom Freitag. Der Fiskalpakt bereitet erhebliche Bedenken, bei der Finanztransaktionssteuer und dem Wachstumspaket haben SPD und Grüne Erfolge erzielt. Dieser Erfolg ist auch der beharrlichen Verhandlungsführung gegenüber der schwarz-gelben Koalition zu verdanken. Ich habe die Verhandlungen immer im Paket betrachtet. Eine Zustimmung zum Fiskalpakt war unter Hintanstellung inhaltlicher Bedenken nur möglich, da die Bundesregierung unseren Weg von Beteiligung der Finanzmärkte und Wachstumsimpulsen mitgegangen ist . Eins war ohne das andere nicht zu haben.

Natürlich hätte ich mir auch vorstellen können, den Fiskalpakt abzulehnen und den Rest mitzunehmen, aber das hätte aus meiner Sicht den politischen Prozess verzerrt und wäre nicht fair gegenüber den Mitgliedern meiner Fraktion gewesen, die Finanztransaktionssteuer und Wachstumspaket unter der Bedingung der Zustimmung zum Fiskalpakt ausgehandelt haben. Insofern war das gesamte Paket ein Kompromiss unter Parteien, die zum Teil grundsätzliche Unterschiede in der Auffassung der Krisenlösung haben und die Entscheidung darüber eine Abwägung, bei der ich den gesamten Prozess und das Paket betrachtet habe.

Regierungserklärung zum G8- und zum Nato-Gipfel

In dieser Woche gab Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Gipfel der acht größten Industrienationen der Welt am 18. und 19. Mai in den USA ab. Finanzmarktkrise, Staatsschuldenkrise, makroökonomische Ungleichgewichte und innereuropäische Spannungen hinterlassen Spuren. Europa droht im globalen Wettbewerb zurückzufallen. Für Europa ist diese Entwicklung nicht nur ein wirtschaftliches Risiko. Das Bild des europäischen Einigungsprojektes als Vorbild für andere Weltregionen nimmt Schaden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier hat in seiner Rede deutlich gemacht, dass die Bundesregierung vor der Entscheidung steht, ob sie dieser Entwicklung tatenlos zusehen will oder ob Deutschland die Lethargie abschüttelt und die Probleme anpackt. Die innere Zerstrittenheit der schwarz-gelben Koalition verhindert, dass Deutschland eine Führungsrolle einnehmen kann.

Deutschland ist durch die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und durch eine Politik der Investitionen stärker geworden. Wir sind besser durch die Finanzmarktkrise gekommen als andere Länder. Doch unser Land ist keine Insel. Es kann Deutschland auf Dauer nicht gut gehen, wenn es Europa schlecht geht. Der Einbruch trifft doch längst nicht nur Griechenland. Auch Spanien strauchelt, Italien ist unsicher, selbst die stabilen Niederlande rutschen in die Rezession.

Wer diese Risiken nicht sehen will, der soll wenigstens auf die Finanzlasten schauen, die Deutschland schultert. Das Konzept von Angela Merkel, das einseitig auf Hilfskredite und Haushaltskürzungen setzt, hat die Risiken nicht verringert, sondern vergrößert. Das erste Hilfspaket für Griechenland hatte im Frühjahr 2010 eine Höhe von 110 Mrd. Euro. Zwei Jahre später betragen die Hilfsprogramme für Griechenland, Irland und Portugal insgesamt schon 403 Mrd. Euro. Vor zwei Jahren musste Deutschland für 22,5 Mrd. Euro Kredithilfen haften. Heute haftet Deutschland für eine Summe von 211 Mrd. Euro.

Die SPD-Bundestagsfraktion macht bereits seit Monaten einen Vorschlag für die Modernisierung und Erneuerung von Europas Wirtschaft. Ein Wechsel zu einer Modernisierungs- und Investitionsstrategie kann den bisherigen Teufelskreis durchbrechen. Die Bundesregierung hat es bislang trotz einiger Lippenbekenntnisse zum Wachstum versäumt, ein Konzept vorzulegen oder in Gespräche über ein Konzept einzutreten, wie Europa neue wirtschaftliche Kraft gewinnt und wieder auf die Beine kommt. Auch die Gespräche über den Fiskalpakt stecken fest, weil es noch zu viele unbeantwortete Fragen gibt. Nicht zuletzt muss die Bundesregierung in Rechnung stellen, dass der Fiskalpakt nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat eine 2/3-Mehrheit braucht. Auf unklarer Grundlage, was die künftigen Lasten für die Länderhaushalte angeht, wird es diese Mehrheit kaum geben.

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion – der Fiskalpakt

Beim Gipfel der Europäischen Union (EU) in Brüssel am 30.1. haben 25 EU-Länder zugesagt, sich an dem Pakt für strenge Haushaltsdisziplin zu beteiligen. Nicht dabei sind Großbritannien und Tschechien. Um künftige Krisen zu vermeiden, soll der sogenannte Fiskalpakt die Haushaltsdisziplin und die politische Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik stärken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere EU-Staaten wollen mit dem Fiskalpakt strengere Haushaltsregeln beschließen. Dass nicht alle mitziehen ist ein Schwachpunkt des Fiskalpakts, denn er läuft lediglich parallel zu den EU-Verträgen. Kritiker bemängeln, dass sich Länder im Zweifel darauf berufen könnten, dass das EU-Recht Vorrang hat.

Kernpunkte des Fiskalpakts
Schuldenbremse und Schuldenabbau: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund, die in Normalzeiten ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf. Kontrovers bleibt, dass Deutschland eigentlich auf einer Verankerung der Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen gepocht hatte. Dies ist aber besonders für Länder mit angelsächsichem Rechtssystem schwierig. Also steht im jetzigen Vertrag nur noch, dass die Schuldenbremse eingeführt werden soll, nicht aber, dass sie in der Verfassung verankert werden muss.

Defizitverfahren: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll automatisch ein Kontrollverfahren ausgelöst werden. Ein Staat kann nicht mehr einfach das Ziel verletzen, ohne dass jemand protestiert. Nur eine qualifizierte Mehrheit – das sind etwa 60/70 Prozent der Unterzeichner des Fiskalpakts – kann verhindern, dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Sanktionen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten die Schuldenbremse und die Defizitregeln umsetzen. Nach dem jüngsten Vertragsentwurf kann das Gericht ansonsten Geldstrafen verhängen.

Inkrafttreten: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

Verknüpfung mit dem Europäischen Rettungsschirm: Wie von Deutschland gefordert, soll der Fiskalpakt mit dem im Juli startenden dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Fiskalpakt unterzeichnet haben.

Beratung im Deutschen Bundestag: Um den Vertrag in Deutschland zu ratifizieren, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Die notwendige Mehrheit wird also nur zustande kommen, wenn große Teile der Opposition für eine Unterstützung gewonnen werden.

Niemand kann davon ausgehen, dass diese Zustimmung eine Selbstverständlichkeit ist. Im Gegenteil, die Hürde ist hoch. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, hat deshalb in einen gemeinsamen Brief mit den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Trittin und Renate Künast, die Bundeskanzlerin aufgefordert, das Gespräch mit der Opposition zu suchen. Der Fiskalpakt ist umstritten und bleibt in seiner einseitigen Ausrichtung fragwürdig. Wir brauchen eine nachhaltige Konsolidierung der Staatshaushalte in der Eurozone. Diese kann aber nur tragfähig sein, wenn neben den Einsparungen eine Wachstums- und Investitionsstrategie zur Erneuerung der europäischen Realwirtschaft geschaffen wird. Ebenso müssen die Kosten der Finanzmarktkrise gerecht verteilt werden und die Staatendurch sichere Einnahmen handlungsfähig bleiben. In den anstehenden Verhandlungen über die Zustimmung zum Fiskalpakt im Deutschen Bundestag wird deshalb zu reden sein über eine europäische Wachstums- und Investitionsinitiative, ein Programm zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und einen klaren und verbindlichen Beschluss zur Besteuerung der Finanzmärkte.

Der Fiskalpakt wird voraussichtlich im Mai im Bundestag zur Abstimmung stehen.

Verabschiedung des zweiten Griechenlandpaketes – Zur Sitzungswoche vom 27. Februar bis 02. März 2012

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Dass innerhalb von zwei Jahren zwei Bundespräsidenten vorzeitig zurücktreten, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Insbesondere die Wahl von Christian Wulff war von parteitaktischen Überlegungen seitens der CDU/CSU und FDP geprägt und hat letztendlich zu einer Beschädigung des höchsten Amtes in unserem Land geführt.

Deshalb bin ich froh darüber, dass Joachim Gauck nun der gemeinsame Kandidat von SPD und Grünen ebenso wie von Union und FDP ist. Dies ist ein wichtiges Signal. Viele Menschen haben das Vertrauen in die politischen Akteure verloren und sind überzeugt, dass Inhalte und Kompetenzen keine Rolle spielen, sondern es nur um Parteitaktik geht. Mit der parteiübergreifenden Nominierung von Joachim Gauck für das Amt des Bundespräsidenten zeigen wir, dass es in Grundfragen von Demokratie und Freiheit einen parteiübergreifenden Konsens geben kann. Joachim Gauck war schon 2010 der gemeinsame Kandidat von SPD und Grüne. Und es ist gut, dass er jetzt die Chance auf eine breite parteiübergreifende Mehrheit in der Bundesversammlung hat. Wir haben ihn aufgrund seiner Unabhängigkeit vorgeschlagen, wohl wissend, dass er kein Sozialdemokrat ist. Und wohl wissend, dass seine Unabhängigkeit mal für die eine und mal für die andere politische Partei auch Widerspruch mit sich bringen kann. Gerade weil er eine ihn prägende Biografie hat, die Respekt in breiten Teilen der Bevölkerung findet, und gerade weil er freiheraus spricht wo es notwendig ist, auch der Kontroverse nicht aus dem Weg geht, kann er für Deutschland in kritischer Zeit ein guter und geachteter Präsident sein. Ich freue mich auf die Bundesversammlung am 18. März, an der aus dem Kreis Unna auch mein Kollege Dr. Dieter Wiefelspütz sowie die Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiss, Rainer Schmeltzer und Wolfram Kuschke teilnehmen werden. Fünf Stimmen der SPD im Kreis Unna auf der Bundesversammlung zeigen, dass wir in der SPD ein gewichtiges Wort für unsere Region mitreden.

Die weiteren Themen dieser Sitzung habe ich in diesem Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Europa braucht Stabilität, Griechenland braucht unsere Hilfe
2. Das Zweite Griechenlandpaket im Einzelnen
3. Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
4. Koalition beschließt Kürzung der Solarförderung – Aktuelle Stunde im Bundestag
5. Rentenversicherung an den demografischen Wandel anpassen

Europa braucht Stabilität, Griechenland braucht unsere Hilfe

Am Montag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das zweite Hilfspaket für Griechenland beschlossen. Angela Merkel verfehlte jedoch die sogenannte Kanzlermehrheit. Bei den vorherigen europapolitischen Abstimmungen konnte sie diese noch immer mobilisieren. Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Unterstützung für ihren Kurs in den eigenen Reihen schrumpft. Ein Beispiel sind die Äußerungen von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der am Wochenende einen Austritt Griechenlands aus der Eurozone ins Spiel gebracht hatte. Die symbolisch wichtige Kanzlermehrheit von Union und FDP beträgt 311 Stimmen, also die Mehrheit aller 620 Bundestagsabgeordneten. Bei Abstimmungen ist sie ein Hinweis auf die Unterstützung der Koalition für die Bundeskanzlerin. Union und FDP haben gemeinsam 330 Sitze im Bundestag. Bei der namentlichen Abstimmung kamen CDU, CSU und FDP gemeinsam jedoch nur auf auf 304 Ja-Stimmen.

Wir müssen Stabilität in Europa zurückgewinnen. Das ist mit dem Griechenlandpaket bei Weitem noch nicht geschafft. Aber wenn wir das Risiko einer Ausweitung der Krise jetzt eindämmen und die Chance wahren wollen, den Euro zu erhalten, ist das Paket nötig.

Dem Hilfspaket für Griechenland die Zustimmung zu geben, ist insbesondere aus drei Gründen plausibel:

• Erstens kann niemand, der mit Verantwortung Politik macht, den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung in der Hellenischen Republik in Kauf nehmen. Denn das wäre die wahrscheinliche Folge eines vollständigen Bankrotts des Landes Mitte März.

• Zweitens ist es im europäischen Interesse, die drohende Ansteckung von Portugal, Spanien und Italien zu verhindern. Ob Finanz- oder Realwirtschaft, eine Botschaft hören wir immer wieder: Wird Italien als drittgrößte europäische Volkswirtschaft in den Strudel gezogen, ist der Euro am Ende.

• Drittens handeln wir im deutschen Interesse. Denn wenn die Krise sich ausbreitet, wären die Abschreibungen deutscher Institute, die Verluste deutscher Unternehmen, der Einbruch an Wachstum für Deutschland verheerend. Es kann unserem Land, das 60 % seiner Wirtschaftsleistung im Außenhandel mit der EU erzielt (2010 verkauften deutsche Unternehmen noch Waren im Wert von 6 Mrd. € nach Griechenland), auf Dauer nicht gut gehen, wenn es Europa schlecht geht. Aus diesen drei Gründen trägt die SPD die Kredithilfen – und das sind akute Nothilfen – für Griechenland mit.

Allerdings sagt die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin sehr klar, dass ihre schon am ersten Griechenlandpaket geübte Kritik nur allzu berechtigt war. Ein Reformprozess kann nicht nur auf Haushaltskürzungen beruhen. Die Wirtschaft in Griechenland ist zusammengebrochen So etwas schürt Unmut und kann zu politischer Instabilität führen. Zudem brechen die Steuereinnahmen weg, was die Haushaltslage in den Ländern weiter verschärft. Der von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, mit immer neuen Sparbemühungen aus der Krise zu kommen, kann nicht funktionieren, weil Griechenland so nicht in die Lage kommt, aus eigener Kraft für Wachstum zu sorgen und die Kredite an die Staatengemeinschaft zurückzahlen zu können.

Neben den klar notwendigen Anpassungsmaßnahmen und Reformen in den Krisenländern Europas muss diesen Staaten und den Menschen dort eine Wachstumsperspektive eröffnet werden. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Strategiewechsel eingefordert. Unsere Forderung nach einem Programm für den industriellen Wiederaufbau in Europa, auch in Griechenland und anderen südeuropäischen Staaten, ist kein Ersatz für eine Spar- und Reformpolitik. Ein solcher Aufbauplan ist eine zwingend notwendige Ergänzung und Voraussetzung, um den Erfolg von Spar- und Reformbemühungen überhaupt erst möglich zu machen. Und er ist der politische Rettungsanker, der den Menschen in Griechenland die Kraft gibt, radikalen Nationalisten und Aufpeitschern zu widerstehen. Die Bundesregierung muss aus eigenem Interesse, gemeinsam mit den europäischen Regierungen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für solch ein ergänzendes umfassendes Wachstumsprogramm schaffen. Hier muss der kommende Gipfel im März viel mehr liefern. Insbesondere brauchen wir endlich einen konkreten Zeitplan für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zumindest in der Eurozone, damit das Wachstumsprogramm ohne neue Schulden nachhaltig finanziert werden kann.

Das Zweite Griechenlandpaket im Einzelnen

130 Milliarden-Euro-Paket
Die Euro-Staaten erklären sich bereit, Griechenland im Rahmen eines neuen Hilfsprogramms bis zum Jahr 2014 mit bis zu 130 Milliarden Euro zu unterstützen. 100 Milliarden Euro werden demnach in Form von Krediten fließen.
Die Finanzhilfen stammen aus dem derzeitigen Euro-Rettungsfonds EFSF (Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität). Das ist ein gravierender Unterschied zum ersten Rettungspaket aus dem Jahr 2010. Damals gewährten einzelne Euro-Staaten Griechenland direkte bilaterale Kredithilfen, sie stellten der Regierung in Athen also das Geld selbst zur Verfügung. Neben den Krediten in Höhe von 100 Milliarden Euro sind weitere 30 Milliarden Euro als Absicherung von griechischen Staatsanleihen vorgesehen. Diese Zusage soll den Anreiz für die privaten Gläubiger erhöhen, ihre bisherigen griechischen Anleihen gegen neue Papiere mit längerer Laufzeit und niedriger Verzinsung umzutauschen. Staatsanleihen sind kurz-, mittel- oder langfristige Schuldverschreibungen, die von der öffentlichen Hand ausgegeben werden. Die Käufer dieser Papiere, die dem Staat damit Geld verleihen, profitieren wiederum von den entstehenden Zinsen.
Noch ist unklar, ob sich neben den Euro-Staaten auch der Internationale Währungsfonds (IWF) am zweiten Rettungspaket für Griechenland beteiligt, was die Anteil der beteiligten Länder verringern würde.

Private Gläubiger verzichten auf mehr als die Hälfte ihrer Forderungen
Die privaten Gläubiger, zum Beispiel Banken, sollen auf 53,5 Prozent ihrer Forderungen an Griechenland verzichten. Dies entlastet den hoch verschuldeten Staat um 107 Milliarden Euro. Allerdings ist die Beteiligung an diesem Schuldenschnitt freiwillig. Eine ausreichende Beteiligung ist Voraussetzung dafür, dass die Euro-Staaten die staatlichen Hilfen endgültig freigeben. Falls nicht genügend private Gläubiger mitmachen, will Griechenland den Schuldenschnitt notfalls per Gesetz erzwingen.

Reduzierung des Schuldenstand auf 120,5 Prozent

Mit dem zweiten Rettungspaket ist das Ziel verbunden, die Gesamtverschuldung Griechenlands bis zum Jahr 2020 auf 120,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. Derzeit sind es etwa 170 Prozent.

Einrichtung eines Sperrkontos
Ein Teil der neuen Kredite fließt auf dieses Sperrkonto, das den Zinszahlungen und der Zurückzahlung von Krediten vorbehalten ist. Es muss dort jeweils genug Geld liegen, um die Schuldentilgung der kommenden drei Monate abzudecken. Die Rückzahlung der Schulden hat Vorrang vor anderen Ausgaben des griechischen Staates.

Auflagen für Griechenland
Das von der Staatspleite bedrohte Griechenland muss sich im Gegenzug für die Milliardenhilfen des zweiten Hilfspakets zu erheblichen Einschnitten und Reformen verpflichten. Diese haben insbesondere für die SPD die Zustimmung erheblich schwerer gemacht. Natürlich müssen in Griechenland Einschnitte erfolgen, aber die vorgesehenen Schnitte sind mit großen Härten verbunden und eröffnen keinen Weg für die wirtschaftliche Erholung Griechenlands. Es ist zudem völlig unverständlich, dass die völlig überzogene Rüstungspolitik in Griechenland, von der auch deutsche Unternehmen profitieren, nicht weiter angetastet werden soll. Die festgeschriebenen Schritte im Einzelnen:

Sofortige Kürzungen: Noch vor der ersten Auszahlung aus dem neuen Hilfspaket muss die griechische Regierung per Nachtragsetat und mit anderen Beschlüssen kurzfristig 3,3 Milliarden einsparen. Unter anderem sollen die Ausgaben für Medikamente um gut eine Milliarde Euro sinken. Militärausgaben sollen um 300 Millionen Euro gekürzt werden.

Renten: Das Rentensystem wird radikal reformiert. Rentenkassen werden zwangsvereinigt, Kostenobergrenzen eingeführt.

Öffentlicher Sektor: Die Beschäftigung im öffentlichen Sektor soll bis Ende 2015 um 150.000 Stellen reduziert werden.

Privatisierungen: Bis Ende 2015 soll Griechenland 15 Milliarden Euro durch Privatisierungen einnehmen. Mittelfristig sollen mit dem Verkauf von Staatsvermögen 50 Milliarden Euro erlöst werden.
Preiserhöhung: Die Preise im Personennahverkehr, bei der griechischen Eisenbahn sollen um mindestens 25 Prozent erhöht werden.

Steuern: Bereits bis Juni 2012 soll das Steuersystem vereinfacht werden. Steuerbefreiungen sollen dann aufgehoben und die Bemessungsgrundlagen verbreitert werden. Außerdem sollen vermehrt große Steuerzahler, Vermögende und Selbstständige geprüft werden. Steuerrückstände sollen schneller behoben und Instrumente der Geldwäschebekämpfung besser einbezogen werden. Das Personal in der Verwaltung soll aufgestockt, Steuerbehörden fusioniert und 200 lokale, ineffiziente Finanzämter bis Ende 2012 geschlossen werden.
Gesundheit: Öffentliche Gesundheitsausgaben sollen bei maximal sechs Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegen.

Arbeitsmarkt: Vor Auszahlung der Hilfen werden die Mindestlöhne um 22 Prozent gegenüber dem am 1. Januar 2012 geltenden Niveau von 750 Euro gesenkt. Für junge Menschen unter 25 Jahren werden sie ohne Ausnahmen um 32 Prozent reduziert.

Banken: Banken müssen sich einem Stresstest unterziehen und bis zum dritten Quartal 2012 eine „harte Kernkapitalquote“ von neun Prozent erfüllen. Ab dem zweiten Quartal 2013 sind es zehn Prozent.

Liberalisierung: Vor den Hilfszahlungen soll die Liberalisierung etwa bei Kliniken, Apothekern, Optikern, Buchhaltern, Maklern und anderen, bislang vor Konkurrenz geschützten Berufen auf den Weg gebracht werden. In überteuerten Wirtschaftsbereichen muss ausländische Konkurrenz zugelassen werden. EU-Bürger und -Firmen erhalten so zum Beispiel das Recht, in Griechenland eine Tankstelle, ein Transport- oder ein Bahnunternehmen zu betreiben. Der Linienbusverkehr soll liberalisiert, Zugangsschranken zum Taximarkt sollen beseitigt werden.

(Quellen: www.tagesschau.de / www.sueddeutsche.de)