Schlagwortarchiv für: Flüchtlingspolitik

Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Ich lade Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Herausforderung der Flüchtlingspolitik – Flüchtlingsursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am Mittwoch, den 15. Juni 2016 um 19 Uhr in das ev. Gemeindezentrum St. Viktor, Große Marktstraße 2 in Schwerte ein. Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine Flucht aus Syrien berichten. Er wird ab dem kommenden Semester als Dozent für Arabisch an der Volkshochschule Unna arbeiten. Dr. Rolf Mützenich,  stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Außen-, Verteidigungs- und Menschenrechtspolitik wird im Anschluss über Fluchtursachen referieren.

Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Wie schaffen wir es, dass Deutschland ein offenes und solidarisches Land bleibt? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Bürgerbüro unter Telefon 02303 25314-30 oder unter der E-Mail oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de.

Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstuft. Das soll die Asylbehörden weiter entlasten. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt.

Für viele in Deutschland Asyl suchende Menschen sind die Anerkennungschancen nach geltendem Recht sehr gering. Die Einstufung bestimmter Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann einen Beitrag leisten, wie Verfahrensdauern verkürzt und Behörden entlastet werden können. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen und einen verkürzten Instanzenzug. Durch die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs die Rückführung erleichtert.

Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden im vergangenen Jahr bereits Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Über die Entwicklung der Lage in den betreffenden Staaten erstattet die Bundesregierung alle zwei Jahre Bericht.

Das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808039.pdf

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Am Mittwoch gab Bundeskanzlerin Merkel eine Regierungserklärung zum Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs in dieser Woche ab. Thema war vor allem, in welcher Form eine Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik mit der Türkei gefunden werden kann.

Es sei problematisch, wenn illegal nach Europa eingereiste Personen nicht in die Türkei zurück geschickt werden könnten, sagte Merkel in ihrer Rede. Den Vorschlag der Türkei, für jeden illegal eingereisten Flüchtling, der in die Türkei zurückgewiesen werde, einen syrischen Flüchtling legal einreisen zu lassen, bewertet die Kanzlerin als Fortschritt: „Ziel einer solchen Regelung ist es, den Flüchtlingen den Anreiz zu nehmen, in das Schlauchboot krimineller Schlepper zu steigen.“ Es gebe aber noch viele rechtliche und politische Fragen zu klären, damit es zu einem echten Interessenausgleich zwischen Europa und der Türkei komme.

Erneut kritisierte Merkel die Blockadehaltung einiger europäischer Länder. Es gereiche Europa nicht zur Ehre, so Merkel wörtlich, sich als Union aus 28 Mitgliedsstaaten und 500 Mio. Bürgern bislang so schwer getan zu haben, die Lasten zu teilen. Zu einer gesamteuropäischen Lösung gehöre insbesondere auch eine Anpassung des Dublin-Systems an die veränderten Gegebenheiten. Nur dann könne das System offener Binnengrenzen in Europa wieder hergestellt und erhalten werden. Eine notwendige Voraussetzung dafür sei, die Sicherheit der Außengrenzen der EU wiederherzustellen, betonte Merkel.

Der EU-Gipfel sei einer der wichtigsten der letzten Jahre, machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann in der Debatte deutlich. Klare Vereinbarungen zur Rücknahme illegal Eingereister könnten dazu beitragen, kriminellen Schleppern das Geschäftsmodell zu entziehen.

Mehr Informationen hat die SPD-Bundestagsfraktion zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/oppermann-wir-k%C3%B6nnen-die-spaltung-der-eu-der-fl%C3%BCchtlingsfrage-%C3%BCberwinden

Asylpaket II und Meister-BAföG – Zur Sitzungswoche vom 22.-26.2.2016

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Die Berliner Sitzungswoche begann diesmal mit einer vereinbarten Debatte zu den Ereignissen im sächsischen Clausnitz und Bautzen. Das augenscheinlich fehlende Unrechtsbewusstsein der Beteiligten an der „Protestaktion“ in Clausnitz, die Beifall-klatschende Menge vor dem brennenden Flüchtlingswohnheim in Bautzen – die vollständig fehlende Empathie für geflüchtete Menschen schockiert. Es sind nicht die ersten Vorfälle dieser Art in Sachsen. Eine Debatte über Ursachen und Konsequenzen ist notwendig, wie mein Kollege Uli Grötsch für die SPD-Bundestagsfraktion in seiner Rede deutlich gemacht hat. Denn nichts ist falscher als der von dem wütenden Mob in Clausnitz vorgetragene Satz: „Wir sind das Volk“!

Als SPD-Bundestagsfraktion arbeiten wir indes weiter daran, den Menschen, die bei uns bleiben können, Perspektiven zu bieten. Und mittel- und langfristig betrachtet werden die zugewanderten Menschen einen positiven Beitrag zur Volkswirtschaft und zur Entlastung der Sozialsysteme leisten. Deshalb lohnt es sich, heute Geld für einen zügigen Spracherwerb, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktintegration zu investieren. Unser Beschluss „Flüchtlinge als Chance für die deutsche Wirtschaft“ formuliert, welche Chancen die Zuwanderung für unsere Wirtschaft bietet und was jetzt getan werden muss, um die Chancen zu nutzen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche, unter anderem das Asylpaket II, haben meine Mitarbeiterinnen in diesem Info-Dienst aufbereitet. Falls Sie meinen Namen in den Abstimmungslisten dieser Woche nicht finden, so hat das seinen Grund darin, dass ich in dieser Woche aus Krankheitsgründen an den Sitzungen des Bundestags nicht teilnehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit
2. Meister BAföG wird attraktiver
3. Intelligente Mobilität fördern
4. EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen
5. Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das Asylpaket II, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sorgt mit zwei Gesetzen für mehr Ordnung und schnellere Verfahren.

Durch schnellere Asylverfahren soll zügiger über die Bleibeperspektive für in Deutschland schutzsuchende Menschen entschieden werden. So sieht es das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vor. Asylsuchende mit geringen Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen sie das Asylverfahren binnen drei Wochen durchlaufen. Dort unterliegen sie einer Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese Regelung betrifft unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Personen, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken oder die aus schwerwiegenden Gründen ausgewiesen worden sind. Im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs soll die Rückführung ebenfalls über die Aufnahme-Einrichtung abgewickelt werden können. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem droht die Einstellung des Asylverfahrens.

Darüber hinaus wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz können Menschen beantragen, wenn sie zwar keinen Anspruch auf Asyl haben,  ihnen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für minderjährige Flüchtlinge kann eine Härtefallprüfung vorgenommen werden. Das Aussetzen des Familiennachzugs gilt nur für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten und nicht für diejenigen, die als Asylbewerber oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Wir haben folgende weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch zu verhindern, gibt es künftig einheitliche Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste. Der Bund wird sich stärker bei der Beschaffung von Ausweispapieren einbringen, die zur Ausreise nötig sind.
  • Minderjährige in den Unterkünften werden besser geschützt. Personen, die dort mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut sind, müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
  • Straffällige Ausländer werden eher ausgewiesen und Asylbewerbern wird die Anerkennung als Flüchtling eher versagt.

Das Asylpaket II ergänzt die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen und Ämtern, sowie im Bereich Wohnungsbau, Bildung und Spracherwerb. Meinen Bericht im Info-Dienst vom 16. Oktober 2015 können Sie hier nachlesen.

Mit den beiden Asylpaketen hat der Bundestag mehr Ordnung in den Verfahren und notwendige rechtliche Klarstellungen geschaffen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Zuwanderung durch Flüchtlinge kann nur durch internationale Anstrengungen insbesondere in der EU und durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern erfolgen. Was jetzt nötig ist, ist ein Integrationspaket, das Klarheit schafft über die Perspektiven der Integration der Menschen, die in Deutschland dauerhaft bleiben können. Weitere Asylrechtsverschärfungen sind aus meiner Sicht nicht notwendig.

Die Gesetze zum Asylpaket II finden Sie hier:

Konsequenzen aus Übergriffen in Köln und Fraktionsklausur: Zur Sitzungswoche vom 11.-15.01.2016

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Das neue Jahr 2016 hat zu Beginn mit den massiven Übergriffen auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten für Diskussionsstoff und mit dem Terroranschlag auf eine Gruppe Touristen in der Türkei für tiefe Trauer gesorgt.

Die Anschläge im Zentrum Istanbuls erschüttern jeden Demokraten. Mein Mitgefühl und meine uneingeschränkte Solidarität gelten den Angehörigen der Opfer. Terroranschläge, egal wo sie verübt werden, egal wen sie treffen, sind verachtenswert. Noch wissen wir wenig über die Hintergründe der Tat, auch die Identität des Attentäters ist nicht abschließend geklärt. Beamte des Bundeskriminalamts sind daher zur Unterstützung der Aufklärung nach Istanbul gereist.

Wütend machen mich die widerwärtigen Straftaten der Silvesternacht. Bei vielen Menschen haben sie außerdem ein Gefühl von Unsicherheit ausgelöst oder verstärkt. Klar ist, dass es keine Rechtfertigung für diese Vergehen gibt. Täter müssen dort, wo eine Überführung angesichts der Umstände der Silvesternacht gelingt, hart bestraft werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass schnell gefällte Pauschal-Urteile, die einen Generalverdacht gegen bestimmte Personengruppen aussprechen, keine Lösung des Problems darstellen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat als Reaktion auf die Ereignisse einen 15-Punkte-Plan verabschiedet. Zu den Konsequenzen, die aus den Vorfällen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zu ziehen sind, berichte ich in diesem Info-Dienst.

Die Ergebnisse unserer SPD-Fraktionsklausur sowie weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht (Einigung BMI/BMJV)
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen 
  4. Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen

Am Donnerstag wurde im Plenum des Bundestags ein Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken verabschiedet. Ziel ist es, die Asylverfahren zu verkürzen und einen validen Überblick über die Registrierungen zu bekommen.

Mit einer durchschnittlichen Dauer von derzeit knapp sechs Monaten sind die Asylverfahren in Deutschland zu lang. Mithilfe des neuen Gesetzes sollen die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) ist hier abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807203.pdf