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Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

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Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.

Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.

Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.

Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du auf den Seiten des Bildungsministeriums.

Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

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Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Novelle werden berufliche Aufstiegsfortbildungen künftig noch attraktiver.

Teilnehmer aufstiegsfortbildender Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des Gesetzes von 1996 wollen wir mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung abbauen. Die Attraktivität der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung soll so erhöht werden.

Konkret werden hierfür unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöht und den Belohnungserlass ausgebaut. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes leisten wir außerdem einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft.

Den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema Aufstiegsfortbildung können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6419050&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/