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Brexit und Fracking-Verbot – Zur Sitzungswoche vom 20. – 24.06.2016

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Großbritannien hat entschieden und wird die Europäische Union verlassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in ganz Europa bedauern zutiefst den Austritt. Diese Entscheidung ist ein harter Einschnitt für die Staaten der EU, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens. Trotzdem respektieren wir die demokratische Entscheidung der Bevölkerung für den Austritt.

Klischees, falsche Behauptungen über die EU, Irreleitung und Hetze haben dazu beigetragen, dass viele Menschen in Großbritannien verunsichert waren. Dabei haben gerade junge Menschen in der übergroßen Mehrheit für einen Verbleib in der Europäischen Union gestimmt. Die öffentliche Diskussion muss aber nun von Vernunft geprägt sein und Fakten dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Die antieuropäischen Kräfte gibt es nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern in vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deswegen hilft es nicht mit dem Zeigefinger auf die Anderen zu zeigen.

Das Thema der Reform der Europäischen Union muss wieder auf die Tagesordnung. Sigmar Gabriel und Martin Schulz haben dazu bereits einen Aufschlag gemacht, den man hier nachlesen kann. Uns selbst müssen wir darüber klar werden, welche weiteren Integrationsschritte wir nicht nur für notwendig halten, sondern welche wir auch tatsächlich wollen. Ohne Übertragung von Souveränität zu Gunsten ihrer gemeinsamen Ausübung wird dies nicht gehen.

Die EU wird politisch wie wirtschaftlich den Austritt verkraften. Sie ist seit ihrer Gründung ein Garant für Frieden. Sie muss aber auch wieder für Wohlstand und Stabilität in Europa sorgen. Identifikation und Begeisterung für die EU entstehen nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger Europa als faire Gemeinschaft erleben. Die EU muss Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung angehen – die auch zu einer klaren Verbesserung der Lebenssituation führen.


  1. SPD setzt Fracking-Verbot durch
  2. Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)
  3. Reform der Erbschaftssteuer
  4. Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon
  5. Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter
  6. Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

SPD setzt Fracking-Verbot durch

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An diesem Freitag hat das Parlament das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ beschlossen. Nach einjähriger Blockade konnte sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzen. Der Gesetzestext schafft einen sicheren Rechtsrahmen und schützt Menschen, Umwelt und Trinkwasser.

Das sogenannte „unkonventionelle Fracking“, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Die seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung darf weiterhin betrieben werden, allerdings mit strikteren Umweltschutzauflagen.

Bisher liegen uns zu wenige Erkenntnisse über mögliche Folgen des Fracking vor um abschließend darüber zu entscheiden. Daher dürfen in den nächsten vier Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, Probebohrungen nicht zuzustimmen.

Für die weitere Erforschung des Frackings wird auf der Grundlage des Gesetzes von der Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese begleitet die streng reglementierten Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und wertet sie aus. Dafür erstellt die Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 jährlich Erfahrungsberichte zu erfolgten Maßnehmen und zum Stand der Technik. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Nach vier Jahren werden die neugewonnenen Erkenntnisse über Fracking unter Berücksichtigung der Berichte der Expertenkommission evaluiert. Erst auf der Grundlage der daraus gewonnen fundierten Erkenntnisse wird der Bundestag 2021 erneut über Fracking abstimmen.

Hier geht es zum angenommen Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Und hier findet sich die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf

Das Fracking-Verbot kommt!

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„Nach einjähriger Blockade kann am Freitag endlich ein Fracking-Verbot im Deutschen Bundestag verabschiedet werden! Dank der harten Verhandlungslinie der SPD ist auch klar: nur der Deutsche Bundestag kann und wird in Zukunft über Fracking entscheiden.“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über die Einigung in der Großen Koalition auf ein Fracking-Verbot.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor: Das sogenannte unkonventionelle Fracking, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Im Jahr 2021 nimmt der Bundestag das Thema im Lichte der dann vorhandenen Erkenntnisse in die Hand und kann über Fracking erneut abstimmen. Bis dahin werden zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen erlaubt. Dazu ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zwingend erforderlich.

Erlaubt bleibt die seit Jahrzehnten insbesondere in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung, allerdings unter deutlich verschärften Umweltauflagen.

Abstimmung über Fracking im Bundestag

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Am Donnerstag hat das Plenum des Deutschen Bundestags einen Gesetzentwurf der Grünen zum Verbot der umstrittenen Fracking-Technik in Deutschland abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der klaren Auffassung, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland nicht zugelassen werden sollte.

Die Regierungskoalitionen aus SPD und Union hatten sich im April 2015 auf eine Haltung zum Thema Fracking verständigt. In der Konsequenz wurden zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht (Drucksachen 18/471318/4714), zu denen auch Experten angehört wurden. Mit dem Gesetzespaket sollte unkonventionelles Fracking verboten werden – lediglich Probebohrungen zur wissenschaftlichen Erprobung der Technologie sollte unter engen Bedingungen erlaubt werden.

Uneinigkeit entstand zwischen Union und SPD in der Frage, bei wem die Entscheidung über den weiterem Umgang mit Fracking liegen soll. Die Union möchte die Entscheidung in die Hände einer Expertenkommission legen. Für die SPD hingegen ist klar: Eine solche weitreichende Entscheidung muss der Bundestag als legitimierter Gesetzgeber treffen! Ein Fortkommen in dieser wichtigen Frage scheitert aktuell am Widerwillen der CDU. Jetzt gilt es, die strittigen Punkte aus der Welt und endlich Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft herzustellen!

Die Grünen haben über ihren, aus meiner Sicht zu kurz greifenden Antrag, eine namentliche Abstimmung beantragt, aber eine Debatte darüber abgelehnt. Das ist vollkommen absurd und zeigt, dass die Grünen beim Fracking-Verbot auf Krawall statt ordentliche politische Arbeit setzen. Auch deshalb war ihr Antrag nicht zustimmungsfähig.

 

Letztlich war meine Enthaltung aber auch an den Koalitionspartner von CDU und CSU gerichtet, der offensichtlich zwischen Fracking-Befürwortern und –gegnern keinen Kompromiss findet und jetzt in Kauf nimmt, dass die Rechtslage ohne Gesetz unklar bleibt. Ich setze mich weiter dafür ein, dass wir ein Gesetz bekommen, dass die Entscheidung über Fracking-Vorhaben allein dem Deutschen Bundestag überlässt und Fracking in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen ausschließt.

 

Hier informiert die SPD-Bundestagsfraktion über die verschiedenen Formen des Fracking und was die Große Koalition für eine gesetzliche Lösung vorschlägt: http://www.spdfraktion.de/themen/unkonventionelles-kommerzielles-fracking-de-facto-verboten

Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab

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CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“

Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbot von Fracking in NRW

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In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt“, so Kaczmarek.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

Keine Schlechterstellung des Ruhrgebiets beim Fracking – Trinkwasserschutz muss für den Kreis Unna genauso wichtig sein wie für den Bodensee

Zur aktuellen Diskussion um die unkonventionelle Erdgasförderung erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

Nach den Plänen von CDU/CSU und FDP soll die „unkonventionelle Förderung“ von Erdgas (Fracking) in Deutschland voran getrieben werden ohne belastbare Erkenntnisse über die damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt zu haben.

Nun soll mit einer eigenen Regelung für den Bodensee das Trinkwasser von fünf Millionen Menschen in Baden-Württemberg in besonderem Maße vor Fracking-Maßnahmen geschützt werden.

Im Gegensatz zum Bodensee sollen die Ruhr und die Stauseen der Region einen geringeren Schutzstatus erhalten. Besonders betroffen wären davon die Gebiete zur Trinkwassergewinnung an der Ruhr in Fröndenberg und Schwerte, die Trinkwasser für zigtausende Haushalte im Ruhrgebiet aufbereiten. Eine Zweiklassengesellschaft beim Trinkwasserschutz je nach politischer Lobby in den Reihen der schwarz-gelben Koalition darf es aber nicht geben! Fracking mit wassergefährdenden Chemikalien muss untersagt werden!

Es fehlen noch viele grundlegende Informationen, um die Auswirkungen der Fracking-Technologie beurteilen zu können. Deshalb fordert die SPD, so lange auf Fracking zu verzichten, bis Methoden ohne den Einsatz von trinkwassergefährdenden Chemikalien zur Verfügung stehen und alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet und ausgeschlossen wurden.

Eine Erklärung zu dem Thema von 17 Abgeordneten der SPD aus dem Ruhrgebiet finden Sie unter: http://www.frank-schwabe.de/media/upload/pdfs/2013/Fracking.pdf.

Bezahlbares Wohnen und Energiewende – Zur Sitzungwoche 25.2. – 1.3.2013

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Ein weiteres Beispiel schwarz-gelber Uneinigkeit gab es in dieser Woche bei einem Thema, das auch in unserer Region viele Menschen bewegt. Es geht um die Förderung von sog. Schiefergas, das sog. Fracking. Dabei wird Gestein in tiefer Lagerung mit einem Mix aus Wasser, Quarz und Chemikalien gesprengt und das dabei frei werdende Gas gefördert. Lagerstätten befinden sich auch im Kreis Unna und in unmittelbarer Umgebung.

Nun haben sich der Umweltminister und der Wirtschaftsminister nach vielen Monaten Streit darauf geeinigt, dass beim Fracking grundsätzlich vor Genehmigung des Abbaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird und dass Trinkwasserschutzgebiete von der Förderung ausgenommen sind. Damit sind die Minister auf zwei von vier Forderungen der SPD eingegangen. Ihre Aussagen enthüllen jedoch, dass sie offensichtlich beide etwas anderes damit meinten. Während Umweltminister Altmaier von der CDU betont, man sei beim Fracking auf die Bremse getreten und hätte es weitgehend ausgeschlossen, betont Wirtschaftsminister Rösler von der FDP, dass Fracking enormen Chancen böte. Ja, was denn nun?

Die SPD begrüßt die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung und den Verzicht auf die Trinkwasserschutzgebiete. Darüber hinaus fordern wir den Verzicht auf den Einsatz gefährlicher Chemikalien und ein Moratorium für die unkonventionelle Erdgasförderung, solange nicht klar ist, dass eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Ich persönlich lehne jedes industrielle Verfahren ab, das eine Gefährdung für unser Trinkwasser, das durch nichts zu ersetzen ist, ab. Das schließt Fracking mit seinem Eingriff in die Tiefengeologie ein. Deshalb ist mir auch das Moratorium wichtig.

Ein schwieriges Thema – ohne Zweifel. Eins ist jedoch schon jetzt klar: Fracking reiht sich nahtlos in die Themen ein, mit denen Schwarz-Gelb an der eigenen Widersprüchlichkeit scheitert: Mindestlohn, Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, Verbot der NPD, Gleichstellung usw. Stillstand bis zum Wahltermin ist zu befürchten. Aber eigentlich kann sich Deutschland den nicht leisten.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Bezahlbares Wohnen ermöglichen

2. Mandate für den Einsatz der Bundeswehr in Mali

3. Energiewende effizient und sozial verträglich gestalten

4. Eine schlüssige Gleichstellungspolitik schaffen

5. Oliver Kaczmarek bei sozialen Netzwerken im Internet