Schlagwortarchiv für: Gas

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

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Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor

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Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist unmittelbar davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können umso die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir zusammen mit unseren Koalitionspartnern ein Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken und zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage eingebracht. Der Entwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024, eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einzurichten. Damit wird der außerordentliche Betrieb von Kohle- und Mineralölkraftwerken ermöglicht, sowie die entsprechenden Vorbereitungen getroffen und Vorräte angelegt. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen der Betrieb von Gaskraftwerken eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu realisieren, bleibt von dem Gesetz unberührt.

Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor

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Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve einzurichten. Hierzu sollen bereitstehende Kohle- und Mineralölkraftwerke zum Einsatz kommen. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Die entsprechenden Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

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Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger*innen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt. Dadurch werden Verbraucher*innen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Diesel-kraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg. Nachzulesen ist dies im entsprechenden Gesetzesentwurf.

Das Fracking-Verbot kommt!

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„Nach einjähriger Blockade kann am Freitag endlich ein Fracking-Verbot im Deutschen Bundestag verabschiedet werden! Dank der harten Verhandlungslinie der SPD ist auch klar: nur der Deutsche Bundestag kann und wird in Zukunft über Fracking entscheiden.“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über die Einigung in der Großen Koalition auf ein Fracking-Verbot.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor: Das sogenannte unkonventionelle Fracking, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Im Jahr 2021 nimmt der Bundestag das Thema im Lichte der dann vorhandenen Erkenntnisse in die Hand und kann über Fracking erneut abstimmen. Bis dahin werden zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen erlaubt. Dazu ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zwingend erforderlich.

Erlaubt bleibt die seit Jahrzehnten insbesondere in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung, allerdings unter deutlich verschärften Umweltauflagen.