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Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014

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Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.

Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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1. Kampf gegen Steuerhinterziehung

2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

3. Reform des Urheberrechts

4. Verabschiedung des Elterngeld Plus

Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben.  In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.

 In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai  eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
  • Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

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Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu unseren prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde,  sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält. Diese kommen dann den Kommunen zugute. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Geplant ist außerdem, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.

Zudem soll im Rahmen des geplanten Gesetzes das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Durchbruch bei der Mietpreisbremse – Mieten bezahlbar halten

In vielen Städten wächst die Sorge vieler Menschen um bezahlbaren Wohnraum. Mietsteigerungen von über 30 Prozent sind dort bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit.

 Deshalb hat die SPD im Koalitionsvertrag eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen durchgesetzt. Mit der Union haben wir uns nun auf ihre konkrete Ausgestaltung geeinigt. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder können, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Regelung für fünf Jahre in Kraft setzen. Sie gilt auch für Staffelmietverträge. Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Für Maklerverträge gilt künftig: Wer bestellt, der bezahlt! Mit dieser Einigung kann die Mietpreisbremse nun ins Kabinett gehen und pünktlich im kommenden Jahr in Kraft treten.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gute Bildung

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Am Freitag, 20. September, findet unter dem Motto „Chancen für Kinder!“ der Weltkindertag statt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek setzt sich für eine Stärkung der Kinderrechte und für den Ausbau guter Kitas und Ganztagsschulen im Kreis Unna ein.

Noch immer hängen Bildungschancen in Deutschland stärker als in anderen Ländern von der sozialen Herkunft ab. Einkommen, Bildung und sozialer Status der Eltern entscheiden über den Bildungserfolg der Kinder, auch im Kreis Unna. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Organisationen am Weltkindertag zu Recht aufmerksam.

Soziale Herkunft bestimmt über Bildungschancen

„Wir brauchen die richtigen Weichenstellungen in der Bildungspolitik, denn wir dürfen kein Kind zurücklassen. Wichtige Schritte sind der Ausbau einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung sowie ein neues Ganztagsschulprogramm. Nur so kann es gelingen, Kinder und Jugendliche auch im Kreis besser zu fördern“, erklärt Kaczmarek. Er betont zudem, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und ein Recht auf Freiräume haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, sich selbst zu entdecken, Zeit mit Freunden zu verbringen oder in Vereinen mitzumachen.“

Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung

Es müsse auch darum gehen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Ein wichtiger Schritt wäre die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. „Ich trete im Bundestag für die Änderung des Grundgesetzes ein, denn das wäre ein Signal für starke Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Es ist bedauerlich, dass Schwarz-Gelb hier seit Jahren auf der Bremse steht“, so Kaczmarek.

In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Die Kinderrechtskonvention ist das weltweite Grundgesetz für Kinder. Sie enthält umfassende Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre.

Wir feiern 150 Jahre SPD!

Mehr als 120 Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Kreis Unna sind heute nach Berlin aufgebrochen, um beim Deutschland-Fest zum 150jährigen der SPD mitzufeiern. Wir sind stolz auf die Geschichte und Tradition der SPD. Ohne die SPD wäre das Leben vieler Menschen anders verlaufen. Die SPD hat für Freiheit, Demokratie, Arbeitnehmerrechte, Chancengleichheit, Gleichstellung und sozialen Aufstieg gekämpft und vieles erreicht. Wir haben auch Fehler gemacht. Aber niemals musste die Sozialdemokratische Partei wegen ihrer Geschichte ihren Namen oder ihre Identität ändern. Im Gegenteil: für unsere Überzeugungen haben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Beschimpfung, Haft und Verfolgung bis hin zum Tod in Kauf genommen. Diktaturen hat die SPD immer widerstanden. Das unterscheidet uns von vielen anderen Parteien.

Vieles von dem, was die SPD in ihren Gründungstagen bewegt hat, bestimmt auch heute wieder die politische Tagesordnung. Die Würde der Arbeit, gerechte Löhne gegen Ausbeutung, Chancengleichheit in der Bildung, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, echte Gleichstellung von Mann und Frau – vieles ist noch zu tun! Und deshalb stellt sich die SPD auch den Herausforderungen der Zukunft und bietet Antworten an. Manche mögen noch nicht perfekt sein und einige sind auch nicht bequem, aber wir verweigern uns der Zukunft nicht, so wie es die schwarz-gelbe Regierung tut. Mag sie auch Ungerechtigkeit tolerieren oder mit dem Erreichten zufrieden sein – wir sind es nicht. Deshalb bin ich auch davon überzeugt: die SPD ist nicht nur die Partei mit der großen Geschichte und Tradition; sie ist auch die Partei für die Zukunft!

Deutschland 2020: Gerecht und solidarisch

Deutschland droht die soziale Spaltung. Um eine gerechte und solidarische Gesellschaft zu schaffen, sind umfassende und miteinander verbundene Maßnahmen nötig. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt für gute Arbeit und faire Löhne zu schaffen. Dazu gehören ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, ein Entgeltgleichheitsgesetz sowie neue Regeln für Leiharbeit, Werkverträge und Minijobs. Zudem sollen Frauen und Männer in Beruf und Familie gleichgestellt sein. Dies wird durch ein geschlechtergerechtes Steuersystem, mehr Frauen in Führungspositionen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht. Auch die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen sind zu verbessern. Ein solidarisches Miteinander der Generationen ist ein weiteres Ziel. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen steht dabei genauso im Zentrum wie der Bedarf älterer Menschen. Und schließlich sind Kommunen und Regionen zu unterstützen. Bezahlbares Wohnen in der Sozialen Stadt muss wieder möglich sein. Bei allen Zielen und Maßnahmen ist eine Orientierung am Leitbild der Nachhaltigkeit unabdingbar.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713226.pdf

Bezahlbare Mieten und Steuergerechtigkeit – Sitzungswoche vom 14.-17.1.2013

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Ich wünsche Ihnen allen ein friedliches und gesundes Neues Jahr! 2013 wird ein Jahr voller politischer Großereignisse. Schon am nächsten Sonntag wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Es folgen die Landtagswahl in Bayern und die Bundestagswahl im September. Dabei geht es um politische Weichenstellungen für die Zukunft unserer Gesellschaft. Aus meiner Sicht stehen dabei vier große Herausforderungen im Vordergrund.

Wir müssen erstens Antworten auf die zunehmende Ungleichheit in der Arbeitswelt finden. Zu viele Menschen sind immer noch dauerhaft von Arbeit ausgeschlossen. Zu viele Menschen arbeiten den ganzen Tag und verdienen einfach immer noch zu wenig. Und zu viele Menschen sind in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, befristet, in Teilzeit oder als dauerhafte Zeit- und Leiharbeiter. Gute Arbeit ist und bleibt die Kernherausforderung für die Politik, gerade bei uns im Ruhrgebiet.

Wir müssen zweitens in die beste Bildung für alle Menschen investieren, weil wir nur so unseren Wohlstand halten und Gerechtigkeit herstellen können. Alle jungen Menschen werden bei der Bewältigung des Fachkräftemangels gebraucht, also geben wir ihnen faire Chancen auf Ausbildung. Schon bei den Kleinsten ist es wichtig, dass sie unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die beste Förderung erhalten, also investieren wir besser in Ganztagsschulen und Ganztagskindergärten statt in das Betreuungsgeld.

Wir müssen drittens stabile Stadtfinanzen sichern. Gerade in unserer Region wird deutlich: die Städte, Gemeinden und der Kreis müssen für soziale Kosten aufkommen, die sie selbst nicht verursacht haben. Wenn wir aber faire Chancen schaffen, Lebensqualität erhalten und bürgernahe Dienstleistungen erhalten wollen, müssen die Städte finanziell Luft zum Atmen haben.

Und wir müssen viertens die Finanzmärkte in den Griff bekommen. In der Krise um unsere Währung brauchen wir ein Ende der Merkelschen Salamitaktik und klare Spielregeln für Staaten und Kapitalmärkte. Ich setze mich konsequent für den Erhalt eines starken Euro ein, weil wir nach meiner festen Überzeugung als Industrienation mit hohem Exportanteil nur so unsere Wirtschaftsleistung und damit auch unseren Wohlstand halten können.

Das sind Herausforderungen für die Politik und damit auch Themen für den Bundestagswahlkampf. Gute Arbeit, beste Bildung, solide Stadtfinanzen und eine seriöse Finanzpolitik sind allemal wichtiger als die Höhe des Kanzlergehaltes (das im Übrigen so schlecht nicht ist). Wir sollten uns alle wieder auf die wirklich wichtigen Fragen konzentrieren. Es geht um Zukunftschancen für die Menschen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Für bezahlbare Mieten und gestärkte Mietrechte
2. Kurzarbeitergeld wieder einführen
3. „Braunschweiger Erklärung“ für mehr Steuergerechtigkeit
4. Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte
5. Schließung der Redaktion der Westfälischen Rundschau geplant