Entscheidungslösung für die Organspende
In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf eine Organtransplantation. Obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit ist, dokumentieren nur wenige dies mit einem Organspendeausweis. Nach Initiativen unseres Vorsitzenden Frank-Walter Steinmeier konnte die SPD-Bundestagsfraktion in einem Gruppenantrag mit Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die gesetzliche Einführung der sogenannten Entscheidungslösung erreichen. Bürgerinnen und Bürger werden damit aufgefordert, eine unabhängige und informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Erklärtes Ziel ist es, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Der Einigung zufolge soll jeder Erwachsene künftig per Brief von seiner Krankenkasse über das Thema Organspende informiert und zudem gefragt werden, ob er nach seinem Tod bereit ist, seine Organe zu spenden.
Die Frage soll den Angaben zufolge bejaht oder verneint oder auch nicht beantwortet werden können. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll erklärt werden können. Die Erklärung soll zunächst wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier dokumentiert werden. Sobald dies technisch möglich ist, kann die Erklärung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Bund und Länder müssen bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Aufklärungsunterlagen und Organspendeausweise aushändigen. Ohne Erklärung entscheiden weiterhin die nächsten Angehörigen über eine Organspende nach dem Tod.
Der Bundestag hat sich in dieser Legislaturperiode bereits in zwei großen Anhörungen mit dem Thema Organspende befasst. Am 8. Juni 2011 standen die technischen und organisatorischen Aspekte der Organspende im Mittelpunkt. Mit den rechtlichen und ethischen Aspekten von Organspenden befasste sich eine Anhörung am 29. Juni 2011. Darin hatte sich ebenfalls eine breite Zustimmung zu einer Entscheidungslösung gezeigt.
Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707376.pdf