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Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst

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Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes am Donnerstag zugestimmt. Damit verbessern wir die Datengrundlage für eine effektive Steuerung der Hochschulpolitik. Nur auf Basis zuverlässiger Statistiken über Studierende, Promovierende und das Personal lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und anschließend auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

In seiner aktuellen Fassung bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich noch nicht ab. Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagieren wir insbesondere auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge nach dem Bachelor-/Master-System. Unter anderem führen wir dafür eine Studienverlaufsstatistik ein und schaffen eine zentrale Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird auch eine Promovierendenstatistik eingeführt.

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs konnten wir zudem durchsetzen, dass die erste Datenerhebung der Prüfungen und Studierenden erst im Sommersemester 2017 durchgeführt werden muss. Das lässt den Hochschulen genügend Zeit, sich auf die Änderungen der Statistik einzustellen. Ebenso sollen auch die Gasthörerzahlen weiterhin von der Hochschulstatistik erfasst werden, da dieser Weg der Weiterbildung zunehmend an Stellenwert gewinnt. Außerdem wird der Zeitraum der Datenspeicherung verlängert, um zukünftig das lebenslange Lernen und die wissenschaftliche Weiterbildung noch besser abbilden zu können.

Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier ansehen.

Junge Erstakademiker mit Migrationshintergrund gezielt fördern mit Stipendien

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Nach wie vor studiert nur ein Viertel der Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss. Bei den Kindern von Eltern mit Hochschulabschluss sind es dafür dreimal so viele. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Hans-Böckler-Stiftung mit der Böckler-Aktion ‚Bildung‘ gezielt junge Menschen mit Migrationshintergrund oder aus sozial- oder finanzschwachen Familien fördert, die ein Studium aufnehmen.

„Bildung ist ein wichtiger Faktor für einen sozialen Aufstieg, die Höhe des späteren Gehalts oder die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Etwa ein Viertel der Studierenden in Deutschland hat heute einen Migrationshintergrund. Bei Kindern aus hochschulfernen Familien besucht nur ein Viertel die Hochschule – bei Akademikerkindern sind es drei Viertel.

In Deutschland liegt somit viel Potential junger Menschen brach. In den nächsten Jahren wird es noch wichtiger werden, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft darin zu unterstützen, ein Studium aufnehmen zu können.

Heute hat die Hans-Böckler-Stiftung auf einer Pressekonferenz ihre Erfahrungen aus der Böckler-Aktion Bildung (BAB) vorgestellt. Über 1000 junge Menschen hat die Stiftung seit 2007 mit diesem Programm bei der Aufnahme eines Studiums gefördert. Unter den BAB-Stipendiaten von 2013 bis 2015 kommen sogar rund 75 Prozent aus Familien mit Migrationshintergrund.

Die meisten Geförderten sind außerdem Erstakademiker. Oft entscheidet für sie die finanzielle Unterstützung, in Kombination mit der ideellen Förderung der Stiftung, ob sie sich mit einem bemerkenswert guten Abitur zum Studium entschließen können.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt es, dass die Hans-Böckler-Stiftung und andere Stiftungen zunehmend gezielt Studierende aus hochschulfernen Familien oder mit Migrationshintergrund unterstützt. So erhalten sie die Chance, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und ihre Talente einzubringen. Das ist sehr wichtig und auch unerlässlich für Deutschland als Einwanderungsland.“

Neue Hochschulstatistik gibt Rahmen für effektive und nachhaltige Hochschulpolitik

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher: 

Als Grundlage für die effektive Steuerung der Hochschulpolitik braucht es die richtigen Daten über Studierende, Promovierende und Personal an deutschen Hochschulen. Nur so lässt sich die Wirklichkeit der Studierende abbilden. Und nur so lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und ihre Wirksamkeit überprüfen. Mit dem neuen Hochschulstatistikgesetz können wir die Entwicklungen im Hochschulbereich und in der Gesellschaft besser abbilden. Im Gesetzgebungsverfahren konnten wir nun noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf durchsetzen.

„In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Große Koalition an drei wichtigen Stellen das Hochschulstatistikgesetz weiter verbessert. So wird die erste Datenerhebung zu Studierenden und Prüfungen auf das Sommersemester 2017 verschoben. Damit haben die Hochschulen einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der Änderungen der Statistik erhalten. Als zweites konnte die Koalition durchsetzen, dass die Gasthörerstatistik Teil der Hochschulstatistik bleibt. Denn gerade in Anbetracht einer alternden und diverseren Gesellschaft wird die Bedeutsamkeit dieses Weges von Weiterbildung zunehmen. Insbesondere zur Steigerung des langfristigen Erkenntnisgewinns zum lebenslangen Lernen werden als Drittes die gewonnen Daten durch die Hochschulstatistik für Forschung, Politik und Verwaltung länger zur Verfügung stehen. Die immer komplexer werdenden Lebensläufe werden so länger nachvollziehbar.

Auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes erkennt die Politik den hochschulpolitischen Handlungsbedarf. So kann die Politik Steuerungsinstrumente gestalten, umsetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Hochschulbereich bewerten und finanzielle Ressourcen effektiv einsetzen.

Aktuell bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich, insbesondere die Bologna-Reform mit den Bachelor- und Masterstudiengängen, noch nicht ab. Dies wird nun geändert und das wird auch Zeit.“

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

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Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.

Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.

Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.

Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.

Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

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Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit

Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative

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Am Dienstag habe ich vor der Hauptstadtpresse die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Exzellenzinitiative vorgestellt. Die Exzellenzinitiative wurde 2005 durch die Rot-Grüne Bundesregierung initiiert und soll über das Jahr 2017 hinaus wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern. Unter welchen Bedingungen ForscherInnen und Hochschulen künftig gefördert werden, ist bislang offen.

Exzellente Forschung gibt es in Deutschland nicht nur an fünf oder sechs „Spitzenunis“ sondern, anders als in anderen Ländern, an weit mehr Standorten. Herzstück der Exzellenzinitiative sind deshalb aus SPD-Sicht die bislang sehr erfolgreichen themenspezifischen Forschungscluster. Daneben wollen wir mindestens 10 Hochschulstandorte so fördern, dass sie international sichtbar sind. Während die CDU/CSU-Fraktion nur vier oder fünf Hochschulen zu Elite-Universitäten küren will, sind wir davon überzeugt, dass nicht nur etablierte Strukturen gefördert werden dürfen. Internationale Spitzenstandorte sollen auch regionale Hochschulnetzwerke sein, in denen Universitäten, außeruniversitäre Instituten, Fachhochschulen und auch Unternehmen zusammenarbeiten. Nicht zuletzt wollen wir mehr Planungssicherheit für die betroffenen Forscherinnen und Forscher und die Laufzeiten von fünf auf sieben Jahre ausweiten.

Den Beschluss „Die Exzellenzinitiative ab 2017 – Mehr Exzellenz wagen“ finden Sie hier.

Studieren in Deutschland attraktiver machen

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Die Zahl der ausländischen Studierenden ist nach Meldung des Statistischen Bundesamtes im Studienjahr 2014 um 4,5 Prozent auf 107.000 ausländische Studienanfängerinnen und Studienanfänger an deutschen Hochschulen gestiegen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Entwicklung und setzt sich weiter für die Attraktivität des Studienstandorts Deutschland ein.

Der kontinuierliche Anstieg der ausländischen Studierenden ist eine begrüßenswerte Entwicklung, die für die wachsende internationale Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland und die gestiegene Integrationsleistung des deutschen Bildungswesens steht. Internationale Forscher und Studierende bereichern unser Wissenschaftssystem in vielfältigen Dimensionen, so zum Beispiel Forschung und Lehre.

Die Große Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der ausländischen Studierenden bis zum Ende des Jahrzehnts um ein Drittel zu steigern. Dafür gilt es Deutschland auch weiterhin als attraktiven Wissenschaftsstandort in der Spitze wie in der Breite zu profilieren. Mit der Fortsetzung des Hochschulpaktes und der Exzellenzinitiative setzt die Große Koalition hierfür wesentliche Grundsteine.

Die steigenden Zahlen ausländischer Studierender verdeutlichen aber auch die besondere Bedeutung der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen, die von dieser Gruppe besonders genutzt werden. Der steigende Bedarf beispielweise an Wohnheimplätzen muss deswegen weiterhin oben auf der politischen Agenda bleiben.

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Immer wenn die SPD regiert, geht es dem BAföG gut

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Der Bundestag berät heute in erster Lesung die 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Die SPD hat sich in der Koalition erfolgreich für eine substanzielle Erhöhung und Modernisierung des BAföG eingesetzt. Immer wenn die SPD regiert, geht es dem BAföG gut.

Es ist ein Erfolg der SPD, dass wir heute im Bundestag die 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beraten. Das BAföG ist ein Kernstück sozialdemokratischer Bildungspolitik und das zentrale Instrument der Studienfinanzierung. Deswegen geht es dem BAföG auch immer dann gut, wenn die SPD regiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Durch die substanzielle Erhöhung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen bringt die BAföG-Novelle für Studierende spürbare finanzielle Verbesserungen. Gleichzeitig wird das BAföG moderner durch eine Anpassung an veränderte Studienbedingungen und eine Entbürokratisierung.

Mit der Reform werden ab dem Wintersemester 2016 jährlich 825 Millionen Euro mehr für das BAföG ausgegeben. Der Kreis der Förderungsberechtigten wird um etwa 110.000 Personen erweitert. Das sind konkrete Investitionen in die Bildungschancen junger Menschen.

Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte, die wir als SPD weiter fortschreiben werden. Auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus gilt es, das BAföG kontinuierlich an veränderte Bildungs- und Erwerbsbiografien und vielfältige Lebensentwürfe anzupassen. Im Dialog mit Studierenden und Experten werden wir dieses Instrument auch weiterentwickeln und stärken

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