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Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB

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Noch immer warten Männer in Deutschland darauf, dass sie als Opfer des §175 entschädigt und rehabilitiert werden. Noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Endgültig abgeschafft wurde diese Regelung erst 1994.

 

Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges und spätes Signal für die Opfer dieser Ungerechtigkeit. Der abschließend beratende Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts

Gleichgeschlechtliche Paare können keine Ehe schließen. Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität dar. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von der Regelung unberührt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Dezember 2011 einen Antrag zum Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare in den Bundestag eingebracht, in welchem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Nun haben wir angesichts der vorsichtigen Öffnung der Union einen neuen Anlauf gestartet.

Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/126/1712677.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/081/1708155.pdf