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Wichtige Gesetze vor der Sommerpause verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 04.-08.07.2016

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Integrationsgesetz, EEG-Novelle, Sexualstrafrecht, Bekämpfung von Menschenhandel, Urheberrecht, Strafbarkeit von Sportwettbetrug, Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, Betäubungsmittelrecht, Transplantationsregister und viele weitere Themen – bevor heute die parlamentarische Sommerpause beginnt, hat die Koalition noch einige wichtige Gesetze verabschiedet. Dazu kommt die Nachricht, dass der Bund in den nächsten Jahren mehr Geld an die Länder zur Bewältigung der Flüchtlingspolitik gibt. Wir haben viel erreicht, aber trotzdem hat die SPD in Umfragen noch nicht wieder das verloren gegangene Vertrauen zurückgewonnen. Diese Frage beschäftigt auch viele Mitglieder der Partei.

Tatsächlich hat die SPD in der Regierung viel erreicht. Es gibt keinen Grund, die Erfolgen wie den gesetzlichen Mindestlohn, die Rentenreform, die Mietpreisbremse und Bauoffensive, die BAFöG-Erhöhung, die Energiewende, Ausbau der Kita-Betreuung, Fracking-Verbot und vieles mehr zu relativieren. Die SPD hat dem Koalitionsvertrag ihre Handschrift aufgedrückt und wir setzen diesen Schritt für Schritt um. Für eine Selbstverzwergung der SPD besteht kein Anlass!

Aber es bleibt auch noch viel zu tun. Niemand hat behauptet, dass die SPD in einer Koalition mit den Konservativen ihre Programmatik eins zu eins umsetzen wird. In den nächsten Wochen wird es wichtig sein, deutlich zu machen, wo wir uns von CDU und CSU unterscheiden und wo wir alleine bessere Politik machen könnten als mit der Union. Beispielsweise bei der Erbschaftssteuer, wo der Kompromiss mit der Union nicht unseren Vorstellungen entspricht. Oder die Außenpolitik, wo die SPD und Frank-Walter Steinmeier ihren Entspannungskurs fortsetzen und zu Recht eine konstruktive Rolle Russlands einfordern und zugleich die NATO-Manöver an der russischen Grenze kritisieren. Dabei geht es nicht um Opposition in der Koalition, sondern um das Sichtbarmachen von politischen Alternativen.

Im September stehen zwei Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern an und zeitglich wird ein kleiner Parteitag über die Haltung der SPD zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA entscheiden. Außerdem werden in den Wahlkreisen und Landesverbänden die Vorbereitungen für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 getroffen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen allen schöne Sommerferien! Der Politikbetrieb geht noch ein paar Tage Zuhause weiter und dann machen auch wir, mein Büro und ich, eine Pause – ganz ohne Politik. Den nächsten Info-Dienst gibt es am 9. September. In der Zwischenzeit können Sie sich auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de oder auf Facebook unter https://www.facebook.com/oliver.kaczmarek über meine Arbeit im Sommer informieren.

Glückauf!

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration
  2. Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“
  3. Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
  4. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  5. Mehr Schutz für Prostituierte
  6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien
  7. Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration

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Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.

Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.

Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.

Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.

Integrationsgesetz fördert und fordert – Zur Sitzungswoche vom 30.05. – 03.06.2016

Unter dem Motto „Ein Stadtteil in Bewegung“ startet am Samstag, 4. Juni, in Kamen-Methler die erste Roter Rucksack-Wanderung in diesem Jahr. Auch im achten Jahr dieser Aktion lade ich Sie ein, mit mir Orte aufzusuchen, an denen Besonderes geleistet wird, und Menschen kennenzulernen, die Besonderes schaffen.

Die Wanderung beginnt um 10 Uhr am Bürgerhaus in Methler, Heimstr. 3, und führt über die Baustelle Nebenzentrum zum Bergmannsdenkmal. Von dort geht es nach Stopps an den Baustellen Lortzingstr./Robert-Koch-Str. und Margarethenweg weiter zum Dorf Methler und wieder zurück zum Bürgerhaus. Dort kommen wir bei Speis und Trank zusammen.

„Der Rote Rucksack“ ist Symbol und seit 8 Jahren ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich das wichtigste Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: die Hinweise, Probleme und Anregungen der Menschen, die ich in Berlin vertrete. In dieser Woche durfte ich den Kolleginngen und Kollegen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion meinen „Roten Rucksack“ als Best-Practice-Beispiel vorstellen. Mittlerweile haben einige Kollegen das Format adaptiert.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Wanderung ins Gespräch kommen und Sie mir Ihre Anregungen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um
  2. Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern
  3. Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert
  4. Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft
  5. Terminhinweis: Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.