Schlagwortarchiv für: Irak

Engagement der Bundeswehr im Irak wird fortgesetzt

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Seit 2015 engagiert sich Deutschland im Irak. Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern hat die Bundeswehr dabei einige Erfolge erzielt. Die irakischen Sicherheitskräfte wurden gestärkt, die Anschläge des Islamischen Staates (IS) sind zurückgegangen. Wir wollen an die Fortschritte der letzten Jahre anknüpfen und den Irak dabei unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern und einen Beitrag für mehr Versöhnung im Land zu leisten. Denn obwohl das selbsternannte „Kalifat“ 2019 zerschlagen wurde, stellt der IS nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für den Irak und die Region dar. Begünstigt durch den Bürgerkrieg im Nachbarland Syrien ist die Terror-Organisation weiterhin in der Lage, entlegene Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge auch darüber hinaus zu verüben.

Der Einsatz der Bundeswehr in der Region bleibt weiterhin gefragt – das haben Anfang 2023 sowohl die irakische Regierung als auch die kurdische Regionalregierung bekräftigt und eine fortgesetzte militärische Unterstützung erbeten.

Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und zur Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Das Mandat umfasst ausschließlich den Irak als Einsatzgebiet und wird im Mandatszeitraum umfassend überprüft. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundeswehr auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 500 Soldat:innen und wird bis 31. Oktober 2024 verlängert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Verlängerung Bundeswehreinsätze im Irak und in Mali

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In seiner letzten Rede als Bundesaußenminister hat Frank-Walter Steinmeier für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak geworben. Deutschland beteiligt sich an der Ausbildungsunterstützung für die kurdischen Sicherheitskräfte im Nordirak und die Streitkräfte der irakischen Regierung. Seit Beginn der Mission hat die Bundeswehr gemeinsam mit internationalen Partnern über 12.000 Sicherheitskräfte im Nord-Irak ausgebildet. Die Ausbildungsunterstützung erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak und ist ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen den IS. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten bleiben. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2018 befristet.

 

Auf Bitte der Vereinten Nationen beschloss der Deutsche Bundestag außerdem, die MINUSMA-Mission in Mali fortzusetzen und zu erweitern. Zu den Kernaufgaben der Mission gehört, die Vereinbarungen zur Waffenruhe und die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie die Umsetzung des Friedensabkommens zu unterstützen. Dafür soll die Mandatsobergrenze bei 650 Soldatinnen und Soldaten bleiben. Zusätzlich beabsichtigt die Bundesregierung beginnend ab März 2017 und befristet bis zum Ende des ersten Halbjahres 2018 ein Hubschrauberkontingent zu entsenden. Dafür sind bis zu 350 weitere Soldatinnen und Soldaten erforderlich, so dass insgesamt bis zu 1.000 Soldatinnen und Soldaten für MINUSMA eingesetzt werden sollen

 

 

Den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Einsatzes im Irak finden Sie hier.

 

Den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Einsatzes in Mali finden Sie hier.

 

Die Rede von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat

Wir sehen mit großer Sorge die Verschärfung der sicherheitspolitischen und der humanitären Lage insbesondere im Norden des Iraks. Nach neuesten Zahlen der Vereinten Nationen sind mittlerweile über 1,7 Millionen Menschen auf der Flucht, davon ca. 1 Million im Gebiet der kurdischen Regionalregierung.

Wir begrüßen ausdrücklich, die umfängliche humanitäre Nothilfe der Bundesregierung für die Flüchtlinge, die unter schwierigsten Bedingungen ihre Heimat verlassen mussten und zum Teil nur ihr Leben retten konnten. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung mit ca. 50 Millionen Euro diese Menschen unterstützt und eine weitere substantielle Aufstockung dieser Mittel in Aussicht gestellt hat. Wir unterstreichen die bereits im Entschließungsantrag angesprochene Notwendigkeit, dass  Deutschland und seine europäischen Partner großzügig bei der Aufnahme von Flüchtlingen sein sollen.

Die Bundesregierung hat nach einem verantwortungsvollen Abwägungsprozess über die humanitäre Hilfe hinaus beschlossen, auch Waffen zur Verteidigung gegen die militärisch überlegenen Truppen der ISIS in Absprache mit der Zentralregierung in Bagdad und in Abstimmung mit Deutschlands Partnern an die kurdische Regionalregierung zu liefern. Wir betrachten die Lieferung von Waffen mit großer Skepsis, da sie möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in einem innerirakischen Konflikt zwischen den drei großen Volksgruppen zum Einsatz gebracht werden könnten oder an andere Gruppen mißbräuchlich gelangen könnten. Allerdings anerkennen wir auch, dass die Bundesregierung die Augen vor diesen potentiellen Gefahren nicht verschließt, sondern bei ihren Entscheidungen einbezogen hat und entsprechende Maßnahmen (u.a. Endverbleibsregelung mit der kurdischen Regionalregierung) getroffen hat.

Die Bundesregierung hat aufgrund einer außergewöhnlichen außen- und sicherheitpolitischen Lage eine Einzelentscheidung getroffen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Paradigmenwechsel. Die Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik, keine Waffen in Spannungsgebiete zu liefern, bleiben der Eckpfeiler deutscher Exportpolitik.

Trotz unserer großen Skepsis gegenüber diesen Waffenlieferungen anerkennen wir, dass der Schwerpunkt deutscher und internationaler Politik auf der politischen Regelung des Konfliktes im Irak liegt. Es ist unserer Ansicht nach wesentlich, dass der designierte irakische Ministerpräsident eine Regierung bilden will, in denen alle großen Volksgruppen des Iraks repräsentiert sind. Dies würde auch die Chance erheblich vegrößern, dass die sunnitischen Stämme, die sich aufgrund der politischen Diskriminierung durch die Vorgängerregierung Maliki, wieder von ISIS abwenden und ihr die Unterstützung entziehen. Die Bundesregierung muss diesen politischen Prozess gemeinsam mit ihren Partnern aktiv unterstützen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass auch wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen – wie in der Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 15.8.2014 aufgeführt – gegen ISIS und ihre Unterstützer umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist wesentlich, dass eine politische Strategie für die Region des Nahen und Mittleren Ostens gemeinsam mit den Regierungen vor Ort aufgesetzt wird. Deutschland will hierzu auch im Rahmen seines G7-Vorsitzes weitere Initiativen starten, was wir ausdrücklich unterstützen.

Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, wenngleich ich weiterhin sehr skeptisch gegenüber den beschlossenen Waffenlieferungen bleibe.