Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das in dieser Woche abschließend beraten wurde, verbessern wir den Kinderschutz. Mit einigen Gesetzesanpassungen ist es uns gelungen, für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu sorgen. Außerdem erweitern wir die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sorgen für eine bessere Aufsicht von Kinder- und Jugendheimen sowie für mehr Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.