Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zur anstehenden Sitzung des Europäischen Rates am 23. Februar abgegeben. Andrea Nahles, die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion hat in der Debatte unsere europapolitischen Vorstellungen verdeutlicht.
Die SPD will eine neue Ausrichtung in der Europa-Politik und konnte dies auch in Koalitionsverhandlungen durchsetzen. Wir haben jetzt die Chance, nicht weniger als einen Paradigmenwechsel einzuleiten und diese Chance müssen wir ergreifen. Wir wollen die Handlungsfähigkeit der EU stärken und das Wohlstandsversprechen für alle Bürgerinnen und Bürger erneuern. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Wir setzen auf mehr Investitionen statt einseitiger Sparpolitik. Damit stärken wir Europa in der Globalisierung und legen die Basis für künftigen Wohlstand und Arbeitsplätze, auch in Deutschland.
- Wir verstärken den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit. Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Dafür muss in Europa mehr Geld bereitgestellt werden.
- Wir wollen einen europäischen Sozialpakt. Unser Ziel ist es, soziale Grundrechte in Europa zu stärken und faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Dazu gehören Mindestlöhne und das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
- Unternehmen müssen in Europa gerecht besteuert werden. Außerdem bekämpfen wir Steuerbetrug und Steuerdumping.
- Gemeinsam mit Frankreich wollen wir Europa nach vorne bringen. Nicht ein deutsches Europa, sondern ein europäisches Deutschland ist das klare Ziel. Ein erster wichtiger Schritt wird ein neuer Élysée-Vertrag sein.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, Europa sozialer und solidarischer zu machen.
Das Video zu der Rede von Andrea Nahles können Sie sich hier ansehen.
Der Europäische Rat ist ein Entscheidungsgremium der EU. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Union fest und ist offizielles Organ der EU. Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an.