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Konstituierung der Bundestagsausschüsse

Am Mittwoch trafen die bisher eingerichteten 22 Fachausschüsse des Bundestages zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Ein weiterer neuer Ausschuss für Digitale Agenda wird voraussichtlich noch im Februar hinzukommen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, dem ich auch in der 18. Wahlperiode als ordentliches Mitglied angehöre, wurde am Mittwochvormittag durch die Bundestagsvizepräsidentin Edelgard Bulmahn konstituiert und wählte die CDU-Abgeordnete Patricia Lips einstimmig zu seiner Vorsitzenden. Anschließend vertagte sich der Ausschuss auf die Sitzung am 28. Januar. Dann werden die Ausschüsse endlich auch in die inhaltlichen Beratungen einsteigen. Neben dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung werde ich in Zukunft auch als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Petitionsausschuss mitwirken.

Die SPD stellt in der 18. Wahlperiode nun in sechs Fachausschüssen den oder die Ausschussvorsitzenden:

Ausschuss für Arbeit und Soziales: Kerstin Griese, NRW

Finanzausschuss: Ingrid Arndt-Brauer, NRW

Ausschuss für Gesundheit: Edgar Franke, Hessen

Ausschuss für Kultur und Medien: Siegmund Ehrmann, NRW

Sportausschuss: Dagmar Freitag, Bayern

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: Martin Burkert, Bayern

Verteidigungsausschuss: Hans-Peter Bartels, Schleswig-Holstein

Am Dienstag hatten sich zuvor auch die Facharbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion konstituiert und ihre Sprecherinnen und Sprecher gewählt, die am Abend in der Fraktionssitzung bestätigt wurden. In ihrer ersten Sitzung am Dienstagvormittag wählte mich die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung zu ihrem stellvertretenden Sprecher für den Bereich Bildungspolitik. Auf die Zusammenarbeit mit dem AG-Sprecher Dr. Ernst Dieter Rossmann und dem zweiten Stellvertreter René Röspel (Forschung) sowie mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsgruppe freue ich mich sehr.

Mehr Informationen zur Wahl der Ausschussvorsitzenden und der Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/themen/die-inhaltliche-arbeit-kann-beginnen

Bundestagsausschüsse und PISA-Studie – Zur Sitzungswoche vom 13.-17.1.2014

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Zwei aktuelle Debatten haben den Bundestag in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres besonders beschäftigt. Zum einen hat der Bundestag wiederholt über die Auswirkungen des NSA-Abhörskandals debattiert. Offensichtlich ist der amerikanische Präsident nicht bereit, weitreichende Konsequenzen aus dem Skandal zu ziehen. Weder sollen die US-Geheimdienste in ihren Befugnissen wirksam beschnitten und kontrolliert werden, noch gibt es sichtbare Bewegung bei der Absicht, ein No-Spy-Abkommen zwischen Deutschland und den USA abzuschließen, was sicherstellen soll, dass sich die befreundeten Nationen nicht gegenseitig ausspionieren. Hier muss es eine harte Haltung der deutschen Regierung geben. Zudem muss der Bundestag sich ein umfassendes Bild über das Ausmaß und die Ursachen des Skandals machen. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann hat deshalb auch bereits gesagt, dass die SPD einen Untersuchungsausschuss grundsätzlich befürwortet.

Ein weiteres Thema war die Frage Karenzzeit für Politiker vor der Übernahme einer Funktion in der Wirtschaft. Ausgelöst wurde die Debatte durch den kurzfristig durchgesickerten geplanten Wechsel des ehemaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla (CDU) zur Deutschen Bahn AG und den Wechsel des ehemaligen Kanzleramtsministers Eckhard von Klaeden (CDU) zu Daimler Benz unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus der Regierung. Die SPD fordert hier eindeutig, eine Pause von 18 Monaten zwischen einem Regierungsamt und dem Wechsel in die Wirtschaft vorzusehen. Diese Regelung ist nötig, um nicht weiteres Vertrauen der Menschen zu verlieren.

Daneben hat der Bundestag die Konstituierung fortgesetzt und die Ausschüsse gebildet. Meine Fraktion hat entschieden, dass ich zukünftig mehr Verantwortung übernehme und mich zum stellvertretenden bildungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt. Ich werde damit zukünftig im Feld der Bildungspolitik stärker in die Umsetzung des Koalitionsvertrags und die Koordinierung von Bund und Ländern in der SPD eingebunden sein. Über diese neue Herausforderung freue ich mich.

Zunächst einmal wünsche ich Ihnen jedoch ein gutes Neues Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Konstituierung der Bundestagsausschüsse

2. Plenumsdebatte zu PISA 2012

3. Verlängerung der Bundeswehrmandate „Operation Active Endeaver“ und „Active Fence“

 

Koalitionsvertrag und Bundeswehrmandate – Zur Sitzungswoche vom 27.-28.11.2013

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer von CDU, CSU und SPD nach fünf Wochen Verhandlungen den Entwurf für einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Dieser wird nun den Mitgliedern der SPD zur Abstimmung vorgelegt. Erst danach ist sicher, ob die SPD in die Große Koalition geht.

Die Kritik an diesem Verfahren kann ich nicht nachvollziehen. Vor der SPD steht die wahrscheinlich schwierigste und weitreichendste Entscheidung der nächsten Jahre. Dafür braucht man die höchste Legitimation in der Partei. Deshalb ist es folgerichtig, dass nicht nur wenige Delegierte, sondern jedes Mitglied entscheidet. Ich bin der Meinung, dass die SPD damit ein neues Kapitel im Buch der Parteiendemokratie aufschlägt. Denn direkte Demokratie ist ein berechtigtes Anliegen vieler Menschen. Wenn eine Partei dies ermöglicht, dann ist das eben nicht weniger, sondern mehr Demokratie.

Der Koalitionsvertrag wird nun in vielen Veranstaltungen der SPD-Basis diskutiert. Die Vorbehalte in der SPD gegen eine Große Koalition sind groß. Das teile ich. Wir haben uns jedoch seit dem 22.9., dem Tag der Bundestagswahl, darauf verständigt, das Verhandlungsergebnis vor allem inhaltlich zu bewerten. Wenn man das tut, kommt man auf den 185 Seiten zu Licht und Schatten. Positiv ist aus Sicht der SPD zu bewerten, dass es ab 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird, dass es Verbesserungen gibt bei Erwerbsminderungsrenten, Renteneinstieg mit 63 Jahren oder einer Mindestrente nach 40 Jahren Erwerbsarbeit, dass Leih- und Zeitarbeit eingegrenzt werden, dass es mehr Geld für Kommunen sowie Straßen und Schienenwege gibt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit ausgeweitet wird, dass es Verbesserungen in der Pflege gibt und weitere Punkte. Kröten sind aus unserer Sicht sicher der Verzicht auf mehr Verteilungsgerechtigkeit, keine Bürgerversicherung, keine Grundgesetzänderung, die Bund und Ländern die Kooperation bei Bildungsfragen erlaubt, keine vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, keine Wiederherstellung der paritätischen Beiträge in der Krankenkasse, keine Abschaffung des Betreuungsgeldes. Nun gilt es abzuwägen und dazu ist jedes SPD-Mitglied aufgerufen!

Ich selbst werde dem Koalitionsvertrag zustimmen. Das ändert nichts an meiner Skepsis gegenüber Großen Koalitionen, aber ich bin nach einem Abwägungsprozess zu diesem Ergebnis gekommen:

– Die Vorteile aus Sicht der SPD überwiegen deutlich, wenn es auch einige Kröten gibt, die wir schlucken müssen.

– Wenn man die Chance hat, das Leben von Millionen Menschen zu verbessern, die wenig verdienen, in Leih- und Zeitarbeit sind oder eine kleine Rente bekommen, dann sollte man das machen. Ohne die SPD gäbe es das nicht im Koalitionsvertrag!

Sicher hätte auch ich mir mehr Bewegung und gesellschaftlichen Aufbruch gewünscht. Aber das haben die Menschen bei der Bundestagswahl nicht gewählt und hier liegen die Grenzen der Großen Koalition. Sie wird eine Koalition des Pragmatismus und der nüchternen Vernunft sein, aber kein Aufbruch. Dafür liegen die Vorstellungen und Werte von CDU/CSU und SPD einfach zu weit auseinander. Die Koalition wird dennoch einige wichtige Themen, für die es ohnehin einen parteiübergreifenden Konsens braucht, in den nächsten vier Jahren anpacken. Keine Forderung, die die SPD im Wahlprogramm hatte und die nun im Koalitionsvertrag nicht mehr auftaucht, ist damit obsolet. Die SPD wird für gesellschaftlich und ökonomischen Fortschritt weiter kämpfen – und in vier Jahren dann wieder ein besseres Wahlergebnis einfahren. Ich rate meiner Partei zu Selbstbewusstsein und Ehrlichkeit. Wir müssen uns wirklich nicht verstecken und sollten das auch in den nächsten vier Jahren nicht tun!

Alle Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne unter www.roter-rucksack.de, und auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de werde ich in den nächsten Tagen zu einigen Themen ausführlicher Stellung nehmen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

2. Einsetzung eines Hauptausschusses

3. UNAMID und UNMISS – Verlängerung von Bundeswehrmandaten

4. Antrag des Bundesrates: Mehr Zeit für den Ausbau der U3-Betreuung

Einsetzung eines Hauptausschusses

Um die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse zu garantieren, soll erstmals ein Hauptausschuss eingesetzt werden. Dessen Zuständigkeiten werden jeweils durch Überweisung des Plenums begründet, es besteht kein Selbstbefassungsrecht. Der Hauptausschuss soll auch Ausschuss im Sinne von Art. 45 (Angelegenheiten der Europäischen Union), 45a (Auswärtige Angelegenheiten sowie Verteidigung) und 45c Grundgesetz (Petitionsausschuss) sowie Haushaltsauschuss sein. Angehören sollen dem Gremium insgesamt je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder. Den Vorsitz hat – ohne eigenes Stimmrecht – der Bundestagspräsident oder eine/einer seiner Stellvertreter/-innen inne. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages Anfang 2014 wird der Hauptausschuss aufgelöst.

Den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/001/1800101.pdf

Zur ersten Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am 22.10.2013

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Am Dienstag ist der 18. Bundestag zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen gekommen. Der wiedergewählte Bundestagspräsident Norbert Lammert wies in seiner Antrittsrede darauf hin, dass der Bundestag damit bereits mehr Wahlperioden aufweise als die Weimarer Demokratie Jahre. Man darf davon ausgehen, dass es in Deutschland eine stabile und konfliktfähige Demokratie gibt. Das ist historisch gesehen eher der Ausnahmefall und eine große Errungenschaft. Der Bundestag ist in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden. Er setzt sich aus allen gesellschaftlichen Bereichen zusammen: nie waren mehr Frauen, nie mehr Menschen mit Migrationshintergrund Mitglieder des Bundestages. Ein Zeichen dafür, dass die vielen gesellschaftlichen Veränderungen mittlerweile auch im Parlament angekommen sind – wenn auch später und noch nicht so zahlreich wie in der Gesellschaft.

Die Herausforderungen für den neuen Bundestag sind immens. Die internationalen Finanzmärkte müssen reguliert werden, Europa braucht einen sozialen Ausgleich, der Arbeitsmarkt ist aus den Fugen geraten, Rente, Pflege und Gesundheit müssen zukunftsfest gemacht werden, Bildung und Infrastruktur brauchen genauso finanzielle Hilfen wie unsere Kommunen. Die Politik muss Lösungen entwickeln und umsetzen, die eine größtmögliche Unterstützung in allen Fraktionen und auch im Bundesrat finden. Daher wird die Regierungsbildung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die SPD hat auf ihrem Parteikonvent am Sonntag nach den Sondierungsgesprächen mit CDU und CSU beschlossen, in Koalitionsverhandlungen einzutreten, mit dem Ziel solche Lösungen zu finden. Ob das gelingt, ist derzeit offen und wird vor allem davon abhängig sein, ob die CDU bereit ist, ihre allein auf Machterhalt angelegte politische Beliebigkeit abzulegen und sich konstruktiv auf politische Gestaltung von Zukunftsfragen zuzubewegen. Erst dann können die Konturen eines Koalitionsvertrags überhaupt sichtbar werden, der überdies in einer Mitgliederbefragung die Mehrheit der Mitglieder (!) der SPD überzeugen muss.

Meine Partei ist nicht begeistert über die Aussicht auf eine Große Koalition und ich selbst bin es auch nicht. Wir hätten uns mehr von einem echten Politikwechsel erhofft und haben für eine rot-grüne Mehrheit im Bundestag geworben. Die SPD wird aber auch jetzt hart für sozialen Ausgleich kämpfen und keine Positionen vorab räumen. Darauf können sich unsere Mitglieder verlassen. Aber wir müssen auch sehen, dass wir für einen echten Politikwechsel keine Mehrheit bei der Bundestagswahl bekommen haben. Wir müssen alle mit dem Ergebnis zurechtkommen, das uns die Wählerinnen und Wähler am 22. September gegeben haben. Das anzuerkennen gehört auch zur Stabilität unserer Demokratie in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages

2. Zum Stand der Regierungsbildung

Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages

Am Dienstag, den 22. Oktober 2013, konstituierte sich der neue Bundestag: Die 631 Abgeordneten des am 22. September neu gewählten Bundestages kamen im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zur ersten Sitzung der 18. Wahlperiode zusammen. Diese konstituierende Sitzung muss nach Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl stattfinden.

Der älteste Bundestagsabgeordnete im Saal, der sogenannte Alterspräsident, eröffnete die Sitzung. Wie schon bei der konstituierenden Sitzung des 17. Bundestages 2009 war dies Prof. Dr. Heinz Riesenhuber von der CDU.

Nach der Eröffnungsrede des Alterspräsidenten folgte die Wahl des Bundestagspräsidenten in geheimer Abstimmung. Der Präsident wird traditionell von der größten Fraktion gestellt; die Union hatte dafür erneut Prof. Dr. Norbert Lammert nominiert. Mit 94,6 Prozent wurde der CDU-Politiker erneut zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Norbert Lammert hat das Amt des Bundestagspräsidenten bereits seit Oktober 2005 inne.

Nach der Wahl übernahm der neu gewählte Bundestagspräsidenten vom Alterspräsidenten den Vorsitz und hielt eine kurze Ansprache. Es folgte der Beschluss über Geschäftsordnungen und Richtlinien sowie die Festlegung der Zahl und die Wahl der Stellvertreter des Präsidenten. Bereits im Vorfeld haben sich Union und SPD darauf verständigt, den unterschiedlichen Fraktionsstärken im neuen Bundestag entsprechend jeweils zwei Vizepräsidenten zu stellen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke jeweils einen.

Als Vizepräsidentinnen und -präsidenten des 18. Bundestages wurden gewählt: Peter Hintze für die CDU (mit 449 Stimmen), Johannes Singhammer für die CSU (mit 442 Stimmen), Edelgard Bulmahn und Ulla Schmidt für die SPD (mit 534 bzw. 520 Stimmen), Petra Pau für die Linkspartei (mit 451 Stimmen) und Claudia Roth für Die Grünen (mit 415 Stimmen).

Mit der Konstituierung des Bundestages endet offiziell die Amtszeit der bisherigen Regierung von CDU/CSU und FDP. Bundespräsident Joachim Gauck händigte am Dienstagnachmittag Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerinnen und Ministern des schwarz-gelben Kabinetts die Entlassungsurkunden im Schloss Bellevue aus. Die alte Regierung bleibt aber noch bis zur Einigung auf ein neues Bündnis geschäftsführend im Amt.

Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages

In der Zeitspanne zwischen Wahl und Konstituierung findet der Deutsche Bundestag in der Medienöffentlichkeit keine große Aufmerksamkeit, denn das Interesse der Bürgerinnen und Bürger gilt in allererster Linie den Koalitionsverhandlungen. Dennoch ist der Deutsche Bundestag in dieser Zeit nicht beschäftigungslos. Bereits am 24. und 25. September fanden Sitzungen der Mitglieder der neugewählten SPD-Bundestagsfraktion in Berlin statt, bei denen über das Wahlergebnis und die möglichen Konsequenzen für eine Regierungsbildung debattiert wurde.

Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der bisherige Bundestagspräsident Norbert Lammert den neugewählten Bundestag innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl einberufen – also spätestens bis zum 22. Oktober 2013. Erst zu diesem Zeitpunkt endet die Wahlperiode des „alten“ Bundestages und der 18. Deutschen Bundestag wird sich konstituieren. Bis zur Wahl des neuen Bundestagspräsidenten, dem insbesondere die Leitung der Plenarsitzungen obliegt, führt das nach Jahren älteste Mitglied des Deutschen Bundestages den Vorsitz. Im 18. Deutschen Bundestag fungiert Dr. Heinz Riesenhuber der CDU/CSU-Fraktion als sogenannter Alterspräsident.

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter. Es entspricht der parlamentarischen Tradition, dass die stärkste Fraktion die Kandidatin oder den Kandidaten für dieses Amt benennt. Zudem ist jede Fraktion mit mindestens einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten.

Nach der Konstituierung beschließt der Bundestag, welche Ausschüsse er einrichtet und welcher Fraktion jeweils der Vorsitz zufällt. Einige Ausschüsse sind in der Verfassung vorgesehen, beispielsweise der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss. Andere Ausschüsse richtet der Bundestag nach politischem Ermessen ein. In der Regel steht jedem Bundesministerium ein solcher ständiger Fachausschuss gegenüber, in welchem sich der Großteil der parlamentarischen Arbeit abspielt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht der Stärke der Fraktionen. Wer Mitglied in welchem Ausschuss wird, wird von den Fraktionen benannt.

Nach Abschluss der Verhandlungen über die Regierungsbildung hat Bundespräsident Joachim Gauck die Aufgabe, dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorzuschlagen. Dazu informiert sich der Bundespräsident in Gesprächen über den jeweiligen Stand der Koalitionsverhandlungen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird ohne Aussprache und geheim durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewählt; hierfür ist die absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Der gewählte Bundeskanzler oder die gewählte Bundeskanzlerin wird dann vom Bundespräsidenten ernannt und leistet bei der Amtsübernahme einen Amtseid vor dem Bundestag. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die „alte“ Bundesregierung geschäftsführend im Amt.