Schlagwortarchiv für: Kooperationsverbot

Statement zur Abschaffung des Kooperationsverbots

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„Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung hat nach langem Ringen ein Ende. Jetzt kann der Bund endlich in gute Bildung vor Ort investieren. Das ist ein bildungspolitischer Durchbruch, denn so können Bund und Länder gemeinsam den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen oder die Ganztagsbetreuung stemmen. Möglich wurde das durch die konstruktive auch manchmal schwierige Zusammenarbeit in Bundestag und im Bundesrat über Fraktionsgrenzen hinweg. Diese Dynamik müssen wir jetzt nutzen. Die SPD will, dass wir nach den langen Verhandlungen jetzt endlich anpacken.“

Die Privatisierung der Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen

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Der Bundestag beschloss heute wichtige Änderungen des Grundgesetzes. Besonders kontrovers wurde dabei die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Fernstraßen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür stark gemacht, dass eine befürchtete Privatisierung der Autobahnen über die Gesellschaft nicht möglich wird. Erstmals wird eine Formulierung zur „unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Dritter“ an einer Gesellschaft des Bundes in der Verfassung ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich auf die Gesellschaft selbst und auch auf mögliche Tochtergesellschaften. Zudem wird in der Verfassung klargestellt, dass die Autobahnen im „unveräußerlichen Besitz des Bundes“ bleiben.

 

Im Änderungspaket, das die Bund-Länder Finanzen auf neue Füße stellt, sind weitere wichtige Maßnahmen eingeschlossen, die lange von der SPD gefordert wurden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgeweicht und es fließen 3,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen zur Sanierung der Schulen. Die Kosten des Unterhaltsvorschuss übernimmt der Bund. Eine wesentliche Entlastung für unsere Kommunen. Die Länder werden über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer um 10 Milliarden Euro entlastet.

 

In harten Verhandlungen konnte die SPD sich durchsetzen. Die Änderung des Grundgesetzes schafft eine nachhaltige Verbesserung der Bund-Länder Finanzbeziehungen.

Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung

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Im Rahmen des Reformpakets zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen wurde auch eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, nach der der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Das bedeutet, dass bis 2022 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen investieren wird. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Mehr Geld für Schulsanierungen durch Bundesmittel im Kreis Unna

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Zu den von der Landesregierung bereitgestellten 47 Millionen Euro für Schulsanierungen im Kreis Unna aus dem Programm Gute Schule 2020 sollen seitens des Bundes bis zu 25 Millionen Euro hinzugefügt werden. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen soll auch das Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert werden, damit der Bund 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur bundesweit bereitstellen kann. Im Bundestag sind die Verhandlungen darüber diese Woche mit mehreren Anhörungen fortgesetzt worden. Mit dem zusätzlichen Geld kann die kommunale Bildungsinfrastruktur deutlich verbessert werden.

„In den Verhandlungen werden wir durchsetzen, dass das Geld da ankommt, wo es gebraucht wird. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist mit ihrem Programm Gute Schule 2020 vorangegangen. Der Bund kann mit seinem Programm daran anschließen. Mit einer modernen Infrastruktur und ansprechenden Lernlandschaften wollen wir der Bildung die Wertschätzung geben, die sie verdient hat“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

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In einem umfassenden Reformpaket beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Ab 2020 sollen die direkten Zahlungen durch eine Neuverteilungen der Einnahmen aus der Umsatzsteuer ersetzt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an den jeweiligen Einwohnerzahlen und – in Form von Zu- und Abschlägen – auch an der Finanzkraft der Länder. Stärker als bisher soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden zur Berechnung herangezogen werden (75 statt bisher 64 Prozent).

 

Mit diesen Neuregelungen leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Länder mit finanzschwächeren Kommunen zu entlasten. Der Bund wird sich dabei deutlich stärker am solidarischen Ausgleich beteiligen als bisher: Für das Jahr 2020 allein mit 9,7 Mrd. Euro. Die SPD hat außerdem erfolgreich dafür gekämpft, dass das Kooperationsverbot, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung untersagt, aufgebrochen wurde und der Bund finanzschwache Kommunen in Zukunft bei Ausgaben für die Bildungsinfrastruktur direkt unterstützen darf.

 

Die SPD tritt dafür ein, dass Bund, Länder und Gemeinden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung haben, um ihre im Grundgesetz verankerten Aufgaben erfüllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass jeder und jede, unabhängig von sozialer Herkunft, dieselben Chancen hat. Wir lehnen es strikt ab, dass nur diejenigen Zugang zu Bildung und Infrastruktur haben, die sich das auch leisten können. Deswegen haben wir mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit wird verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die dafür nötige Grundgesetzänderung finden Sie hier.

3,5 Mrd. Euro für Schulsanierungen – Nachtragshaushalt 2016

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CDU und CSU haben sich gewehrt, die SPD hat sich durchgesetzt: Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt 2016 verabschiedet und damit auch das Sondervermögen des „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ auf insgesamt 7 Mrd. Euro verdoppelt. Diese Mittel sollen gezielt für Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Möglich wird dies durch unseren Verhandlungserfolg im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, mit dem wir das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgebrochen haben. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass im Zuge des Nachtragshaushalts auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Wir sind davon überzeugt, dass sie für Investitionen in moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden sollen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Moderne Schulgebäude und anregende Lernorte zusammen denken

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Liebhaberobjekt für Handwerker. So könnte die Anzeige lauten, wenn man auf den Sanierungsbedarf vieler deutscher Schulen schaut. Allen Beteiligten in Bund, Ländern und Kommune ist klar, dass mehr in unsere Schulen investiert werden muss. Dabei gilt im großen Maßstab ähnliches wie bei der kleinen Privatimmobilie. Wenn ich mir eine moderne Solaranlage aufs Dach setzte, muss ich erst sehen, dass das Dach in Ordnung ist.

Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird gelockert. Der große Durchbruch bei der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ermöglicht es dem Bund, finanzschwache Kommunen beim Erhalt und Ausbau der Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Der Kabinettsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes eröffnet das parlamentarische Verfahren. Damit schaffen wir es, noch in diesem Jahr die ersten Gelder für unsere Kommunen zu bewegen. Durch die damit finanzierten Baumaßnahmen können wir mehr erreichen als moderne Schulgebäude. Mit den richtigen Konzepten schaffen wir gleichzeitig anregende Lernorte, die einen Impuls geben für den Bildungserfolg unserer Kinder.

Selbstverständlich sind die Herausforderungen an unseren Schulen komplexer als im oben genannten Beispiel. Der Grundsatz bleibt aber richtig. Wenn wir eine moderne Lernkultur gestalten wollen, brauchen wir beides: Moderne und sanierte Schulgebäude, um einen Grundstandard an funktionierender Infrastruktur inklusive aktueller Energieeffizienztechnik und Barrierearmut bereitzustellen, und die Schaffung ansprechender Lernlandschaften, die mehr Lernerfolg mit offenen, digitalen und inklusiven Methoden ermöglichen. Denn aus der Bildungsforschung wissen wir, dass Schülerinnen und Schüler besser lernen in offenen, multifunktionalen Räumlichkeiten. Hinzu kommt, dass freiwillig angenommene Angebote einen deutlich höheren Lernerfolg haben. Und in gut ausgebaute Schulen gehen Schülerinnen und Schüler nachweislich lieber. Für gelingende Investitionen gilt es deswegen im Rahmen einer nationalen Bildungsallianz beides zu berücksichtigen.

Genauso wichtig ist es den Konsens der Schulgemeinde schon bei der Planung zu erreichen. Lehrerinnen und Lehrer füllen anregende Lernorte mit Leben. Nur wenn ein moderner Lernort adäquat genutzt wird, kann er seine pädagogische Wirkung entfalten. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bestimmen ebenso die Gestaltung einer Schule mit, damit sie neue Konzepte mittragen. Für die Verankerung der Schulen im Stadtteil ist auch die Rolle der Nachbarschaften einer Schule nicht zu unterschätzen. Wir brauchen keine Programme die von oben verordnet werden, sondern eine starke und gestaltende Schulgemeinschaft.

Die Ausgangslagen sind in den Ländern höchst verschieden. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung den Bedarf bereits erkannt und die Kommunen mit 2 Milliarden Euro zur Sanierung der Schulen ausgestattet. Andere Länder drängen hingegen mehr auf Investitionen in die Digitalisierung. Die Förderung des Bundes muss diese Unterschiede berücksichtigen und Lösungen im Baukastenformat für die verschiedenen Länder anbieten. Eine Debatte, die das eine auf Kosten des anderen ausschließt, ist nicht hilfreich.

Beispiel Ganztagsschule: Die Nachfrage nach den Plätzen übersteigt immer noch das Angebot. In der Ganztagsbetreuung erleben die Schülerinnen und Schüler individuelle Förderung nach ihren Interessen. Jedoch hängt der Erfolg von der Qualität der Lernlandschaft ab. Wenn wir den Ausbau finanzieren, dann direkt nach modernsten Kriterien. Aus den Ergebnissen des Begleitprogramms Ganztagsschule „Ideen für mehr! Ganztägig lernen.“ lassen sich drei zentrale Erkenntnisse ableiten. Erstens entsteht eine neue Lernkultur, die Phasen von Selbstlernen, von Lernen in der Gruppe und erlebnisorientiertes Lernen umfasst. Zweitens öffnet sich die Ganztagsschule durch Kooperationen mit Vereinen und Initiativen zur sozialen Landschaft in der Kommune. Drittens sorgen Ganztagsschulen für mehr Beteiligung der Schulgemeinschaft. Der Freiraum bei der Gestaltung des Ganztagsbetriebs ermutigt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam neue Lehr- und Lernformen zu entwickeln. Diese drei Entwicklungen gehen einher mit neuen Anforderung an die Lernräume. Eine moderne Ganztagsschule muss multifunktionale Gruppenräume genauso enthalten, wie Orte für stilles selbstorganisiertes Lernen oder Begegnungs- und Entspannungszonen.

Beispiel berufliche Bildung: In den Übergreifenden Berufsbildungsstätten entscheidet sich, wie gut die Fachkräfte von morgen ausgebildet werden. Eine moderne Ausstattung und ein Konzept das berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzt, unterstützt unsere Gesellschaft, den technologischen Wandel selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehören nicht nur neue Computer und Maschinen, sondern auch Lernräume, die auf ein selbstbestimmtes Arbeitsleben vorbereiten in welcher der Mensch seine gestaltende und entscheidende Autorität bewahren kann.

Bildung braucht Wertschätzung! Das wird sichtbar, wenn wir wertschätzend mit der Bildungsinfrastruktur umgehen. Wertschätzung bemisst sich aber nicht nur an der reinen Summe, die investiert wird, sondern auch an den Konzepten hinter den Investitionen. Um- und Neubau sollen neuste Erkenntnisse aus der Lernforschung integrieren. Deswegen ist mein Plädoyer: Moderne Schulgebäude und anregende Lernorte müssen zusammen gedacht werden!

Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen

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Die SPD erreichte in ihren Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgebrochen wird. Endlich wird es möglich sein, dass auch der Bund Gelder investieren darf, um Schulen und andere kommunale Bildungseinrichtungen zu sanieren. Der jetzt beschlossene Nachtragshaushalt 2016 garantiert, dass das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro verdoppelt wird. Das ist ein erster großer Schritt, aber wir wollen weiter gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, dass jetzt auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Die Schuldenquote Deutschlands sinkt seit Jahren. Statt in die Schuldentilgung oder in kurzfristige Steuersenkungen sollten die 6,2 Mrd. Euro deswegen für moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Ein Jahr geht zu Ende – ein neues Jahr liegt vor uns – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.12.2016

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2016 war ein schwieriges Jahr für uns. Der endlose Krieg in Syrien, Terror in der Türkei und in Europa, der Aufstieg der Rechtspopulisten in ganz Europa, der Ausstieg Großbritanniens aus der EU haben uns alle sehr bewegt. Wir müssen uns daran gewöhnen, dass wir die globalen Krisen nur mit beharrlicher diplomatischer Arbeit und viel Ausdauer bewältigen können. In Deutschland konnten wir dieses Jahr wichtige Vorhaben abschließen. Mit dem Bundesverkehrswegeplan wird so viel in unsere Infrastruktur investiert, wie nie zuvor. Auch der Kreis Unna profitiert davon direkt. Wir haben die Kommunen spürbar entlastet und den Weg für unterstützende Investitionen aus Bundesmitteln frei gemacht. Die Übergänge in die Rente sind flexibler geworden und die Leiharbeit wurde stärker reguliert.

Für 2017 haben wir gemeinsam die Chance, es zu einem besseren Jahr zu machen. Gleich zu Beginn steht die Wahl von Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten an, der uns auch als Staatsoberhaupt im In- und Ausland würdig repräsentieren wird. Wir werden den Weg frei machen für Investitionen des Bundes in unsere Schulen, damit unsere Kinder die beste Bildung erhalten. Im Mai steht Hannelore Kraft wieder als Ministerpräsidentin unseres Landes zur Wahl und im folgenden September werbe ich wieder um Ihr Vertrauen als Ihr direkt gewählter Abgeordneter in Berlin. In unseren polarisierten Zeiten haben wir dabei einen klaren Kompass. Für den sozialen Zusammenhalt im Land, unsere offene Gesellschaft und mehr soziale Gerechtigkeit – dafür steht die SPD.

Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!


Die weiteren Themen des Infodienstes sind:

 

  1. Finanzierung des Atomausstiegs sicherstellen
  2. Bekämpfung der Schwarzarbeit
  3. Mittel für die Schulsanierung durch den Bund gesichert
  4. Verlängerung von drei Bundeswehr-Mandaten
  5. Manipulation von Registrierkassen verhindern

Mittel für die Schulsanierung durch den Bund gesichert

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Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Für die SPD ist das ein großer Erfolg, denn das bedeutet, dass das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen wird. Bisher war es dem Bund nicht erlaubt, die Länder bei der Sanierung kommunaler Schulen zu unterstützen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten unserer Schülerinnen und Schüler wird jetzt endlich abgeschafft.

 

Ein neu geschaffener Artikel 104 c im Grundgesetz gibt dem Bund in Zukunft die Möglichkeit, direkt in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu werden wir das kommunale Investitionsprogramm des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppeln. Damit das Geld auch zweckgerecht verwendet wird, wollen wir darüber hinaus auch die Kontrollrechte des Bundes stärken.

 

Weiterhin einigten sich Bund und Länder auf eine im Grundgesetz verankerte doppelte Privatisierungsbremse und eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Mit der Beratung des Nachtragshaushaltes wird sichergestellt, dass der Bund ab 2017 3,5 Mrd. Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen bereitstellt.

 

Eine Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.