Schlagwortarchiv für: Krankenversicherung

Arbeits- und Verwaltungsstrukturen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neu strukturieren

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Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden, sprich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Eine entsprechende Neugliederung des MD der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen haben wir in dieser Woche mit dem MDK-Reformgesetz umgesetzt.

Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.

Mit dem Gesetz reformieren wir auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig. Außerdem bündeln wir viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden. Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzen wir die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge. Außerdem können ab 2020 nun bis zu vier Prozent, anstatt bislang drei, des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen, wie z.B. digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel, vereinbart werden. Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf

Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

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Gesundheit ist ein hohes Gut und um sie gewährleisten zu können, brauchen wir eine gute Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Heil- und Hilfsmitteln. Mit einer neuen Gesetzesreform soll das garantiert werden. Unter anderem wird der Verband der Gesetzlichen-Krankenversicherung dazu verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren und die Aktualität des Verzeichnisses auch zukünftig zu garantieren. Zudem sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen dann neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die entsprechenden Produkte bzw. Dienstleistungen mit berücksichtigen, auch wenn diese über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Außerdem soll der Leistungsanspruch auf Sehhilfen für Versicherte mit einer schweren Sehbeeinträchtigung ausgeweitet und die Wundversorgung verbessert werden. Ebenso wird die Stellung der Physio- und Ergotherapeuten, sowie der Logopäden und Podologen im Gesundheitssystem aufgewertet.

 

Um die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und den wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer (z.B. Logopäden oder Physiotherapeuten) gerecht zu werden, können die Krankenkassen und deren Verbände in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate abschließen. Diese Regelung ist zeitlich befristet, um zunächst ihre Auswirkungen überprüfen zu können.

 

Darüber hinaus führt das Gesetz ein Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ ein. Dabei erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiter durch den Arzt. Über Auswahl, Ablauf und Dauer der Therapie entscheiden aber die Heilmittelerbringer. Auf Grundlage der Erfahrungen aus den Modellvorhaben soll anschließend entschieden werden, ob solche Blankoverordnungen auch für die Regelversorgung geeignet sind.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

„Die flächendeckende Versorgung durch die Apotheke vor Ort muss gesichert bleiben“

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Zu einem Ortstermin in der Kaiserau-Apotheke in Kamen trafen sich am Donnerstag der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, Margarete Tautges, ehemaliges Vorstandsmitglied der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und Hans-Günter Friese, Ehrenpräsident der AKWL. Auslöser für das Gespräch war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016, nachdem ausländische Versandapotheken Boni auf Rezepte gewähren dürfen, während dies für die deutschen Apotheken vor Ort weiterhin ausgeschlossen ist.
„Die flächendeckende Versorgung der Patienten durch die Apotheke vor Ort muss weiterhin gesichert bleiben“, betonte Oliver Kaczmarek und fügte hinzu: „Dieses Urteil darf nicht dazu führen, ebendiese flächendeckende Versorgung im Quartier zu gefährden. Hier sind wir jetzt als Politiker gefordert, um dieser Schieflage zu begegnen.“

Tautges und Friese machten in dem Gespräch deutlich, dass das EuGH-Urteil dazu angetan sei, das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu zerstören. „Es führt in der Konsequenz dazu, dass zuzahlungsbefreite Patienten für ihre Medikamente sogar noch einen geldwerten Vorteil erhalten“, so Friese. Tautges ergänzte: „Der beste Ausweg aus dieser
Schieflage ist ein bereits vom EuGH als europarechtskonform bezeichnetes Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel.“ Denn bestehende heilberufliche Versorgungsstrukturen durch öffentliche Apotheken vor Ort dürften nicht durch ungezügelte Marktkräfte in Form von wenigen ausländischen Wirtschaftsteilnehmern zu Lasten der Patienten gefährdet und aufs Spiel gesetzt werden, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.
In der Kaiserau-Apotheke ging es aber nicht nur um dieses brisante Thema. Dass auch im „Backoffice“ einer Apotheke jede Menge Heilberuf steckt, zeigte Tautges im Rahmen einer kleinen Führung durch ihre Apotheke. Dabei wurde deutlich, dass Pharmazie vor Ort häufig da beginnt, wo die Industrie aufhört. In der Rezeptur werden täglich viele Arzneimittel „maßgeschneidert“,
beispielsweise für Kinder. Wie wichtig gerade die apothekerliche Beratung bei der Abgabe der „Pille danach“ ist, verdeutlichte Tautges ebenso wie den hohen Aufwand bei der Versorgung von Patienten mit Rabattarzneimitteln und Hilfsmitteln. „Die Apotheke ist mehr als eine Abgabestelle für Arzneimittel, sie ist als Problemlöser unverzichtbar“, so Hans-Günter Friese.

 

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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Am 2. September hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Klausursitzung am Ende der Sommerpause zukunftsweisender Beschlüsse gefasst. In diesen formuliert sie besonders wichtige Vorhaben für die nächste Zukunft:

 

Beschluss „Öffentliche Sicherheit in Deutschland stärken“

Deutschland muss ein sicheres Land bleiben. Amokläufe und Terroranschläge richten sich gegen unsere Freiheit, unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Wir werden deshalb alles rechtsstaatlich Gebotene tun, um die öffentliche Sicherheit in Deutschland und in Europa zu verbessern und unsere Freiheit zu schützen.

Ein umfassendes Sicherheitskonzept enthält aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die gute finanzielle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, effektive und kontinuierliche Präventionsmaßnahmen und wirksame Konzepte für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – wobei dabei Aktionismus und Symbolpolitik zu vermeiden sind.

Hier der Beschluss

 

Beschluss „Alleinerziehende stärker unterstützen – Kinderarmut bekämpfen“

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen alleinerziehende Eltern, davon etwa 90 Prozent Frauen, bei denen etwa 2,3 Millionen minderjährige Kinder leben. Obwohl Alleinerziehende Enormes leisten, meist erwerbstätig und gut ausgebildet sind, haben sie ein sehr hohes Armutsrisiko. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion sich vorgenommen Alleinerziehende weiter zu unterstützen.

Hier geht es zum Beschluss

 

Beschluss „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“

Nur mit der SPD gibt es ein soziales Mietrecht und bezahlbare Wohnungen. Wir setzen uns ein für sozialen Wohnungsbau und Sicherheit für Mieterinnen und Mieter. Dafür steht die SPD. Unsere Politik zeigt erste Erfolge: Die Mietpreisbremse ist seit 1. Juni 2015 in Kraft. Zeitgleich trat das Bestellerprinzip im Maklerrecht in Kraft, das Mieterinnen und Mieter seitdem spürbar entlastet. Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2016 erhöht und die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 wurde bereits verdoppelt auf aktuell insgesamt 4 Milliarden Euro. Das ist nur der Anfang. Wir wollen diese Erfolge fortsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit ihrem Maßnahmenpaket konsequent ihre miet- und wohnungspolitischen Ziele: soziale Städte und lebenswerte Quartiere mit bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen uns dafür ein, dass es überall ausreichend gute und energetisch sanierte Wohnungen gibt – auf dem Land und in den Städten. Wir machen dafür gute Politik – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Hier mehr zum Beschluss

 

Beschluss: „Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV“

Der einseitig von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragende Zusatzbeitrag muss abgeschafft werden. Wir wollen die Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV für eine gleiche und gerechte Beitragsbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Hier mehr über den Beschluss

Preismoratorium für Arzneimittel befristet fortgesetzt

Am Donnerstag beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrheitlich, das bis Jahresende geltende gesetzliche Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel zunächst befristet bis zum 31.3.2014 fortzusetzen. Mit dem Preismoratorium steht den Krankenkassen seit dem 1. August 2010 ein Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu, wenn ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels im Vergleich zum Preisstand am 1. August 2009 erhöht hat. Auf diesem Weg wird vermieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung im betreffenden Zeitraum durch Preiserhöhungen bei Arzneimitteln zusätzlich belastet wird. Beim Auslaufen dieser Maßnahme zum Ende 2013 wäre ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben und eine überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten gewesen.

Das bis Ende März 2014 befristete Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel wird im Anschluss nahtlos und bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt. Das sieht der Entwurf für ein entsprechendes Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen vor.

Mit der Fortführung des Preismoratoriums werden die Kassen pro Jahr um etwa 500 Millionen Euro entlastet.

Den Gesetzentwurf zur Fortsetzung des Preismoratoriums finden sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800200.pdf

Praxisgebühr abschaffen

Oliver Kaczmarek, MdB für Entlastung der Patientinnen und Patienten im Kreis Unna

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in einer Aktuellen Stunde am vergangenen Mittwoch nachdrücklich für die Abschaffung der Praxisgebühr ausgesprochen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erklärt: „Mittlerweile sind CDU und CSU die einzigen Parteien in Deutschland, die hartnäckig an der Praxisgebühr festhalten. Dabei hat die Praxisgebühr die beabsichtigte steuernde Wirkung – die Senkung der Facharztbesuche – verfehlt. Zudem ist sie bürokratisch und gleichermaßen unbeliebt bei Patienten wie bei Ärzten.“

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten thematisierten generell den Umgang der Bundesregierung mit den Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allein die Praxisgebühr bringt den Krankenkassen Einnahmen von 2 Milliarden Euro jährlich. Kaczmarek erklärt: „In der Diskussion um die Verwendung der Überschüsse der Krankenkassen ist es aus unserer Sicht wichtig, zunächst die Interessen der Versicherten zu wahren. Praxisgebühr und Zusatzbeiträge werden allein durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Versicherte bezahlt. Sofern es also finanzielle Spielräume gibt, sollten diese Elemente zuerst abgeschafft werden. So kommen wir der paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung wieder ein Stück näher.“

Praxisgebühr abschaffen – Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag

Zehn Euro müssen die Patienten pro Vierteljahr zahlen, wenn sie den Hausarzt aufsuchen. Damit sollten Arztbesuche besser gesteuert und reduziert werden. Dennoch gibt es in Deutschland rekordverdächtig viele Arztbesuche. 18,1 Mal pro Jahr gehen die Bundesbürger im Schnitt zum Arzt. Weniger als die Hälfte ist in anderen EU-Ländern normal. Die Praxisgebühr sollte die Menschen vor unnützen Arztbesuchen abhalten – sie tat es nicht. Zugleich bringt die Gebühr den Krankenkassen Einnahmen von 2 Milliarden Euro jährlich.

In einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag thematisierte die SPD-Bundestagsfraktion den Umgang der Bundesregierung mit den Überschüssen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie in so vielen Fragen herrscht bei Schwarz-Gelb dazu Uneinigkeit: Die Union lehnt eine Abschaffung der Praxisgebühr ab und Teile der FDP wollen auf die Gebühr verzichten. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) strebt eine Lösung des Streits erst zum Ende des Jahres an und will den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Prüfvertrag erfüllen. Diese Verzögerung geht zu Lasten der Versicherten. Ihnen hatten Union und FDP im Bundestagswahlkampf eigentlich mehr Netto vom Brutto versprochen. Doch Geschenke wurden vor allem an die Pharamkonzerne verteilt. Den Bürgerinnen und Bürgern griff Schwarz-Gelb über die Krankenkassen kräftig in die Taschen.

Die SPD-Bundestagsfraktion forderte in der Debatte, zunächst auf die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal zu verzichten. Sie hat ohnehin die beabsichtigte steuernde Wirkung – die Senkung der Facharztbesuche – verfehlt. Zusätzlich verursacht die Praxisgebühr viel Verwaltungsaufwand auf Seiten der Ärzte und bei den Krankenkassen.

Außerdem bezeichnete die SPD-Fraktion den Einheitsbeitragssatz der 140 gesetzlichen Krankenversicherungen von 15,5 Prozent als zu hoch. Die SPD will wieder zur Beitragsautonomie zurückkehren, bei der jede einzelne Krankenkasse ihren Beitragssatz bestimme.  Auch die hausarztzentrierte Versorgung soll weiter ausgebaut werden. Des Weiteren müssen die Zusatzbeiträge abgeschafft werden. Die zwei Milliarden Reserve aus Steuermitteln, die für den Pseudosozialausgleich bei den Kassen eingestellt wurden, könnten an die Bürgerinnen und Bürger zurück gegeben werden. Somit stünden ihnen unbürokratisch sofort vier Milliarden zur Verfügung.