Umweltauswirkungen von Kunststoffen verringern
In dieser Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das auf einer EU-Richtlinie basiert und darauf abzielt, die Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren. Zu diesen Produkten gehören Zigarettenfilter, Getränkebecher und Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr, die oft als Abfall auf Plätzen, Gehwegen oder in Parks landen.
Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller eine Abgabe für diese Einwegkunststoffprodukte zahlen müssen, die in einen Fonds beim Umweltbundesamt fließt. Mit diesem Geld sollen die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum finanziert werden. Außerdem wird eine Kommission eingerichtet, die aus Vertreter:innen von Hersteller:innen, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Anspruchsberechtigten besteht und das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt berät.
Das Gesetz wird früher als geplant überprüft, um festzustellen, ob weitere Produkte aus anderen Materialien aufgenommen werden können. Ab dem 1. Januar 2027 werden auch Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen, da sie den öffentlichen Raum und insbesondere ihre Plastikbestandteile zu bestimmten Zeiten stark verschmutzen.
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