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Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.

Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.

Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.

Weitere Informationen gibt es hier.

Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten haben.

Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.

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