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Rentenpaket und Minderheitenrechte – Zur Sitzungswoche vom 31.03.-04.04.2014

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In dieser Woche sind zwei zentrale Projekte der Großen Koalition von der SPD-Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht worden. Mit dem Rentenpaket, über das ich in diesem Info-Dienst berichte, erfährt die Lebensleistung der Menschen eine hohe Wertschätzung. Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals darüber beraten und schon ab dem 1.7.2014 können die Leistungen in Anspruch genommen werden – wenn der Bundestag seine Zustimmung erteilt hat. Der Gesetzliche Mindestlohn und das Tarifpaket sind in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden und werden den Bundestag in den nächsten Wochen erreichen.

Der Mindestlohn soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Auch wenn über Einzelheiten noch debattiert werden muss und aus sozialdemokratischer Sicht nicht alle Forderungen im Detail durchgesetzt werden konnten, sind hier wesentliche Meilensteine erreicht worden. Denn mit den beiden Gesetzesvorhaben wird sich das Leben vieler betroffener Menschen verbessern. Die SPD hat viele Jahre dafür gekämpft. Jetzt gilt es, das Erreichte gegen die Kritiker zu verteidigen, die in den nächsten Wochen mit sehr viel Geld für Werbemaßnahmen Stimmung gegen die Rente, den Mindestlohn und das Tarifpaket machen werden. Ich freue mich deshalb darauf, dass jetzt schon der Wahlkampf für die Europa- und die Kommunalwahl startet und sich viele Gelegenheiten für Gespräche zu diesen bundespolitischen Erfolgen der SPD ergeben. Am Samstag bin ich in Bönen und in Kamen bei den Info-Ständen der SPD anzutreffen.

Rente nach 45 Beitragsjahren, Mütterrente, Gesetzlicher Mindestlohn, Stärkung der Tarifautonomie und auch noch die Einigung bei der Energiewende – eine Woche, in der die SPD vieles durchsetzen konnte, wofür sie viele Jahre gekämpft hat. Man sieht daran: Kämpfen lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket
2. EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia
3. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie
4. Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda
5. Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Der Koalitionsantrag zur Sicherung der Oppositionsrechte im Parlament wurde am Donnerstag im Bundestag beschlossen, nachdem er im Februar zur Debatte ins Parlament eingebracht wurde. Zwar folgt die Stärke der Fraktionen im Bundestag dem Votum der Wähler, dennoch zeichnet der Wettstreit von Regierung und Opposition unsere Demokratie aus.

Die Opposition muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Deshalb sieht der Antrag von SPD und Union vor, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die 18. Wahlperiode zu ändern. Die Opposition kann dann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen einsetzen und die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten wahrnehmen, auch wenn sie weniger als 25 % der Abgeordneten stellt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verfügen in dieser Legislaturperiode zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht.

Den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800481.pdf