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Bundesversammlung und Gesundheitspolitik – Zur Sitzungswoche 19.-23.3.2012

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Überraschend und doch folgerichtig wird am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Damit hat die NRW SPD die Chance, den Politikwechsel mit einer eigenen rot-grünen Mehrheit fortzusetzen.

Die NRW SPD hätte sich auch vorstellen können, mit der Minderheitsregierung weiter regieren zu können. Damit wurden Meilensteine in der Landespolitik mit wechselnden Mehrheiten erreicht. Erwähnt sei hier zum Beispiel der Schulkonsens, der 12 Jahre Ruhe in die Schulentwicklung bringt. Dennoch sind wir voller Zuversicht, was die Neuwahl des Landtags angeht. Denn die NRW SPD hat viel erreicht.

Wir haben versprochen, dass Bildungsgerechtigkeit zum Leitmotiv unserer Politik wird und Wort gehalten: Studiengebühren wurden abgeschafft, das letzte Kindergartenjahr in einem ersten Schritt beitragsfrei gestellt. Und wir haben versprochen, die Situation der Kommunen mit allen Mitteln zu verbessern und ebenfalls Wort gehalten: Insgesamt wurde ein Paket geschnürt, mit dem die Kommunen bis 2015 knapp 6 Milliarden Euro und eine Chance, der Schuldenfalle zu entkommen, erhalten.

Diese Bilanz zeigt, dass die SPD zu Recht stolz auf die landespolitische Bilanz ist und mit einer im Land überaus geachteten und populären Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gute Chancen bei der Landtagswahl hat.

Nun ist Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Aber nur kurz! Schon am kommenden Donnerstag wird die SPD im Kreis Unna ihre Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Am darauf folgenden Samstag tagt der Landesparteitag der SPD in Düsseldorf. Und am 13. Mai wird schon gewählt.

Ich freue mich auf den Wahlkampf, denn in NRW konnten wir Alternativen zu Schwarz-Gelb deutlich machen. Und im Wahlkampf freue ich mich auf viele politische Diskussionen und Begegnungen.

Die Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestages habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundesversammlung am 18. März 2012

2. Entscheidungslösung für die Organspende

3. Neue Ausrichtung der Verbraucherpolitik

4. Internetkommunikation bei Auslandseinsätzen erleichtern

5. Praxisgebühr abschaffen – Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag

 

Entscheidungslösung für die Organspende

In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf eine Organtransplantation. Obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit ist, dokumentieren nur wenige dies mit einem Organspendeausweis. Nach Initiativen unseres Vorsitzenden  Frank-Walter Steinmeier konnte die SPD-Bundestagsfraktion in einem Gruppenantrag mit Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die gesetzliche Einführung der sogenannten Entscheidungslösung erreichen. Bürgerinnen und Bürger werden damit aufgefordert, eine unabhängige und informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Erklärtes Ziel ist es, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Der Einigung zufolge soll jeder Erwachsene künftig per Brief von seiner Krankenkasse über das Thema Organspende informiert und zudem gefragt werden, ob er nach seinem Tod bereit ist, seine Organe zu spenden.

Die Frage soll den Angaben zufolge bejaht oder verneint oder auch nicht beantwortet werden können. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll erklärt werden können. Die Erklärung soll zunächst wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier dokumentiert werden. Sobald dies technisch möglich ist, kann die Erklärung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Bund und Länder müssen bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Aufklärungsunterlagen und Organspendeausweise aushändigen. Ohne Erklärung entscheiden weiterhin die nächsten Angehörigen über eine Organspende nach dem Tod.

Der Bundestag hat sich in dieser Legislaturperiode bereits in zwei großen Anhörungen mit dem Thema Organspende befasst. Am 8. Juni 2011 standen die technischen und organisatorischen Aspekte der Organspende im Mittelpunkt. Mit den rechtlichen und ethischen Aspekten von Organspenden befasste sich eine Anhörung am 29. Juni 2011. Darin hatte sich ebenfalls eine breite Zustimmung zu einer Entscheidungslösung gezeigt.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707376.pdf