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Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende

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Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind der Schlüssel für dringend benötigte Pflegekräfte. Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Die Finanzierung erfolgt über die Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. Zudem werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. Damit soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pflegestudium attraktiver werden. Zudem werden die rechtlichen Bedingungen der beruflichen Pflegeausbildung verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst.

Wir konnten erreichen, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig einige Tätigkeiten übernehmen dürfen, die derzeit noch Ärzten vorbehalten sind. Das ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufes.

Zudem wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 15 oder 30 Tage (für Alleinerziehende) bis 2025 verlängert. Weitere Änderungen betreffen die Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln und die Ausweitung ambulanter Behandlungen, die bisher unnötig stationär erbracht wurden. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden vor zu hohen Versicherungsbeiträgen geschützt, wenn die Steuererklärung nicht nachgereicht wurde.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde von uns diese Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.