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Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.

SPD schlägt Korrektur beim Arbeitslosengeld vor: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung

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Immer wieder hört man in Werbung und Medien die Schlagworte „Digitalisierung“ und „Industrialisierung 4.0“. Was heißt es eigentlich für Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer, wenn sich unsere Arbeitswelt radikal wandelt, wenn alte Tätigkeiten durch neue ersetzt werden und zunehmend andere Fähigkeiten benötigt werden? Deutschland steht wirtschaftlich gut da, die Arbeitslosenzahlen sinken konstant. Aber nicht alle profitieren von dieser Entwicklung. Insbesondere Langzeitarbeitslose haben nach wie vor Probleme, eine Anstellung zu finden. Gleichzeitig suchen deutsche Unternehmen händeringend nach Fachkräften.

Die SPD reagiert auf diese Situation. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat vorgeschlagen, ein Recht auf Weiterbildung zu schaffen. Die Bundesagentur für Arbeit soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierung zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht. Gleichzeitig sollen alle Beschäftigten für die Dauer ihres Erwerbslebens einen Anspruch auf Beratung über berufliche Weiterbildung erhalten. Dafür sieht das Konzept des Arbeitslosengelds Q vor, die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterzuentwickeln. Die Schwelle für den Bezug von Arbeitslosengeld I soll abgesenkt werden. Damit sind auch jene abgesichert, die wie in der Kreativbranche oftmals nur kurzfristig beschäftigt sind. Wir finden: Wer auf einem sehr beweglichen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung finden muss, der soll sich auf einen wirksamen Schutz der Arbeitslosenversicherung verlassen können. Das Arbeitslosengelds Q ist ein innovatives Konzept, das mehr Sicherheit mit deutlich mehr Investitionen in die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung verbindet.

 

Die SPD steht für eine moderne und gerechte Arbeitsmarktpolitik, die sich darum kümmert, dass die Menschen auch im 21. Jahrhundert schnell einen Job finden – gut bezahlt und zu fairen Bedingungen. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode auch weiter für das Gesetz zur Entgeltgleichheit und für ein Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit kämpfen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.