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Für einen breiten Qualitätspakt in der Reform der Lehrerbildung

Am 26. April 2013 hat Oliver Kaczmarek in der Debatte zur Reform der Lehrerbildung im Plenum des Deutschen Bundestages geredet.

Das Video zu der Rede finden Sie hier.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

Die Lehrerausbildung auf neue Herausforderungen einzustellen, ist sicher eine der Schlüsselstellen im Bildungswesen. Die Länder haben sich deshalb auch bereits auf den Weg gemacht und die Praxisphasen sowie die Fachdidaktik gestärkt oder Lehrerbildungszentren an den Hochschulen eingerichtet.

Die zusätzlichen Mittel aus der Qualitätsoffensive, 50 Millionen Euro pro Jahr, werden helfen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und den Transfer zu beschleunigen. Das erkennen wir an. Wir sollten aber auch nicht vergessen, was die Länder heute schon tun.

In meinem Bundesland Nordrhein-Westfalen, das aus der Qualitätsoffensive bis zu 10,6 Millionen Euro pro Jahr erhält, wurden bereits in diesem Jahr 19 Millionen Euro zusätzlich für die Weiterentwicklung des Lehramtes bereitgestellt.

Das zusammen zeigt doch: nur gemeinsam können Bund und Länder die Lehramtsausbildung neu profilieren und dem Fachkräftemangel begegnen! Wir sollten das nicht künstlich trennen.

Ich will nur wenige Punkte benennen, die aus unserer Sicht in der Qualitätsoffensive noch der weiteren Berücksichtigung bedürfen.

Erstens: Eine frühzeitige Berufsorientierung in der Schule ab Klasse 7 oder 8 stellt zusätzliche Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer. Auf diese sind sie aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung zumindest an allgemeinbildenden Schulen nicht immer ausreichend vorbereitet. Es wäre deshalb gut, wenn die Qualitätsoffensive auch Projekte aus diesem Bereich auslösen würde.

Im Übrigen: insbesondere im gewerblich-technischen Bereich der berufsbildenden Schulen zeichnet sich ein Lehrermangel ab. Wir müssen deshalb auch darauf achten, dass die speziellen Belange von Berufsschulen und Berufskollegs einen prominenten Platz in der Qualitätsoffensive erhalten.

Zweitens: Die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft hat die Konsequenzen der Digitalisierung unseres Alltags für die Bildung beschrieben. Schülerinnen und Schüler müssen Medienkompetenz erwerben können, um sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und kritisch bewegen zu können. Das ist eben nicht nur eine Frage der Ausstattung mit digitalen Lernmitteln, das ist auch eine Frage der Aus- und Fortbildung derjenigen, die Medienkompetenz vermitteln sollen. Deshalb die herzliche Bitte an den Bund und die Länder, dieses Thema ebenfalls in der Qualitätsoffensive zu verankern.

Drittens: Wir brauchen eine schnelle Schnittstelle zwischen den Erkenntnissen der Bildungsforschung und dem Lehrerberuf. Deshalb gehört auch die Fortbildung zurecht zum Blickfeld der Qualitätsoffensive. Hier müssen sich auch die Hochschulen stärker profilieren. Denn wir können nicht nur auf zukünftige Lehrergenerationen schauen, wir müssen auch die im Auge haben, die heute schon im Dienst sind.

Und viertens: Schulen, die sich zu ihrem kommunalen Umfeld öffnen, Ganztagsschulen zumal, werden zu offenen Häusern des Lernens, in denen viele pädagogische Professionen zusammenarbeiten sollen. Auch das gehört zu den Anforderungen des Lehrerberufs.

Gemeinsam haben Bund und Länder deshalb mit der Einrichtung von zusätzlichen 3.000 Schulsozialarbeiterstellen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets dafür gesorgt, dass Lehrerinnen und Lehrer auch von Aufgaben im familiären Umfeld der Schüler oder bei der Berufsorientierung entlastet werden. Diese Stellen, die letztlich auf den Druck von Rot und Grün geschaffen wurden, haben sich in der Praxis bewährt. Umso unverständlicher ist, dass die zuständige Bundesarbeitsministerin sich bislang weigert, die Finanzierung dieser Stellen weiter zuzusichern.

Wenn sich die Koalition hier nicht bewegt, werden diese Stellen spätestens zum Ende des Jahres wegfallen und sie überlassen es ihrer Nachfolgeregierung die Scherben zusammenzufegen.  Deshalb: die zusätzliche Schulsozialarbeit muss erhalten bleiben und der Bund muss seiner Verantwortung nachkommen!

Vielen Dank.

 

Mehr Geld für Hochschulen – Aufstockung des Hochschulpakts

Am 17. April 2013 hat Oliver Kaczmarek in der Aktuellen Stunde auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung des Hochschulpaktes im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das, was Sie gerade vorgetragen haben, Frau Canel, mit den Erfahrungen, mit der Alltagswelt der Menschen in Übereinstimmung zu bringen ist, was die Situation der Ausbildung im ganzen Land angeht, was die neuen Studierenden empfinden, was sich in der U-3-Betreuung abspielt usw. Insofern nützt es uns nichts, wenn wir hier Parallelwelten konstruieren.

(Beifall des Abg. Swen Schulz (Spandau) (SPD))

Vielmehr müssen wir uns auf die Dinge konzentrieren, die am vergangenen Wochenende in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossen worden sind, und sie realistisch bewerten.

Zwei Dinge sollten wir aus meiner Sicht gemeinsam betonen: Erstens ist jetzt wirklich gewährleistet, dass für die Länder zusätzliche Studienanfänger tatsächlich zusätzliches Geld bedeuten. Das wird fließen; das ist gut so. Zweitens ist es politisch gelungen, eine Lösung für ein Problem zu finden, und zwar gemeinsam, durch Bundesregierung und Bundesländer. Ich finde, das muss hier betont werden; denn das ist ein gemeinsamer Erfolg. Dazu passt nicht der konstruierte Bund-Länder-Widerspruch, von dem ich hier zum Teil gehört habe.

(Beifall bei der SPD)

Die Hochschulen können jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen ihr Studium aufnehmen – zum Teil haben sie das schon gemacht -, und bekommen dafür auch die entsprechenden Gelder. Sie können in neue Stellen, Lehrräume und Hörsäle investieren. Aber zu einem guten

Studium gehört noch mehr ‑ ich will dem, was mein Kollege Swen Schulz schon genannt hat, noch einen Aspekt anfügen ‑: Dazu gehören auch Wohnheime, Mensen und vieles mehr. Deswegen ist die Forderung nach einem Pakt für die soziale Infrastruktur, wie sie beispielsweise vom Deutschen Studentenwerk erhoben wird, auch kein Beiwerk, sondern ein wichtiges Element einer guten Hochschulpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte ein Argument nennen: Wenn wir auch Studierenden aus den sogenannten bildungsfernen Milieus eine faire Chance geben wollen, dann müssen die sozialen Rahmenbedingungen geregelt sein. Dann muss es eben auch Wohnheime, Beratung, BAföG und vieles mehr geben. Das dürfen wir nicht allein dem Markt oder den Eltern überlassen.

Es ist gut, dass die Länder den Druck auf den Bund aufrechterhalten haben, seinen Finanzierungsanteil am Hochschulpakt den realen Bedingungen anzupassen. Die Opposition hatte das hier bereits einige Male gefordert; an diese Debatten werden Sie sich erinnern. Dieses Angebot zu machen, ist kein Gnadenakt und auch keine formale Pflicht, sondern eine Frage des Verständnisses von Partnerschaft auf Augenhöhe im Hochschulpakt. Man schließt eine solche Vereinbarung doch in dem Bewusstsein, dass man ein Problem nur gemeinsam lösen kann. Deshalb ‑ und weil die Lage in den Ländern schon lange absehbar war ‑ war es eben auch höchste Eisenbahn, dass der Bund ein angemessenes Angebot gemacht hat.

Ich muss sagen, dass die Vorhaltungen, Ermahnungen und Unterstellungen, die ich hier zum Teil gegenüber den Ländern gehört habe, der Koalition aus meiner Sicht nicht ansteht; denn das spiegelt nicht die realen Verhältnisse wider.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nehmen Sie doch bitte auch zur Kenntnis und sagen Sie das auch laut ‑ mein Kollege Ernst Dieter Rossmann hat gerade schon darauf hingewiesen ‑, dass die Länder jährlich mit allein gut 20 Millionen Euro zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihre Aufgabe!)

Laut dem Nationalen Bildungsbericht ‑ auch Ihnen liegt er vor ‑ werden etwa zwei Drittel sämtlicher Kosten im tertiären Bereich durch die Länder getragen und 18 Prozent durch den Bund.

(Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU): Verfassung lesen!)

Die Länder sind mit Abstand der Hauptlastenträger.

(Tankred Schipanski (CDU/CSU): Das ist ihr Job!)

Die schwarz-gelbe Koalition sollte nicht so tun, als wäre sie der Taktgeber dieser Finanzierung. Etwas mehr Bescheidenheit gegenüber den Ländern würde Ihnen an dieser Stelle gut zu Gesicht stehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Tankred Schipanski (CDU/CSU))

Es ist jedoch unbestritten, dass die Länder bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben an ihre Grenzen stoßen; das wurde hier schon erwähnt.

Deshalb weist der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz zu Recht auf ein Grundproblem hin, wenn er beschreibt, dass einige Länder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Ich zitiere Herrn Hippler:

Daher fordert die HRK seit langem eine Grundgesetzänderung, damit der Bund direkt und nachhaltig die Grundfinanzierung der Hochschulen ergänzen kann.

Deshalb appelliere ich an Sie: Hören Sie auf die Praktiker! Machen Sie einen neuen, einen ergänzten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung! Es geht nicht allein um die Finanzierung von sogenannten Leuchttürmen. Es geht um eine solide, eine gemeinsame Finanzierung der Basis für die Breiten- und die Spitzenqualifizierung an den Hochschulen. Wenn ein entsprechender konstruktiver Vorschlag vorliegt, werden wir uns ihm sicherlich nicht verschließen.

(Beifall bei der SPD ‑ Uwe Schummer (CDU/CSU): Sprechen Sie für NRW?)

– Natürlich, auch für Nordrhein-Westfalen. Wie Sie sicherlich wissen, hat Ministerpräsidentin Kraft selbst vorgeschlagen, einen Art. 104 c in das Grundgesetz einzufügen. Natürlich unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen diesen Vorschlag.

Zweifellos hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Bund und Länder, in der vergangenen Woche wichtige und notwendige Beschlüsse gefasst. Aber diese Beschlüsse bedeuten noch nicht, dass alles getan ist, um gute Studienbedingungen herzustellen, und zwar dauerhaft. Vor allem muss aus unserer Sicht der Bund früher und kooperativer mit den Ländern die Probleme erkennen und verhandeln. Deswegen geht es jetzt darum, frühzeitig mit den Ländern über die dritte Förderphase, die ab 2016 beginnt, zu verhandeln, damit für einen längeren Zeitraum planbare finanzielle Grundlagen geschaffen werden können. Man kann nur hoffen, dass der Geist der realen Verhandlungen, die dann stattfinden werden, wieder etwas konstruktiver sein wird als teilweise diese Debatte hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

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Das Video zu meiner Rede finden Sie hier.

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Rede: Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung

Am 09. November 2012 hat Oliver Kaczmarek in der Debatte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zum Antrag der SPD „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor Ort wird die Diskussion über Inklusion derzeit vor allem rund um Bildungsfragen geführt. Dabei werden viele Sorgen, Hoffnungen und nicht selten auch Ängste deutlich

  • Welche Kita ist die richtige? Welche Schule? Was passiert nach der Schule? Wie bekomme ich einen Studienplatz?
  • Aber auch: Reicht meine Ausbildung für Inklusion? Wer hilft meinem Kind? Was passiert mit meinem Arbeitsplatz?

Das zeigt die Dimension und Herausforderung für unser Bildungswesen: Inklusion betont Individualität. Inklusion meint, Verschiedenheit ist der Normalfall. Und genau das bricht mit der Logik des Sortierens und Aussiebens, die wir noch zu oft im deutschen Bildungswesen vorfinden.

Deshalb weist Inklusion weit über die isolierte Betrachtung von Handicaps einzelner Menschen hinaus. Sie ist ein Entwurf für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Ich glaube, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich eine der größten Herausforderungen ist, die sich unserem gesamten Bildungswesen derzeit stellt. Sie ist eine Aufgabe, die nur im nationalen Maßstab sinnvoll bewältigt werden kann.

Wir müssen Verantwortung vor allem dort stärken, wo Inklusive Bildung umgesetzt wird, in den Städten und Gemeinden. Die SPD will deshalb einen Pakt für Inklusive Bildung zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden.

Der Bund darf sich nicht darauf beschränken, die Konvention zu ratifizieren. Er muss mit anpacken, wenn es um die Umsetzung und die Qualität geht! Denn wer die Länder und Kommunen nicht alleine lassen will, der darf vor dem Kooperationsverbot nicht kapitulieren! Bund, Länder und Kommunen müssen das zusammen angehen und auch deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgehoben werden.

Inklusive Bildung ist eine Aufgabe für alle Etappen einer Bildungsbiografie und alle Institutionen des Bildungswesens. Der Grund liegt auf der Hand: überall im Bildungswesen gibt es talentierte Menschen mit einer Behinderung. Und es ist unsere Aufgabe, das System so gut wie möglich darauf einzurichten, dass es ihnen gerecht wird.

Ich kann hier nur zwei Beispiele nennen:

  1. Inklusive Bildung und individuelle Förderung brauchen mehr Zeit. Deshalb schlagen wir vor, ein neues Bundesprogramm aufzulegen, mit dem die Anzahl der Ganztagsschulen wieder deutlich ansteigt. Gut ausgestattete Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung sind elementare Bedingungen für inklusive Bildung. Das Geld wäre dafür allemal sinnvoller angelegt als für den Unsinn Betreuungsgeld.
  2. Das gilt auch und besonders für die Chancen junger Menschen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt. Wir brauchen spezielle Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur Ersteingliederung. Die Initiative Inklusion ist ein erster Schritt dazu. Wir müssen aber grundsätzlich auch arbeitslosen behinderten Menschen Zugang zu allen Instrumenten des SGB II und SGB III zielgruppenspezifisch und in ausreichender Anzahl ermöglichen. Deshalb darf man nicht dort kürzen, wo die Schwächsten betroffen sind. Die Kürzungen der Bundesregierung bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik treffen auch Menschen mit Behinderung direkt und indirekt und treffen damit die Inklusion insgesamt!

Wir reden oft über Strukturen und institutionelle Übergänge, wenn wir über inklusive Bildung sprechen. Dabei dürfen wir eins nicht übersehen: das Herzstück gelungener Inklusion sind motivierte und engagierte Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Ausbilder, Sonderpädagogen. Wir müssen sie nicht nur besser qualifizieren und begleiten. Wir brauchen sie alle als Profis für Inklusive Bildung!

Und wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir Betroffene zu Beteiligten machen. Menschen mit Behinderung müssen den Prozess hin zur Inklusiven Bildung auf Augenhöhe mitgestalten können, damit nichts über sie ohne sie entschieden wird. Gleichberechtigte Teilhabe meint auch gleichberechtigte Mitbestimmung!

Ich bin überzeugt: Wenn es uns gelingt, die Philosophie inklusiver Bildung als Idee des Zusammenlebens von Menschen zu verwirklichen; wenn es uns gelingt, dass alle mitmachen und motiviert sind, dann bin ich sicher, dass Inklusive Bildung unserem gesamten Bildungswesen einen enormen Entwicklungsschub geben kann.

Rede zum Nationalen Bildungsbericht 2012

In meiner Rede am Donnerstag ging es um den Nationalen Bildungsbericht 2012 und um Inklusive Bildung. Beraten wurden Anträge der Grünen und der Linken.

Der Nationale Bildungsbericht hat sich als wichtiges Instrumentarium der deutschen Bildungspolitik etabliert. Er beschreibt Herausforderungen für das Bildungswesen, auf die die Menschen schlüssige Antworten erwarten. Der demografische Wandel und der stetig steigende Fachkräftebedarf führen dazu, dass es gesellschaftlich und auch wirtschaftlich dringend geboten ist, dass wir jedem eine faire Chance auf gute Bildung und Ausbildung geben. Der beruflichen Bildung kommt hier eine besondere Rolle zu: Sie bildet für viele junge Menschen die Brücke in die Erwerbsarbeit. Sie muss weiter gestärkt und als gleichwertiger Bildungsweg neben dem akademischen Weg erhalten bleiben. Der Nationale Bildungsbericht hat uns viele herausragende Aufgaben aufgezeigt. Wir sollten uns von diesen Herausforderungen nicht abschrecken lassen, sondern mit Mut und Tatkraft vorausgehen.

Das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Menschenrecht auf inklusive Bildung – bisher bedauerlicherweise noch nicht Bestandteil des Nationalen Bildungsberichts – gehört ohne Zweifel zu den herausragenden nationalen Aufgaben im Bildungswesen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es bietet neue Chancen für den Blick auf Individualität und individuelle Förderung für alle Menschen im Bildungswesen. Die SPD-Fraktion hat bereits im Juni einen Antrag zum Thema Inklusive Bildung beschlossen, der in den nächsten Wochen im Plenum des Bundestages beraten werden soll.

Meine Rede finden Sie unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/?p=6289

Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung

Am 18. Oktober 2012 hat Oliver Kaczmarek in der Debatte zum Berufsbildungsbericht und zum Antrag der SPD „Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung“ im Plenum des Deutschen Bundestages geredet:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Ich möchte zu Beginn eine grundsätzliche Anmerkung machen und auch auf den Redebeitrag der Ministerin zurückkommen. Wenn wir über die grundsätzlichen Herausforderungen reden, dann müssen wir doch zwei Dinge sehen: Das eine ist, dass wir jungen Menschen durch eine qualifizierte Ausbildung Teilhabe gewähren. Das andere ist, dass wir natürlich der Herausforderung des Fachkräftemangels begegnen müssen. Da geht es nämlich um nicht weniger als um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und um nicht weniger als den Wohlstand, von dem wir alle leben. Vor diesem Hintergrund und auch, wenn ich mir die Prognosen im Berufsbildungsbericht zur Entwicklung der Abgängerzahlen ansehe, komme ich zu der Erkenntnis: Wir brauchen jeden jungen Menschen, der jetzt in der Schule ist, der jetzt keine Beschäftigung hat, der jetzt keine Ausbildung gefunden hat, egal woher er kommt, was seine Eltern verdienen, wo er geboren worden ist. Das ist alles egal, wir brauchen jeden. Deswegen ist es kein alter Hut, zu sagen: Das Recht auf Ausbildung ist wichtig. Vielmehr ist es gesellschaftlich und auch wirtschaftlich, ökonomisch, dringend geboten, dass wir jedem eine faire Chance auf Ausbildung anbieten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Weil die grundsätzliche Betrachtungsweise der SPD-Fraktion durch den Kollegen Brase schon vorgetragen worden ist, möchte ich zwei Anmerkungen zu Themen machen, die uns besonders wichtig erscheinen. Wenn ich sage, jeder wird gebraucht, dann meine ich auch die 65 000 Schülerinnen und Schüler, die in jedem Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen. Rund die Hälfte von ihnen kommt von Förderschulen. Wir brauchen auch sie. Ebenso brauchen wir – Herr Schummer hat das ge­rade ebenfalls angesprochen – die Menschen mit Behinderung, aber auch in einer qualifizierten Ausbildung; denn nicht alle Behinderten sind nur für Hilfstätigkeiten geeignet. Vielmehr müssen wir durch unsere Förderung, durch unser Schulsystem dafür sorgen, dass sie auch Schulabschlüsse machen können. Viel zu viele sind in Förderschulen, machen dort einen Abschluss und sind dann mit dem Abschluss einer Förderschule stigmatisiert. Schwerbehinderte können eben auch einen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und ebenso einen Beitrag zur Bekämpfung des Facharbeitermangels leisten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen dürfen wir sie eben nicht am Rande stehen lassen, sondern müssen eine auf ihre Bedürfnisse abge­stimmte Strategie entwickeln. Ich will dazu nur drei kurze Punkte nennen:

Erstens. Wir müssen Menschen mit Behinderung frühzeitig, intensiv und handlungsorientiert auf ihre spätere Berufstätigkeit vorbereiten; dazu braucht es eine konsequente Berufsorientierung. In diesem Zusammenhang ist das, was die Bundesregierung in der „Initiative Inklusion“ in diesem einen Punkt vorgelegt hat, vollkommen richtig und durchaus zu begrüßen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Willi Brase [SPD], an die CDU/CSU und die FDP gewandt: Ihr müsst mal klatschen da drüben!)

Das ist sicherlich notwendig. Aber es ist nicht hinreichend. Es sind natürlich weitere Schritte notwendig, die auch die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt substanziell verändern.

Zweitens. Wir können auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht verzichten. Aber wir müssen auf ihre Kompetenz aufbauen, insbesondere im Hinblick auf ihre Berufsorientierungskompetenz. Wir müssen gemeinsam mit ihnen Wege entwickeln, damit Menschen aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt oder in öffentliche Beschäftigung hinein vermittelt werden können. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal auch an die Werkstätten, wenn wir mit ihnen gemeinsam an einer neuen Rolle arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Ich bin der Meinung, dass die Bundesagentur für Arbeit einen besonderen Auftrag hat – er ist auch gesetzlich definiert –, nämlich den Auftrag der Berufsorientierung und der Berufseinstiegsbegleitung. Dem muss sie auch nachkommen können. Ich weise darauf hin: Die Bundesregierung hat sich im Ausbildungspakt zu dem Versprechen verpflichtet, sich für eine bessere Integration von Jugendlichen mit Behinderung in die betriebliche Ausbildung einzusetzen. Dazu will sie prüfen – ich lese das einmal vor –, „ob und inwieweit auch in diesem Bereich arbeitsmarktpolitische Instrumente angepasst werden müssen“. Das ist ja erst einmal gut. Die Wahrheit sieht aber anders aus. Allein im Bundeshaushaltsentwurf für das nächste Jahr, den wir im Moment noch im Bundestag debattieren, sollen 6,5 Milliarden Euro bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingespart werden. Wer aber benachteiligten jungen Menschen eine Chance geben will, durch eine qualifizierte Berufsausbildung in die Erwerbsarbeit zu finden, der darf die Bundesagentur für Arbeit und ihr Instrumentarium, der darf die Arbeitsmarktpolitik eben nicht zur Spardose für das Sparpaket machen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie dies machen würden, würden Sie diejenigen im Stich lassen, die jetzt noch nicht von der Entwicklung am Ausbildungsmarkt profitieren konnten und die ohne Hilfe keinen Anschluss am Arbeitsmarkt finden. Wir haben dazu einen Antrag gestellt; das werden wir an anderer Stelle noch debattieren.

Rede zur Brennelementesteuer

Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek – Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – sprach heute Vormittag im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag der SPD-Fraktion zur Brennelementesteuer. Die SPD fordert von der Bundesregierung, unverzüglich ein Gesetz vorzulegen, das zum 1. Januar 2011 eine Verbrauchssteuer auf die Spaltung von Kernbrennstoffen einführt. So lange die Atomkraftwerke laufen, muss sichergestellt sein, dass die Betreiber an den Kosten und Schäden, die sie einschließlich der Endlagerung von Atommüll verursachen, angemessen beteiligt werden. Außerdem gilt für die SPD-Fraktion: Kein Ausstieg aus dem Atomausstieg! Der im Atomkonsens mit den Energieversorgungsunternehmen vor zehn Jahren erreichte Durchbruch darf nicht in Frage gestellt werden.

Sehen Sie hier die Rede im Online-Stream: