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Finanzhilfen für Zypern und Entgeltgleichheit – Zur Sitzungswoche 18.-22.3.2013

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Am 23. März 2013 jährt sich zum 80. Mal die Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. Der 23. März 1933 war der Tag, an dem das Ende des Parlamentarismus und der freiheitlichen Demokratie in Deutschland besiegelt worden ist. Es war aber auch ein Tag, der uns Sozialdemokraten immer in stolzer Erinnerung bleiben wird.

Ich möchte den Jahrestag nutzen, um nochmals auf diesen schwarzen Tag der deutschen Geschichte zurückblicken: In der Reichstagssitzung vom 23. März 1933 wurde in drei Lesungen das sogenannte Ermächtigungsgesetz verabschiedet, das die Gesetzgebung vom Parlament auf die Reichsregierung übertrug und ihr die Befugnis zuerkannte, dabei auch von der Verfassung abzuweichen. 538 Parlamentarier waren dazu aufgerufen, über das Gesetz abzustimmen. Die für die Verabschiedung des Gesetzes notwendige Zweidrittelmehrheit wurde erreicht, weil nicht nur die Nationalsozialisten und die mit ihnen verbündeten deutsch-nationalen Abgeordneten, sondern auch die Abgeordneten des Zentrums, der Bayrischen Volkspartei, des Christlichen Volksdienstes und der Staatspartei dem Gesetz zustimmten. Einzig und allein die 94 Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion widersetzten sich der Ermächtigung. Stellvertretend für seine Fraktion ergriff der Vorsitzende Otto Wels damals das Wort und bekannte sich in seiner mutigen und beeindruckenden Rede zu Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Diese 94 SPD-Abgeordneten riskierten mit ihrem Einsatz für die Republik und für die Demokratie ihr Leben. Etliche ihrer Kollegen sowie die gesamte Fraktion der Kommunistischen Partei befanden sich vor der Reichstagssitzung vom 23. März 1933 bereits in Haft oder waren ins Ausland geflüchtet. 19 Abgeordnete, die damals der SPD-Reichstagsfraktion abgehörten, haben das NS-Gewaltregime nicht überlebt. Mindestens elf wurden ermordet. Alle anderen waren kürzere oder längere Zeit in Haft oder mussten ins Ausland emigrieren. So auch Otto Wels.

Die Rede von Otto Wels ragt aus der Geschichte des Kampfes um Demokratie heraus. Sie ist Auftrag bis heute, Freiheit und Demokratie gegen diejenigen zu verteidigen, die sie aushöhlen oder bekämpfen wollen. Anlässlich des 80. Jahrestages der Rede von Otto Wels gedenken wir den mutigen Männern und Frauen der SPD-Fraktion, die sich gegen das Ermächtigungsgesetz gestellt haben. Sie sind und bleiben ein Vorbild für jeden von uns.

Mehr Informationen und Redebeiträge zum Gedenken der SPD-Bundestagsfraktion an Otto Wels finden Sie in der Broschüre „Otto Wels – Mut und Verpflichtung“.

Die Themen der Sitzungswoche im Bundestag habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Gleiche Behandlung von Frauen und Männern – Entgeltgleichheit schaffen
2. Finanzhilfen Zypern
3. Wasser gehört in öffentliche Hände!
4. Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren
5. Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

Finanzhilfen Zypern

In dieser Woche wird es zu keiner Entscheidung im Bundestag über Finanzhilfen für Zypern kommen. Das zypriotische Parlament hat am Dienstag das europäische Rettungspaket abgelehnt. Die zuvor von der Regierung der Republik Zypern akzeptierte Sonderabgabe auf Bankguthaben wurde in der vorliegenden Form zurückgewiesen. Medienberichten zufolge laufen in Zypern Gespräche, wie der Konsolidierungsbeitrag des Landes alternativ aufgebracht werden soll. So soll etwa ein „Rettungsfonds“ den Staatsbankrott abwenden. Ob es zu einem neuen Beschluss  des Parlaments in Nikosia kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Nicht abzusehen ist gegenwärtig auch, ob es mit modifizierten Bedingungen auf europäischer Ebene zu einer Vereinbarung mit Zypern kommt und ob bzw. wann die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag auf Zustimmung des Deutschen Bundestages vorlegt. Dabei stehen alle Akteure unter hohem Zeitdruck, denn die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute angekündigt, die zypriotischen Banken nur noch bis Montag, den 25. März, mit Liquidität zu versorgen. Danach sollen Mittel nur noch bereit gestellt werden, wenn ein Rettungspaket vorliegt.

Sollte es in Nikosia zu einer Entscheidung kommen und ein Antrag auf Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm gestellt werden, ist es dringend erforderlich, dass der Deutsche Bundestag umgehend unterrichtet wird, damit die Fraktionen die Möglichkeit haben, ihr Abstimmungsverhalten festzulegen und dann eine Entscheidung im Plenum – gegebenenfalls in Form einer Sondersitzung – erfolgt.

Frau Merkel und Herr Schäuble haben in den vergangenen Wochen maßgeblich dazu beigetragen, dass Europa von der Frage der Finanzhilfen für Zypern in eine weit größere politische Krise geschlittert ist. Die Fahrlässigkeit, der Dilettantismus und die politische Blindheit, mit der sie die Heranziehung von kleineren Sparguthaben laufen ließen, ist unglaublich. Innerhalb weniger Tage haben wir nicht nur eine Finanzierungskrise in einem kleinen Euroland, sonder stehen vor der Gefahr, dass das Vertrauen in die Stabilität des Euro und die Sicherheit der Spareinlagen erodiert.

Aber auch Zypern trägt Verantwortung. Ohne einen finanziellen Eigenbetrag des Landes ist die Konsolidierung nicht denkbar. Denn ohne Solidarität, die von allen Seiten geleistet werden muss, kann der Zusammenhalt Europas nicht gelingen.

Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm

In dieser Woche begannen die Verhandlungen zwischen Regierungskoalition und Opposition über den sogenannten europäischen Fiskalpakt. Um künftige Finanzkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, soll der Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) die Haushaltsdisziplin und die politische Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik  stärken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere EU-Staaten wollen mit dem Fiskalpakt strengere Haushaltsregeln beschließen.

Um den Vertrag in Deutschland zu ratifizieren, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Die notwendige Mehrheit wird also nur zustande kommen, wenn große Teile der Opposition für eine Unterstützung gewonnen werden. Die SPD-Fraktion will, dass so schnell wie möglich eine Einigung erzielt wird, aber wir nehmen uns die Zeit, so ruhig und seriös wie nötig zu beraten. Verfassungsrechtliche Fragen über die Auswirkungen des Fiskalpaktes auf Bund und Ländern bleiben, und die Bundesregierung hat die Pflicht, an der Aufklärung dieser Fragen mitzuwirken.

Am Donnerstag wurde erstmals über die Verträge zum europäischen Fiskalpakt und zur Einrichtung und Finanzierung des ständigen Euro-Rettungsschirm (ESM) im Plenum des Deutschen Bundestags diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat  vor allem zwei Forderungen in die Debatte eingebracht:

Sparen allein reicht nicht – Ein Wachstumsprogramm für Europa

Ein Reformprozess kann nicht nur auf Haushaltskürzungen beruhen. Die Wirtschaft in Griechenland ist zusammengebrochen So etwas schürt Unmut und kann zu politischer Instabilität führen. Zudem brechen die Steuereinnahmen weg, was die Haushaltslage in den Ländern weiter verschärft. Der von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, mit immer neuen Sparbemühungen aus der Krise zu kommen, kann nicht funktionieren, weil Griechenland so nicht in die Lage kommt, aus eigener Kraft für Wachstum zu sorgen und die Kredite an die Staatengemeinschaft zurückzahlen zu können.

Neben den klar notwendigen Anpassungsmaßnahmen und Reformen in den Krisenländern Europas muss diesen Staaten und den Menschen dort eine Wachstumsperspektive eröffnet werden. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Strategiewechsel eingefordert. Unsere Forderung nach einem Programm für den industriellen Wiederaufbau in Europa, auch in Griechenland und anderen südeuropäischen Staaten, ist kein Ersatz für eine Spar- und Reformpolitik. Ein solcher Aufbauplan ist eine zwingend notwendige Ergänzung und Voraussetzung, um den Erfolg von Spar- und Reformbemühungen überhaupt erst möglich zu machen.

Die Finanzmärkt an den Kosten beteiligen – Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Umfassende Investitionen  brauchen eine Einnahmequelle, damit die Staaten nicht in die nächste Verschuldungsspirale eintreten. Diese Einnahmequelle ist die Finanztransaktionssteuer. Sie ist gerecht, weil sie die Finanzmärkte angemessen an den Kosten einer Krise beteiligt, die von den Finanzmärkten ganz wesentlich ausgegangen ist. Zielgruppe sind also Banken, Hedgefonds, Devisenspekulanten oder Wertpapierhändler, die vornehmlich am kurzfristigen Profit interessiert sind. Das Wiener Wirtschaftsforschungsinstitut hat berechnet, dass allein Deutschland bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zwischen 10 und 20 Milliarden Euro jährlich einnehmen könnte. Diese Einnahmen könnten in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in die Konsolidierung der Staatsfinanzen investiert werden.

Mitglieder der Europäischen Kommission und verschiedene Europäische Regierungschefs, wie der französische Präsident Nicolas Sarkozy, haben sich bereits für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Auch in der Bundesregierung war von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bereitschaft zur Einführung einer solchen Steuer zu vernehmen. Der Blockierer bleibt die FDP. Sie meint weiterhin ihre Klientel schützen zu müssen und versteckt sich hinter dem Argument, dass diese Steuer nur Sinn mache, wenn sie weltweit oder zumindest in ganz Europa eingeführt würde. Dabei schaut aktuell ganz Europa auf Deutschland. Wir sind jetzt aufgefordert, den ersten Schritt zu tun. Wenn die anderen Staaten erkennen, welche Vorteile diese Steuer hat, werden sie nachziehen. Deswegen plädieren wir dafür, mit einer Koalition der Willigen voran zu gehen und die Steuer endlich einzuführen.

Kernpunkte des Fiskalpakts

Schuldenbremse und Schuldenabbau: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund, die in Normalzeiten ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf. Kontrovers bleibt, dass Deutschland eigentlich auf einer Verankerung der Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen gepocht hatte. Dies ist aber besonders für Länder mit angelsächsischem Rechtssystem schwierig. Also steht im jetzigen Vertrag nur noch, dass die Schuldenbremse eingeführt werden soll, nicht aber, dass sie in der Verfassung verankert werden muss.

Defizitverfahren: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll das sogenannte Defizitverfahren automatisch ausgelöst werden. Das bedeutet: Ein Staat kann nicht mehr einfach das Ziel verletzen, ohne dass jemand protestiert und Maßnahmen eingeleitet werden. Nur eine qualifizierte Mehrheit – das sind etwa 60 oder 70 Prozent der Unterzeichner des Fiskalpakts – kann verhindern, dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Sanktionen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten die Schuldenbremse und die Defizitregeln umsetzen. Nach dem jüngsten Vertragsentwurf kann das Gericht ansonsten Geldstrafen verhängen.

Inkrafttreten: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

Verknüpfung mit dem Europäischen Rettungsschirm: Wie von Deutschland gefordert, soll der Fiskalpakt mit dem im Juli startenden dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Fiskalpakt unterzeichnet haben.